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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorbereitungen der Bundesregierung auf die 18. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES CoP18)

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/821011.03.2019

Vorbereitungen der Bundesregierung auf die 18. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES CoP18)

der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Renate Künast, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vom 23. Mai bis zum 3. Juni 2019 wird auf der 18. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES CoP18) in Sri Lanka über Schutz und Nutzung bedrohter Arten entschieden. In einer aktuellen Ausschreibung (siehe www.sadc.int/opportunities/procurement/open-procurement-opportunities/sadc-common-position-development-cites-cop18/ siehe Anlagen) sucht die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH einen externen Berater, der für das Food, Agriculture und Natural Resources (FANR)-Direktorat der Southern African Development Community (SADC) eine gemeinsame Position für diese Konferenz entwickeln soll. Erklärtes Ziel ist es u. a., einen Konsens zu wichtigen CITES-Themen zu erzielen und Interessenskonflikte zu vermeiden, u. a. im Rahmen zweier Workshops. Der Berater soll laut Ausschreibung von der GIZ unter Vertrag genommen werden, die Bewerbungen sollten bis Mai 2018 an das GIZ Büro in Botswana gerichtet werden.

SADC-Mitgliedstaaten haben sich auf vergangenen CITES-Konferenzen gegen einen besseren Schutz bedrohter Arten (wie z. B. Elefanten, Löwen, Haie) ausgesprochen, beziehungsweise die Freigabe des kommerziellen Handels mit Produkten bedrohter Arten (z. B. Elfenbein, Nashorn) beantragt oder unterstützt (https://cites.org/eng/cop/17/prop/index.php). Die Positionierung vieler SADC-Staaten steht deutlich im Gegensatz zu derjenigen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Auch für die 17. Vertragsstaatenkonferenz wurde eine regionale Position der SADC-Staaten entwickelt. Für die anstehende 18. Vertragsstaatenkonferenz haben die SADC-Mitgliedstaaten Botswana, Namibia, Simbabwe sowie in einem gesonderten Antrag Sambia eine Freigabe des kommerziellen Handels mit Elfenbein beantragt. Eswatini (Swasiland) und Namibia beantragen eine Lockerung des Schutzes von Breitmaulnashörnern und eine Freigabe des Handels mit Horn bzw. lebenden Tieren und Jagdtrophäen (https://cites.org/eng/cop/18/prop/index.php).

Die genannten SADC-Staaten sind unter anderem als Teil des auch von der Bundesrepublik Deutschland unterstützten grenzüberschreitenden Schutzgebietes Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area (KAZA TFCA, KAZA) wichtig für den Artenschutz, insbesondere den Schutz von Elefanten. Dieser kann aus Sicht der Fragestellenden nur gelingen, wenn unter anderem der Handel mit Elfenbein auch außerhalb des Schutzgebietes eingedämmt wird. Aufgrund von Bedrohung durch Wilderei und Trophäenjagd in den angrenzenden Ländern, hält sich die Elefantenpopulation vornehmlich in Botswana auf. Jedoch scheinen Entwicklungen in Botswana derzeit auf eine Wiedereinführung der Trophäenjagd und des Jagdtourismus hinzudeuten. Da die Elefantenpopulation im südlichen Afrika in den vergangenen zehn Jahren um ein Fünftel reduziert wurde, wären aus Sicht der Fragesteller hingegen Anstrengungen für einen besseren Schutz nötig (www.sueddeutsche.de/panorama/trophaeenjagd-in-botswana-wilderer-im-rausch-1.4118312).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Finanziert die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung von Positionen von SADC für die anstehende CITES-Konferenz? Wenn ja, wieso unterstützt die GIZ die Entwicklung gemeinsamer Positionen ausgerechnet für die SADC-Staaten, obwohl deren Positionen zu CITES in der Vergangenheit häufig konträr zu den Positionen der Bundesregierung und der Europäischen Union waren, z. B. zum Handel mit Elfenbein, zum Handel mit Nashorn-Horn, zum Schutz von Haien und Löwen, zur Ausfuhr von Jagdtrophäen bedrohter Arten etc.?

2

Inwiefern ist die Förderung politischer Positionen von Staatengemeinschaften durch Vorgaben oder Richtlinien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), beziehungsweise der GIZ, abgedeckt, und was ist ihr konkretes Ziel aus entwicklungs- und naturschutzpolitischer Sicht?

