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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/820507.03.2019

Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Claudia Müller, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Februar 2019 hat die Kohlekommission (Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) ihren Abschlussbericht der Bundesregierung übergeben. In ihrem Abschlussbericht schlägt sie Maßnahmen zu strukturpolitischen und sozialen Entwicklungen in den Braunkohleregionen (Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier) vor. Gleichzeitig gibt sie Empfehlungen zur finanziellen Absicherung für den Strukturwandel und zum Abschalten von Kohlekraftwerken, um die Klimaschutzziele noch zu erreichen (www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/ abschlussberichtkommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob= publicationFile&v=4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Teilt die Bundesregierung alle Empfehlungen der Kohlekommission, und falls nicht, welche nicht (bitte begründen)?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, wonach „[d]er Vorschlag [...] so umgesetzt werden [muss] wie vorgelegt. Ein Aufschnüren an einem Punkt würde den mühsam erreichten Kompromiss insgesamt wieder gefährden“ (siehe www.tagesschau.de/inland/kohle-ausstieg-109.html), und falls nein, welche Einschätzung hat die Bundesregierung?

3

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge der Ergebnisse der Kohlekommission (bitte einzeln aufschlüsseln)?

4

Welche konkreten Empfehlungen der Kohlekommission sollen in dem für das Frühjahr 2019 angekündigten Maßnahmengesetz umgesetzt werden (vgl. www.kommission-wsb.de/WSB/Redaktion/DE/Downloads/ abschlussberichtkommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob= publicationFile&v=4)?

5

Wird die Bundesregierung neben dem angekündigten Maßnahmengesetz zur Umsetzung des den Strukturwandel betreffenden Teils des Kommissionsergebnisses ein gesondertes Kohleausstiegsgesetz, oder eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes oder eine oder mehrere andere gesetzgeberische Vorschläge dem Deutschen Bundestag vorlegen, welche den Teil „Klimaschutz durch Kohleausstieg“ des Kommissionsauftrages regeln, und wenn ja, welche möglichen weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen werden dies sein, und wann ist hier mit einer Initiative der Bundesregierung zu rechnen?

6

Geht die Bundesregierung davon aus, dass mit den Empfehlungen der Kohlekommission die selbst gesteckten Klimaschutzziele im Energiesektor erreicht werden, und falls nein, warum nicht, und welche alternativen Maßnahmen will sie zur Zielerreichung ergreifen?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung, in den Verhandlungen mit den Betreibern sowie mit den betroffenen Ländern darauf hinzuwirken, dass auf Grundlage des Beschlusses der Kohlekommission möglichst keine weiteren Dörfer in den Braunkohleregionen abgebaggert werden sollen, und falls nein, welche Dörfer sind nach Ansicht der Bundesregierung von der Abbaggerung ihrer Meinung nach noch betroffen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, in den Verhandlungen mit den Betreibern sowie mit den betroffenen Ländern darauf hinzuwirken, dass auf Grundlage des Beschlusses der Kohlekommission die restlichen Teile des Hambacher Waldes erhalten bleiben (bitte begründen)?

9

Teilt die Bundesregierung die vom Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet geäußerte Ansicht, dass der Erhalt des Hambacher Waldes über die Verhandlungslösung zwischen dem Bund und dem Energiekonzern RWE abgesichert werden soll (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/ landespolitik/kohle-konsens-nrw-100.html), oder ist dies nach Ansicht der Bundesregierung über eine neue Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen zu regeln (bitte begründen)?

10

Wie viele Braunkohlekraftwerke mit welcher Gigawatt-Leistung sollen zusätzlich zu den bereits vereinbarten Abschaltungen (Kohlereserve usw.) bis 2022 abgeschaltet werden?

11

Um wie viel wird sich der Braunkohlenbedarf nach Informationen der Bundesregierung aus dem Tagebauen Hambach und Garzweiler reduzieren, wenn die Empfehlung der Kommission, bis Ende 2022 Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von drei Gigawatt im Rheinischen Revier stillzulegen, umgesetzt wird?

12

Wie viele Steinkohlekraftwerke mit welcher Gigawatt-Leistung sollen zusätzlich zu den bereits vereinbarten Abschaltungen (Kohlereserve usw.) bis 2022 abgeschaltet werden?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Stilllegung von Kohlekraftwerken“ (WD 3 – 3000 – 360/18) vom 31. Oktober 2018, wonach keine Entschädigungen für die Stilllegungen notwendig sind, und falls nein, warum nicht?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Kohlekraftwerke „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“ (Kommissionsbericht, S. 62) entschädigt werden müssen, und falls ja, mit welcher Summe rechnet sie?

15

Wann, mit welchen Kraftwerksbetreibern, und mit welchem Ziel beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen über die Stilllegung von Kohlekraftwerken bis Ende 2022 einzutreten, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?

16

Wann, mit welchen Kraftwerksbetreibern, und mit welchem Ziel beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen über die Stilllegung von Kohlekraftwerken im Zeitraum 2023 bis 2030 einzutreten, und bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?

17

Gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits Vorbereitungen zu Gesprächen zur Stilllegung von Kohlekraftwerken mit den Kraftwerksbetreibern (falls ja, bitte den aktuellen Stand erläutern)?

18

Unter welchen Voraussetzungen kann es nach Ansicht der Bundesregierung bereits vor 2038 zum kompletten Kohleausstieg kommen?

19

Werden die finanziellen Mittel – der Vorschlag der Kohlekommission spricht von 40 Mrd. Euro – aus einem eigenen Etat im Bundeshaushalt kommen, oder wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Summe aus den einzelnen bestehenden Haushalten der einzelnen Bundesministerien kommt, und falls ja, aus welchen Bundesministerien, und mit welcher Summe?

