Sorbenfeindliche Vorfälle und Straftaten seit 2015
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Caren Lay, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland leben rund 60 000 Sorbinnen und Sorben. Zum rechtlichen Status dieser nationalen Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland führte die Bundesregierung in einer Antwort auf die Kleine Anfrage „Sorbenfeindliche Vorfälle“ der Fraktion DIE LINKE. im Jahr 2015 aus: „Die Bundesrepublik Deutschland hat vier nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt: die Dänen, die friesische Volksgruppe, das sorbische Volk sowie die deutschen Sinti und Roma. Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Abkommen verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Vertragsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte der nationalen Minderheiten. Seit dem Jahr 1999 stehen ferner die Sprachen der nationalen Minderheiten (Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Nieder- und Obersorbisch, Romanes) sowie das Niederdeutsche unter besonderem Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Hierzu bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich“ (Antwort der Bundesregierung vom 14. Juli 2015 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sorbenfeindliche Vorfälle“ auf Bundestagsdrucksache 18/5554).
Trotz dieses Schutzes der nationalen Minderheiten kommt es immer wieder zu sorbenfeindlichen Vorfällen und Straftaten. Vor vier Jahren gab es eine ganze Serie rechtsextremer Straftaten gegen die sorbische Minderheit (www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/attacke-sorben-100.html). Auch danach wurden entsprechende Vorfälle bekannt. Über eine sorbenfeindliche Straftat Anfang September 2016 berichtete die „Berliner Zeitung“ unter der Überschrift „Bautzen: Gewalt zwischen Rechten und Flüchtlingen erinnert an Übergriffe auf Sorben“: „Der jüngste Zwischenfall ist gerade einmal zwei Wochen her. Bei einem Reitturnier in Holschdubrau soll nach Augenzeugenberichten ein Ableger der ‚Arischen Bruderschaft‘ aufgelaufen sein – und die Jugendlichen mit ‚Scheiß-Sorben‘ und anderen Beschimpfungen beleidigt haben“ (Berliner Zeitung, 20. September 2016). Und im selben Artikel berichtet die „Berliner Zeitung“ über eine 200 Mitglieder umfassende Facebook-Gruppe für „Hasser der slawischen Ureinwohner“ mit dem Namen „Ja, ich komme aus der Lausitz, nein ich bin kein Sorbe“ (Berliner Zeitung, 20. September 2016).
Beim Bundes-Marineball in Rostock wurde im Dezember 2017 ein in sorbische Tracht gekleidetes weibliches Mitglied des brandenburgischen Sorbenrates durch einen Marine-Reservisten beleidigt („Wenn Sie ein Mann wären, würde ich Sie ersäufen“, www.rbb24.de/studiocottbus/beitraege/2017/12/affront-gegen-sorbin.html). Mit dem Fall soll sich die Wehrdisziplinaranwaltschaft beschäftigt haben.
In der Nacht vom 5. zum 6. Oktober 2018 kam es in Schönau (Ralbitz-Rosenthal) zu einer gewalttätigen Attacke auf sorbische Jugendliche. Gegenüber dem „MDR“ sagten sorbische jugendliche Augenzeugen, die Angreifer hätten „szenetypische Kleidung mit Symbolen der Neonazis getragen, zum Beispiel die ‚88‘. Die Provokationen hätten mit der Aufforderung an die sorbischen Gäste begonnen, doch Deutsch zu sprechen“ (www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerdakamenz/attacke-sorben-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele und welche sorbenfeindliche Straftaten und Vorfälle sind der Bundesregierung im Einzelnen seit 2015 bekannt geworden, um welche Art von Straftaten und Vorfällen aus welchen vermuteten Tatmotiven handelte es sich, wann, und wo ereigneten sich diese, wie viele Personen wurden dabei verletzt, welcher Schaden entstand dadurch, inwieweit konnten Tatverdächtige festgestellt werden, in welchen Fällen handelte es sich bei den Tatverdächtigen um Rechtsextremisten, und in wie vielen Fällen kam es zu welchen Verurteilungen?
In wie vielen Fällen der sorbenfeindlichen Straftaten aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 1. Juli 2015 (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 14. Juli 2015, Bundestagsdrucksache 18/5554) hat es nach dem 1. Juli 2015 rechtskräftige Verurteilungen von Straftätern gegeben (bitte nach Straftaten und danach, welche von diesen Straftaten als PMK-rechts eingestuft werden, nach Straftätern, Strafmaß, Motivation des Täters bzw. der Täter, Datum der Verurteilung aufteilen)?
Auf welche Orte, Regionen und Bundesländer konzentrieren sich die sorbenfeindlichen Straftaten und Vorfälle der vergangenen Jahre nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überschneidung sorbenfeindlicher Straftaten und Vorfälle mit allgemeinen rassistischen oder rechtsextremen Vorkommnissen in den betroffenen Orten, Regionen und Bundesländern?
Sind der Bundesregierung explizit sorbenfeindliche Äußerungen von Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen, Zeitungen, Netzwerken etc. seit 2015 bekannt, und wenn ja, welche, von wem, und in welchem Kontext?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sorbenfeindliche Beleidigung und Bedrohung eines in sorbische Tracht gekleideten weiblichen Mitglieds des brandenburgischen Sorbenrates durch einen Marine-Reservisten im Dezember 2017 in Rostock, und zu welchen Ergebnissen ist die Wehrdisziplinaranwaltschaft bei ihren Ermittlungen gekommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen gewalttätigen Übergriff von Bautzener Rechtsextremisten in der Nacht vom 5. zum 6. Oktober 2018 in Schönau (Ralbitz-Rosenthal), und wird dieser Übergriff als eine Straftat aus dem Bereich PMK-rechts eingestuft? Wenn nein, warum nicht?
Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit sorbenfeindlichen Vorfällen und Straftaten beschäftigt, und wenn ja, wann, wie oft, in welchen Arbeitsgruppen, mit welchen Ergebnissen, und mit welchen Schlussfolgerungen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich Landesregierungen mit sorbenfeindlichen Vorfällen befasst haben, und wenn ja, welche, wann, zu welcher Gelegenheit, und mit welchem Ergebnis? Inwiefern gibt es zum Thema sorbenfeindlicher Vorfälle und Straftaten Bund-Länder-Gespräche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg – bislang unternommen oder für die Zukunft geplant, um gegen sorbenfeindliche Tendenzen vorzugehen und auf das besondere Sicherheitsbedürfnis der sorbischen Bevölkerung einzugehen?