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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wirkung des Kohleausstiegs auf den CO2-Ausstoß

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/821911.03.2019

Wirkung des Kohleausstiegs auf den CO2-Ausstoß

der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Zur Erarbeitung entsprechender Maßnahmen wurde die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (im Folgenden „Kohlekommission“ genannt) eingesetzt. Der Kohleausstieg wird voraussichtlich zu unnötigen Mehrkosten in dreistelliger Milliardenhöhe führen und dabei je nach rechtlicher Umsetzung entweder einen unwesentlichen oder gar keinen Beitrag zur Vermeidung von CO2 innerhalb der Europäischen Union leisten. Bezogen auf das CO2-Budget, das zur Einhaltung des „2-Grad-Ziels“ derzeit weltweit noch verbleibt, würde der deutsche Kohleausstieg voraussichtlich nur zu einer Einsparung von 0,1 Prozent führen. Die tatsächliche „Klimaschutzwirkung“ wäre also unerheblich (www.ewi.research-scenarios.de/cms/wp-content/uploads/2016/05/ ewi_ers_oekonomische_effekte_deutscher_kohleausstieg.pdf).

Es ist nach Auffassung der Fragesteller offensichtlich, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht deutlich kosteneffizientere politische Instrumente zur CO2-Vermeidung innerhalb der EU vorhanden sind und die Bundesregierung diese bewusst nicht nutzen will. Auch die „Kohlekommission“ hat keine alternativen Maßnahmen formuliert. Eine Studie beziffert die voraussichtlichen CO2-Vermeidungskosten eines deutschen Kohleausstiegs auf mindestens 78 Euro je Tonne CO2, wobei hier noch keine Entschädigungen der Kraftwerksbetreiber oder Investitionen in die betroffenen Regionen berücksichtigt wurden (www.ewi.research-scenarios.de/cms/wp-content/uploads/2016/05/ewi_ers_oekonomische_effekte_ deutscher_kohleausstieg.pdf). Demgegenüber werden Emissionsberechtigungen innerhalb des europäischen Emissionshandels derzeit für rund 21 Euro je Tonne CO2 gehandelt (www.eex.com/de/marktdaten/umweltprodukte/spotmarkt/ europeanemission-allowances#!/2019/02/11). Der Emissionshandel würde es erlauben, Zertifikate zu kaufen, diese stillzulegen und damit dem Markt zu entziehen. Die Marktmechanismen würden dann dazu führen, dass CO2 dort vermieden wird, wo die Vermeidung die geringsten Kosten verursacht. Dies wäre gegenüber dem planwirtschaftlichen Kohleausstieg eine ökonomisch effiziente Methode zur Verringerung der Emissionen.

Im Jahreswirtschaftsbericht 2019 wird erwähnt, dass die Bundesregierung bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob sie die im Rahmen eines Kohleausstiegs freiwerdenden Emissionsberechtigungen tatsächlich löschen wird. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, dass die gehandelte Emissionsmenge und damit auch die EU-weiten Emissionen tatsächlich zurückgehen. Derzeit befinden sich weltweit rund 1 400 Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 670 Gigawatt in Planung oder Bau (www.handelsblatt.com/unternehmen/ energie/energiepolitik-deutschland-treibt-den-ausstieg-voran-doch-weltweit- boomtdie-kohle/23141178.html?ticket=ST-1031340-ObhN9H7YEhcH1CzeRCcU-ap6). Es ist daher nicht nachvollziehbar, inwiefern ein deutscher Kohleausstieg einen nennenswerten Effekt auf die globalen Emissionen und damit auf das Weltklima haben soll.

Auch Australien hat aus seinen Blackout-Erfahrungen gelernt und plant derzeit den Bau neuer Kohlekraftwerke zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Versorgungssicherheit (www.zeit.de/wissen/2017-02/australien-hitzewelle- stromversorgungkohlekraftwerk-erneuerbare-energien/seite-2).

