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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbesserung der Beschäftigungssituation psychisch kranker Menschen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/829213.03.2019

Verbesserung der Beschäftigungssituation psychisch kranker Menschen

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mehr als 21 Prozent der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben psychische Erkrankungen (vgl. www.bagwfbm.de/page/25). Die Ursachen für eine psychische Erkrankung sind vielfältig. Auch die Arbeitswelt stellt einen Bereich dar, in dem Belastungen zu psychischen Erkrankungen führen können. Andererseits sind Beschäftigung und Tätigkeiten in Werkstätten wichtige Instrumente, um am Arbeitsleben im Sinne von Rehabilitation und Eigenständigkeit teilnehmen zu können. Auch hier ist die Durchlässigkeit von großer Bedeutung und Beschäftigten mit psychischen Erkrankungen sollen mehr Alternativen für Beschäftigung zur Verfügung stehen.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurden insbesondere für die Menschen mit psychischen Erkrankungen über Möglichkeiten diskutiert, neue Wege für Teilhabe und Beschäftigung zu entwickeln. Mit den sogenannten Anderen Leistungsanbietern gemäß § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind schließlich neue Alternativen zur beruflichen Bildung und Beschäftigung außerhalb von Werkstätten beschlossen worden.

Zum 1. Januar 2018 sind die neuen Reglungen des § 60 SGB IX „Andere Leistungsanbieter“ in Kraft getreten. Eine erste Bestandsaufnahme ist aus Sicht der Fragesteller daher angebracht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Anträge auf Zulassung als sogenannter Anderer Leistungsanbieter gemäß § 60 SGB IX wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eingereicht, bewilligt oder abgelehnt?

2

Welche „Anderen Leistungsanbieter“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 zugelassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Welche Leistungsspektren und Schwerpunkte bieten die zugelassenen „Anderen Leistungsanbieter“ nach Kenntnis der Bundesregierung an?

4

Wie viele Werkstattbeschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 zu den „Anderen Leistungsanbietern“ gewechselt?

5

Inwieweit sieht die Bundesregierung die im Gesetzgebungsverfahren identifizierte Zielgruppe der psychisch kranken Menschen mit dem Angebot der „Anderen Leistungsanbieter“ als erreicht an?

6

Welche niedrigschwelligen Angebote einer begleiteten und unterstützten Beschäftigung – vor allem für psychisch kranke Menschen – gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

7

Inwieweit wurden und werden sogenannte Zuverdienstangebote über den offenen Leistungskatalog des § 53 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) i. V. m. § 54 SGB XII ermöglicht und in Anspruch genommen?

8

Plant die Bundesregierung eine Erweiterung des § 60 SGB IX „Andere Leistungsanbieter“ um niedrigschwellige Zuverdienstangebote, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 13. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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