20

Welchen Inhalt hatte das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt am 31. Januar 2019 im Bundeskanzleramt, und welche Absprachen im Hinblick auf die Schaffung gesetzlicher Grundlagen sowie Höhe, Abfluss und Aufteilung der Mittel unter den vier Bundesländern für den Strukturwandel wurden dort getroffen (www.shz.de/deutschland-welt/politik/kohle-aus-merkel-kuendigt- massnahmen-fuer-strukturwandel-an-id22460982.html)?

21

Wird sich die Bundesregierung für einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und den vier betroffenen Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen aussprechen, und über welche Dauer soll dieser Vertrag laufen? Wenn nicht, in welcher Form sollen dann die Mittel für den Strukturwandel an die Länder fließen?

22

Teilt die Bundesregierung das Ziel der Kommission, bis 2030 den Bestand an Kohlekraftwerken auf neun Gigawatt Braunkohle- und acht Gigawatt Steinkohleleistung zu reduzieren, um das Klimaziel 2030 zu erreichen (bitte begründen)?

23

Welche Maßnahmen und Instrumente wird die Bundesregierung ergreifen bzw. hält sie für geeignet um sicherzustellen, dass entsprechend des Abschlussberichtes eine „Verringerung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2023 – 2030 […] möglichst stetig“ (Abschlussbericht, S. 63) erfolgt?

24

Plant die Bundesregierung, gesonderte Beauftragte für den Strukturwandel (und/oder auch für den Kohleausstieg) oder ähnlich gelagerte Stellen oder Organisationseinheiten in den fachlich berührten Ministerien einzurichten, und wie sollen diese ausgestaltet sein (Stellenumfang, Ressourcen)?

25

Wie und auf welche Weise plant die Bundesregierung ihrerseits die Bevölkerung, Zivilgesellschaft, Lokalpolitik, Kommunalverwaltungen und regionale Wirtschaftsakteure aktiv, mitbestimmend und zielbildgestaltend in die Prozesse zum anstehenden Strukturwandel in den Kohleausstiegsregionen einzubeziehen, und zu welchem Zeitpunkt soll die Beteiligungen beginnen?

26

Wie bewertet die Bundesregierung konkret die Chance und Wahrscheinlichkeit der geeint angestrebten Emissionsminderung in einer Größenordnung von 10 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2025 als substanziellem Zwischenschritt in Form eines „Innovationsprojektes“ (vgl. Abschlussbericht, S. 63)? Um was für ein in welcher Region bzw. in welchem Bundesland angedachtes „Innovationsprojekt“ handelt es sich hierbei nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung, und was war der Grund für die Ansiedlung in der entsprechenden Region?

27

Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung zur Umsetzung der Kommissionsempfehlung einleiten, die eine „Prüfung der Einführung einer CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung auch in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels“ (S. 70) vorsieht, und bis wann will sie diesbezüglich zu einem Ergebnis kommen?

28

Macht sich die Bundesregierung in Gänze die Einschätzung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 30. Januar 2019 zu eigen, der zufolge im Nachgang zur ETS-Reform (ETS = Europäisches Emissionshandelssystem) eine weitere CO2-Preisdebatte nicht nötig sei, was der Empfehlung der Kommission klar zuwider laufen würde (bitte begründen)?

29

Kann die Bundesregierung Berichte (z. B. TAGESSPIEGEL BACKGROUND vom 30. Januar 2019) bestätigen, nach denen zufolge der Windkraftausbau an Land im Jahr 2018 um 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr abgesackt ist, und welche konkreten und kurzfristigen Maßnahmen wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zur Erreichung ihres 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien bis 2030, der eigenen Klimaziele für 2020 bzw. 2030 und dem Kohleausstiegsbeschluss der Kommission ergreifen?

30

Wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen vorlegen, um die für Deutschland völkerrechtlich bindenden Klimaziele von Paris zu erreichen, und wird sie hier Korrekturen an den eigenen Zielen vornehmen? Wenn ja, wann?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Studienergebnisse im Auftrag der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ milliardenentlastung-gefordert-wirtschaft-droht-mit-veto-beim-kohleausstieg- 16000702.html), denen zufolge es zu Mehrkosten von rund 14 bis 54 Mrd. Euro für die deutsche Wirtschaft aufgrund von Strompreisanstiegen im Zuge des vereinbarten Kohleausstiegs kommen würde, sowie die anknüpfenden Forderungen der Spitzenverbände nach Strompreiskompensationszahlungen?

32

Stehen die öffentlich präsentierten Zahlen der Wirtschaftsverbände im Einklang mit Erkenntnissen und/oder Studienergebnissen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Strompreisentwicklung?

33

Welche eigenen Berechnungen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen eines Kohleausstiegs auf die Strompreisentwicklung?

34

Stehen die öffentlich präsentierten Zahlen der Wirtschaftsverbände im Einklang mit Erkenntnissen und/oder Studienergebnissen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs auf die Höhe der EEG-Umlage sowie möglichen Strompreiskompensationszahlen?

35

Gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits konkrete Überlegungen zur Einsetzung der Expertenkommission zur Überprüfung der Ziele in den Jahren 2023, 2026 und 2029, und falls ja, welche?

36

Erarbeitet die Bundesregierung zeitnah ein Konzept – auch in Abstimmung mit dem Netzentwicklungsplan – für den Bau (bzw. die Umstellung) von gasbetriebenen Ersatzkraftwerken in den Braunkohleregionen, die mit Perspektive auf die 2030er Jahre auch weitestgehend auf Basis von „Erneuerbare-Energien-Gas“ betrieben werden können, bzw. plant sie ein Konzept für mehr erneuerbare Energien?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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