Die Bundesregierung möchte das auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris formulierte, wissenschaftlich nicht begründete Ziel, wonach die Erderwärmung auf höchstens 2° C gegenüber „vorindustriellen Werten“ zu begrenzen ist, einhalten und richtet die nationale Klimaschutzpolitik ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile entsprechend aus (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/ jahresberichte-der-bundesregierung/jahresbericht-der-bundesregierung-2015- 2016/innovationen-und-zukunftsstrategien/klima-und-umweltschutz). Weder das Pariser Klimaschutzabkommen noch die Bundesregierung selbst geben hierzu einen konkreten „vorindustriellen“ Ausgangswert an. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, die Zielerreichung der teuren Klimaschutzmaßnahmen überhaupt ermitteln zu können.

Neben der klima- und energiepolitischen Sinnlosigkeit eines erzwungenen Kohleausstiegs wird dieser nachteilige Auswirkungen auf die nationale Versorgungssicherheit, den Bundeshaushalt und die betroffenen Regionen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der europäische Emissionshandel EU-ETS nach seiner letzten Reform ein wirksames Instrument zur kosteneffizienten Vermeidung von CO2 innerhalb der Europäischen Union ist?

a) Wenn ja, welche Vorteile bringt dann ein politisch erzwungener Ausstieg aus der Kohleverstromung, wenn der Emissionshandel ohnehin zur volkswirtschaftlich günstigsten Variante der CO2-Vermeidung führt?

b) Wenn nein, zu welchem Zweck wird dann überhaupt das EU-ETS betrieben, und warum beteiligt sich die Bundesregierung an einem aus ihrer Sicht unwirksamen System?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die CO2-Vermeidungskosten das wesentliche ökonomische Kriterium bei der Wahl einer CO2-Vermeidungsstrategie sind, und wie begründet sie ihre Bewertung?

3

Welche energiepolitischen Maßnahmen und Szenarien versprechen aus Sicht der Bundesregierung die niedrigsten CO2-Vermeidungskosten und welche die höchsten?

4

Von welchen Kosten (in Euro je vermiedener Tonne CO2) geht die Bundesregierung in Frage 3 jeweils aus?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Berechnungen zu CO2-Vermeidungskosten inklusive aller Kostenfaktoren eines politisch erzwungenen Kohleausstiegs, und wenn ja, von welchen Kosten (in Euro je vermiedener Tonne CO2) geht sie aus?

6

Stellen Ankauf und Stilllegung von CO2-Zertifikaten über das EU-ETS aus Sicht der Bundesregierung ein klimawirksames und kosteneffizientes Mittel zur Reduzierung von CO2-Emissionen innerhalb der Europäischen Union dar?

a) Wenn ja, was spricht dann angesichts der erheblichen Preisdifferenz zwischen den voraussichtlichen CO2-Vermeidungskosten im Rahmen eines Kohleausstiegs und dem CO2-Preis innerhalb des EU-ETS aus volkswirtschaftlicher Sicht für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung?

b) Wie begründet sie ihre Einschätzung?

7

Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich eine Entscheidung darüber getroffen, ob sie die im Falle eines vorzeitigen Kohleausstiegs freiwerdenden Emissionsrechte dauerhaft stilllegen wird, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?

8

Welche Interessengruppen haben aus Sicht der Bundesregierung einen monetären Vorteil durch die Umverteilung von Steuermitteln im Rahmen eines nach Ansicht der Fragesteller politisch erzwungenen Kohleausstiegs, wenn die potenzielle CO2-Vermeidung auf anderem Wege voraussichtlich erheblich günstiger zu erreichen wäre?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die deutschen Bemühungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Hinblick auf den weltweit starken Zubau von neuen Kohlekraftwerken bzw. die Erlaubnis für andere Staaten, ihren CO2-Ausstoß weiter zu steigern, und wie begründet sie ihre Bewertung?

10

Wie soll die tatsächliche Einhaltung des „2-Grad-Ziels“ gemessen werden, und von welchem „vorindustriellen Wert“ geht die Bundesregierung für die Ermittlung aus?

11

Um wie viel Grad Celsius wird die globale Erwärmung durch den deutschen Kohleausstieg aus Sicht der Bundesregierung gemindert, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

Berlin, den 12. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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