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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Digitalisierung von Kulturgütern

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

27.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/815006.03.2019

Digitalisierung von Kulturgütern

der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die umfassende systematische und langfristige Digitalisierung von Kulturgütern in öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen erfordert nach Auffassung der Fragesteller eine gesamtstaatliche Strategie, an der sich Bund und Länder gleichermaßen beteiligen müssen. Zugleich wird durch systematische Digitalisierung auch in Zukunft demokratische Teilhabe und freier Zugang selbst zu denjenigen Kulturgütern ermöglicht, die aus Gründen der Bestandserhaltung bzw. mangelnder Ausstellungskapazitäten größtenteils in Depots, Archiven und Magazinen verwahrt bleiben. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vor zwölf Monaten eine mit substanziellen finanziellen Mitteln unterlegte „Strategie für die Zukunft von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformation“ versprochen (Koalitionsvertrag 2018, 7884 und7885). Der Fokus wird dabei wiederkehrend auf die von der Bundesregierung geförderte Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) gerichtet, an der sich nach Eigendarstellung lediglich 2 100 von insgesamt ca. 30 000 öffentlichen Einrichtungen mit der Einbringung von Objekten bzw. davon angefertigten Digitalisaten beteiligen. Um das vielfältige kulturelle Erbe in seiner Vielfalt sichtbar zu machen und Kultur zum Nutzer zu bringen, wenn der Nutzer nicht zur Kultur kommen kann, besteht nach Auffassung der Fragesteller hier Nachholbedarf. Im „Strategieplan 2015 – 2020“ (Seite 21) räumt die DBB jedoch selbst die „beschränkten personellen Kapazitäten“ und eine starke Ausrichtung auf die technologische Entwicklung bei der DBB ein (https://pro. deutsche-digitale-bibliothek.de/downloads/public/ddb_strategieplan-2015-2020. pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Erarbeitungsstand einer „Strategie für die Zukunft von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformation“, und welche Ressorts sind daran mit beteiligt?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um eine intensive und systematische Digitalisierung von Kulturgütern in Einrichtungen des Bundes bzw. der Länder zu ermöglichen und zu unterstützen?

3

Welche Förderprogramme des Bundes und der Länder zur Digitalisierung von Kulturgut existieren nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 (bitte einzeln mit den beteiligten Institutionen und Projekten aufführen)?

4

Wie hoch ist der bisherige Einsatz finanzieller Mittel dabei, und welche finanziellen Mittel sind zur Digitalisierung von Kulturgütern bis zum Ende der Legislaturperiode durch die Bundesregierung geplant?

5

Auf welche erforderliche Gesamtsumme veranschlagt die Bundesregierung die Bedarfe zur Digitalisierung in bzw. mit allen kulturbewahrenden Einrichtungen bis zum Jahr 2030?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, den aktuellen Stand der Digitalisierung von Kulturgütern zu evaluieren und diese Ergebnisse zu veröffentlichen?

7

In welcher Form wird der Dialog zum Stand der Digitalisierung von Kulturgütern mit den hierfür zuständigen Stellen in den Bundesländern geführt?

8

Gibt es Pläne der Bundesregierung, die Digitalisierung von Kulturgütern über die derzeitige Projektförderung hinaus zu verstetigen bzw. zu institutionalisieren, um eine größere Nachhaltigkeit zu erreichen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Deutsche Digitale Bibliothek weiter auszubauen und zu stärken? Ist perspektivisch dabei eine Kooperation mit internationalen oder privaten Partnern inbegriffen, und wenn ja, welche sind das namentlich im Einzelnen?

10

Wie kann eine verstärkte Einbeziehung auch nichtöffentlicher (privater) Sammlungen und Bestände von Kultur- und Kunstgegenständen in diese gesamtstaatliche Aufgabe durch die Bundesregierung erreicht werden?

11

Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf im Urheberrecht oder bei anderen gesetzlichen Regelungen, um die Digitalisierung von Kulturgütern oder ihre Zugänglichmachung zu erleichtern, und wenn ja, welchen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des „Reiss-Engelhorn-Urteils“ des Bundesgerichtshofs (I ZR 104/17), nach dem Fotografien von gemeinfreien Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig dem Lichtbildschutz nach § 72 des Urheberrechtsgesetzes unterliegen, auf die Digitalisierung von Kulturgütern oder ihre Zugänglichmachung, und welche Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?

Berlin, den 18. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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