3

Weshalb fördert die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung separater, politischer Positionen, anstatt auf Expertisen z. B. der IUCN (International Union for Conservation of Nature, Weltnaturschutzunion) und anderer Naturschutzorganisationen zu verweisen, und inwiefern fließen Expertisen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bzw. des Bundesamtes für Naturschutz in die Positionsentwicklung ein?

4

Fördert die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Positionierung anderer Staatengemeinschaften zu CITES oder anderen MEAs (Multilateral Environmental Agreements, Internationale Umweltabkommen), z. B. der African Elephant Coalition, der die Mehrheit der afrikanischen Staaten angehört? Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Vergangenheit die Entwicklung politischer Positionen der SADC-Staaten (beziehungsweise ihrer gemeinsamen Programme) für CITES oder andere MEAs logistisch oder finanziell unterstützt? Wenn ja, wie hoch waren die Gesamtausgaben (für Beratungskosten, Workshops etc.) hierfür jeweils in der Vergangenheit, welcher Betrag ist für die laufende Ausschreibung veranschlagt, und aus welchem Budget stammen bzw. stammten die Beträge?

6

Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der SADC-Positionsentwicklung für CITES CoP17 und ggf. weitere CITES-Vertragsstaatenkonferenzen, und sind diese öffentlich einsehbar?

7

Welche externen Berater und Beraterinnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung der SADC-Positionierung für CITES CoP18 und falls relevant für vergangene CITES-Konferenzen unter Vertrag genommen, und wer hat über die Auswahl entschieden?

8

Aus welchem Grund weichen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Terms of Reference“ zur aktuellen Ausschreibung (Annex 1), aus denen hervorgeht, dass der Fokus bei der Positionsentwicklung für CITES CoP18 auf der „Nutzung natürlicher Ressourcen“ liegen soll, vom Ziel des CITES-Abkommens ab, welches laut Präambel des Konventionstextes der Schutz von Arten, die durch den Handel bedroht sind oder sein könnten ist?

9

Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ausschreibung bezüglich der Qualifikation des gesuchten Beraters keine Erfahrung im Natur- und Artenschutz gefordert (was mit der Zielsetzung von CITES in Einklang stünde), sondern Erfahrung in „wildlife management, trade in species products […], sustainable use and trade in wildlife“? Inwiefern war die GIZ oder das BMZ an der Formulierung der Ausschreibung beteiligt?

10

Welche Haltung hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung zum Handel mit Elfenbein bisher vertreten, und wie steht sie zu den aktuellen Anträgen zum Elfenbeinhandel der SADC-Mitgliedstaaten für die 18. CITES-Konferenz, vor dem Hintergrund, dass auf der Seite des Länderinformationsportals der GIZ zu Botswana (www.liportal.de/botswana/ueberblick/) steht: „Aufgrund des Elefantenproblems ist es Botswana, Namibia und Südafrika gelungen, auf der letzten CITES-Konferenz in Santiago de Chile das weltweite Handelsverbot mit Elfenbein zu lockern“?

11

Inwiefern trägt aus Sicht der Bundesregierung eine Unterstützung der Positionierung der SADC-Staaten durch die GIZ zur Umsetzung der Ziele der KAZA TFCA bei?

12

Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Ziele der von Deutschland aus finanzierten Projekte zur KAZA TFCA?

13

Wo sieht die Bundesregierung die aktuell größten Herausforderungen für die KAZA TFCA, und wie plant sie, diese im Rahmen ihrer eigenen Projekte anzugehen?

14

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Wiedereinführung der Jagd auf Elefanten in Botswana?

15

Wird die Bundesregierung im Rahmen der CITES CoP18 darauf hinwirken, dass das Jagdverbot auf Elefanten in Botswana aufrechterhalten wird und sich darüber hinaus auch für ein solches Jagdverbot in den angrenzenden Staaten einsetzen?

16

Finanziert die Bundesregierung Programme zur Schaffung alternativer Einkommensquellen für die lokale Bevölkerung in afrikanischen Ländern mit Elefanten- und anderen Beständen bedrohter Arten, um die Wilderei einzudämmen? Falls ja, welche (bitte Inhalt, Umfang, Laufzeit angeben), und mit welchem Erfolg (bitte einzeln auflisten)?

Berlin, den 12 Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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