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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/815906.03.2019

Arbeitsbezogene psychische Belastungen in Deutschland

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Arbeitsbezogene psychische Belastungen sind ein großes gesellschaftliches Problem in Deutschland, wie aktuelle Studien zeigen (BKK 2016, BAuA 2018). Auch die Antwort der Bundesregierung 2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3895 hat diesen Befund bestätigt.

Daraus ging hervor, dass insbesondere Frauen unter psychischen Belastungen in der Arbeitswelt leiden und bestimmte Branchen wie Gesundheitsberufe und Erziehungsberufe besonders stark betroffen sind.

Eine Anti-Stress-Verordnung ist aus Sicht der Fragesteller geeignet, Beschäftigte wirksam vor psychischen Belastungen bei der Arbeit zu schützen. Bereits am 3. Mai 2013 hatte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung beschlossen (Bundesratsdrucksache 315/13). Allerdings hat keine Bundesregierung bis heute die Initiative ergriffen oder die Absicht bekundet, diese Verordnung umzusetzen.

Stattdessen möchte die Bundesregierung die Möglichkeiten intensivieren „Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen“, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7218 hervorgeht.

Wie es um die psychische Belastung bei der Arbeit in Deutschland derzeit tatsächlich steht, danach soll die Bundesregierung gefragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) in Millionen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele durchschnittliche AU-Tage je 100 Versicherte in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zum Jahr 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagnosegruppen darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?

3

Welche Berufsgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 besonders erhöhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der Diagnosegruppe psychische und Verhaltensstörungen auf, und wie hoch sind die entsprechenden Werte (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich des Anteils der Beschäftigten vor, die in den Jahren von 2007 bis 2018 eine Überlastungsanzeige gestellt haben (bitte sowohl die absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Branchen, Geschlecht, Ost/ West und Bundesländern differenziert darstellen)?

5

Liegen der Bundesregierung Daten über Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbare stichprobenartige Daten erhoben (bitte begründen)?

6

Wie viele Personen sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig in die Rente eingetreten, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Renteneintritten darstellen, bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern differenzieren)?

7

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 1997 und 2007 dar (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?

8

Liegen der Bundesregierung Zahlen zu den gesamtgesellschaftlichen Kosten vor, und wenn nein, warum werden hierzu keine Daten erhoben (bitte begründen), und inwiefern liegen der Bundesregierung volkswirtschaftliche Kostenschätzungen auf Grundlage von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die Jahre 1997, 2007, 2016, 2017 und 2018 vor (bitte für die einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?

9

Welche Branchen und welche Tätigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychischen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress bei den Beschäftigten betroffen (bitte insbesondere Erkenntnisse aktueller als 2016 darstellen, insofern vorhanden)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Konkretisierung von § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bezüglich der Berücksichtigung von psychischen Belastungen in Gefährdungsbeurteilungen seit dem September 2013 ausgewirkt, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich zukünftig geplant?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte nach Betriebsgrößen und Branchen aufschlüsseln)?

12

Liegen der Bundesregierung zur Beantwortung von Frage 11 Daten aktueller als 2015 vor, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen), und inwiefern ist dazu weitere Forschung beispielsweise seitens der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) oder der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geplant?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in der Fleischindustrie, im Einzelhandel und in Krankenhäusern sowie in stationären Pflegeeinrichtungen, für die eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung psychischer Belastungen durchgeführt wurde (bitte jeweils gesondert ausweisen und nach Betriebsgrößen ordnen)?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten in Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute, für die seit 2014 eine Gefährdungsbeurteilung „psychische Gesundheit“ nach § 5 Absatz 3 ArbSchG durchgeführt wurde (bitte für Bundesministerien, Behörden und Institute jeweils gesondert ausweisen)?

15

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen für die Zunahme von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt vor (bitte auch Studien aktueller als 2012 berücksichtigen, sofern vorhanden)?

16

Welche Forschungs- oder Modellprojekte zum Thema psychische Belastungen finanziert die Bundesregierung und in welcher Weise werden Daten zu dieser beruflichen Belastungssituation erhoben?

Falls der Bundesregierung hierzu keine Daten vorliegen, warum werden dazu keine Daten erhoben, und inwiefern kann die Bundesregierung zu dem Schluss kommen, dass eine Anti-Stress-Verordnung zum Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit nicht notwendig ist (bitte begründen)?

17

Was hat die Auswertung der vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin insbesondere mit Blick auf psychische Erkrankungen ergeben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung?

18

Hält die Bundesregierung die vorliegenden Erkenntnisse für ausreichend, um unverzüglich eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen (Anti-Stress-Verordnung) auf den Weg zu bringen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Welche weiteren Voraussetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um eine Verordnung gegen psychische Erkrankungen auf den Weg zu bringen?

c) Inwiefern werfen die inzwischen vorliegenden Erkenntnisse der BAuA aus dem Forschungsprojekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ die Frage auf, ob ein rechtsetzender Interventionsansatz möglicherweise tariflichen oder betrieblichen Regulierungen unterlegen sein könnte (bitte begründen)?

19

Inwiefern hält es die Bundesregierung für ausreichend, an Stelle einer Anti-Stress-Verordnung, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium, insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen, und wie soll aus Sicht der Bundesregierung die praktische Umsetzung aussehen (bitte begründen)?

Berlin, den 14. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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