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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl am 26. Mai 2019

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/813906.03.2019

Doppelte Stimmabgabe bei der Europawahl am 26. Mai 2019

der Abgeordneten Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Jens Maier, Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) im Jahr 2014 kam es zu Fällen doppelter Stimmabgabe von Wahlberechtigten, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Insbesondere der Chefredakteur der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ Giovanni di Lorenzo räumte in der ARD-Diskussionssendung Günther Jauch am Tag der Europawahl 2014 ein, bei dieser zweimal abgestimmt zu haben. Dies ist gemäß § 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes (EuWG) unzulässig und nach § 107a des Strafgesetzbuchs (StGB) sogar strafbar. Deshalb hatte der damalige Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, angekündigt, innerstaatliche Maßnahmen zu identifizieren, mit denen die verbotene Doppel-Wahl tatsächlich verhindert werden könne. Bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai 2019 könnte es erneut zu zahlreichen doppelten Stimmabgaben kommen, da in Deutschland mehr als 1 Million Wahlberechtigte mit doppeltem Stimmrecht leben sollen (vgl. zum Ganzen www.sueddeutsche.de/politik/eu-wahlrecht-nur-eine-stimme-fuer-doppelstaatler-1.2152124).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche innerstaatlichen und EU-weiten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder hat sie ergriffen, um doppelte Stimmabgaben von Wahlberechtigten, die gemäß § 6 Absatz 4 EuWG zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind, bei der anstehenden Europawahl am 26. Mai 2019 zu vermeiden?

2

Wie viele Fälle unzulässiger Stimmabgabe bei Europawahlen in Deutschland gemäß § 6 Absatz 4 EuWG sind der Bundesregierung bekannt (wenn möglich bitte aufgegliedert nach der jeweiligen Europawahl angeben)?

3

Wie viele Strafverfahren wurden wegen unzulässiger Stimmabgabe gemäß § 6 Absatz 4 EuWG nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet (wenn möglich bitte aufgegliedert nach der jeweiligen Europawahl angeben)?

4

Wie viele Wahlberechtigte, die gemäß § 6 Absatz 4 EuWG zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind, leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

5

Welches Ergebnis hatten die Gespräche des damaligen Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, mit dem Bundeswahlleiter und den Landeswahlleitern am 30. September 2014 in Wiesbaden?

Berlin, den 13. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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