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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nationale Industriestrategie 2030

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/821811.03.2019

Nationale Industriestrategie 2030

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 5. Februar 2019 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, die „Industriestrategie 2030“ vorgestellt. Ziel der Strategie ist die Sicherung und Wiedererlangung von wirtschaftlicher und technologischer Kompetenz, Wettbewerbsfähigkeit und Industrieführerschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene in allen relevanten Bereichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Steigerung des Industrieanteils an der Bruttowertschöpfung bis 2030 auf 25 Prozent.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt mit der Industriestrategie unter anderem eine gezielte Unterstützung von Branchen und Unternehmen an, die aus Sicht des Bundesministeriums von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind. Das Konzept nennt dabei beispielhaft einige konkrete Unternehmen. Neben den großen Automobilherstellern werden unter anderem Siemens, BASF, Thyssen-Krupp und die Deutsche Bank als Schlüsselunternehmen aufgeführt.

Große Bedeutung misst das Bundeswirtschaftsministerium der Schaffung nationaler und europäischer Champions zu, die im globalen Wettbewerb bestehen können. Um dies zu erreichen, sollen Übernahmen und Fusionen erleichtert werden. Die Strategie enthält unter anderem die Forderung nach einem „KI-Airbus“, um die bestehende Lücke zu amerikanischen und asiatischen Anbietern im Bereich Künstlicher Intelligenz zu schließen.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion konstatiert die Industriestrategie Handlungsbedarf in den Bereichen Strom- und Energiepreise, Unternehmensbesteuerung und Sozialabgabenquote.

Außerdem wird eine nationale „Beteiligungsfazilität“ vorgeschlagen. Darüber war bereits im September 2018 von der Presse berichtet worden (vgl. Frankfurter Allgemeine vom 8. September 2018, S. 19, und WELT AM SONNTAG vom 9. September 2018, S. 33). Im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5261 erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 24. Oktober 2018 jedoch: „[Es gibt] keine Überlegungen in der Bundesregierung, einen Staatsfonds zur Finanzierung von Bundesbeteiligungen an Unternehmen zu errichten.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Warum ist das Erreichen eines Industrieanteils an der Bruttowertschöpfung von mindestens 25 Prozent Bruttowertschöpfung aus Sicht der Bundesregierung so bedeutend?

2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung produktbegleitenden Dienstleistungen zu? Wie hat sich die Bruttowertschöpfung produktbegleitender Dienstleistungen in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?

3

Hat die Bundesregierung bei der Erstellung der Industriestrategie 2030 mit der Wirtschaft abgestimmt? Wenn ja, mit welchen Verbänden und Unternehmen?

4

Hat die Bundesregierung sich insbesondere mit den in der Industriestrategie 2030 benannten und als strategisch bedeutsam identifizierten Unternehmen im Vorfeld abgestimmt? Wann haben hierzu Gespräche stattgefunden? Wie war die jeweilige Reaktion der Unternehmensvertreter auf die Industriestrategie 2030?

5

Welche deutschen und europäischen Unternehmen kommen aus Sicht der Bundesregierung in Frage, um den vorgeschlagenen „KI-Airbus“ zu realisieren? Welche Vorgespräche mit den fraglichen Unternehmen haben bereits stattgefunden?

6

Sind die international erfolgreichen Unternehmen aus dem Bereich der Plattform-Ökonomie aus Sicht der Bundesregierung ein gutes Beispiel für den Erfolg aktiver Industriepolitik oder sind sie vielmehr Beleg für die Innovationskraft von „Start-ups“?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung ihr Ziel, die Entstehung nationaler und europäischer Champions im Bereich der Industrie zu erleichtern, mit ihren Partnern auf europäischer Ebene, insbesondere der Europäischen Kommission, abgestimmt?

8

Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf beim europäischen Wettbewerbsrecht? Wenn ja, welchen?

9

Welche Räte der Europäischen Union sollen aus Sicht der Bundesregierung künftig in der heutigen Form entfallen, um den vorgeschlagenen „Rat der Industrieminister“ zu realisieren, ohne die Zahl der bestehenden Einzel-Räte zu erhöhen?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung konkret ergreifen, um dem in der Strategie konstatierten Handlungsbedarf bei Strom- und Energiepreisen, Unternehmensbesteuerung und Sozialabgabenquote Rechnung zu tragen?

11

Inwieweit sind beim konstatierten Handlungsbedarf bei den Strom- und Energiepreisen die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bei diesen Überlegungen bereits berücksichtigt? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen weiteren Anstieg der Strom- und Energiekosten für die Wirtschaft zu verhindern?

12

Wie wird die Bundesregierung in Anbetracht der Maßgabe des Bundesministers der Finanzen aufgrund einer internen Steuerschätzung, dass neue Maßnahmen „nur noch durch Neupriorisierung innerhalb der Einzelpläne in Angriff genommen werden können“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schwarze-null-wo-finanzminister-olaf-scholz-nun-sparen-will-a-1251444.html), dem in der Industriestrategie 2030 konstatierten Handlungsbedarf bei der Höhe der Unternehmensbesteuerung nachkommen? Welche Einsparungen plant die Bundesregierung konkret, um die angekündigte steuerliche Entlastung für Unternehmen zu finanzieren?

13

Wann soll die nationale „Beteiligungsfazilität“ ihre Arbeit aufnehmen?

14

Mit welchen Mitteln soll die nationale „Beteiligungsfazilität“ kurz-, mittel- und langfristig ausgestattet werden?

15

Welche Unternehmensbeteiligungen in welchem Umfang wird die Bundesregierung veräußern, um der Vorgabe der Industriestrategie, dass neuen Beteiligungen grundsätzlich die Privatisierung anderer Beteiligungen gegenüberstehen muss, zu entsprechen?

16

Wie sollen die Aufgaben der nationalen „Beteiligungsfazilität“ definiert werden?

17

In welchen Wirtschaftsbranchen soll die Fazilität aktiv sein?

18

Welche rechtliche Form soll der Fazilität gegeben werden?

19

Welche Gremien der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages sollen an den Entscheidungen über die Aktivitäten der Fazilität mitwirken?

20

Wie soll die parlamentarische Kontrolle der Fazilität durch den Deutschen Bundestag, insbesondere durch den Haushaltsausschuss, gewährleistet werden?

21

Welche objektiven Kriterien sollen der Beurteilung der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit eines deutschen Unternehmens im Falle einer Übernahme durch einen ausländischen Investor zugrunde gelegt werden?

22

Wie definiert die Bundesregierung vor diesem Kontext in rechtssicherer Form kritische Infrastrukturen?

23

Wie lange soll eine zeitlich befristete Beteiligung der Fazilität im Sinne der Industriestrategie 2030 maximal möglich sein?

24

Soll die Weiterveräußerung von Unternehmensanteilen durch die Fazilität auch dann möglich sein, wenn dadurch Verluste realisiert würden?

25

Welche Wirkung entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung Beteiligungserwerbe und -veräußerungen durch die Fazilität im Rahmen der sogenannten Schuldenbremse nach Artikel 115 des Grundgesetzes?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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