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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bericht der Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2018

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

01.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/837814.03.2019

Bericht der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2018

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung unterrichtete den Ausschuss Digitale Agenda in dessen Sitzung am 30. Januar 2019 über den Bericht der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) 2018 nach Ansicht der Fragesteller leider nur unzureichend.

Die Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo der Länder hat sich in ihrer Herbstkonferenz 2018 unter anderem mit den Themengebieten Big Data, Algorithmentransparenz bei Vertragsbeziehungen im Internet und Schutz von Gesundheitsdaten befasst.

Die Überlegungen der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo sind von dem Grundsatz getragen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, soweit und solange das geltende („analoge“) Recht tragfähige Normen für die Folgen der Digitalisierung bereithält und es den Gerichten überantwortet werden kann, die neuen Sachverhalte durch Subsumtion unter vorhandene Normen sachgerechten Lösungen zuzuführen. Zudem ist eine Etablierung unterschiedlicher Regelungsregime für analoge und digitale Sachverhalte und damit eine weitere Fragmentierung des Rechts zu vermeiden. Etwaigem gesetzgeberischen Handlungsbedarf ist daher primär dadurch Rechnung zu tragen, dass die bereits vorhandenen Regelungsregime gegebenenfalls durch gezielte Sondervorschriften ergänzt werden (www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/digitaler_neustart/zt_fortsetzung_ arbeitsgruppe_teil_1a_/2018-10-02-Bericht-final.pdf).

Unter Berücksichtigung dessen sieht die Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo in ihrem Beschluss gesetzgeberischen Handlungsbedarf zumindest in folgenden Bereichen:

  • Transparenz im Rahmen von Angeboten im Internet, wenn die Preisbildung durch Einsatz von Algorithmen für den einzelnen Verbraucher personalisiert wurde („transparentes Preisschild“)
  • Offenlegung der wesentlichen Kriterien des Sortieralgorithmus bei der Erstellung personalisierter Trefferlisten im Internet (insbesondere bei „Newsfeeds“)
  • Schutz der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor Tarifgestaltungen in Krankenversicherungsverträgen, die die laufende Übermittlung hochsensibler Gesundheitsdaten zum Vertragsinhalt haben.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sprechen sich in ihrem Beschluss vom 15. November 2018 (Herbstkonferenz) dafür aus, sich dieser Handlungsfelder im Rahmen künftiger Gesetzgebungsvorhaben anzunehmen. Sie richten daher auch in ihrem Beschluss die Bitte an die Bundesregierung, sich – soweit erforderlich – auch für entsprechende Regelungen auf EU-Ebene einzusetzen (www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/digitaler_neustart/zt_fortsetzung_ arbeitsgruppe_teil_1a_/2018-11-15-Jumiko-Beschluss.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo in ihrem Beschluss vom November 2018, dass in den aufgezeigten Themenbereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?

Wenn ja, in welchem Zeitraum kann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo gerechnet werden?

2

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Gesetzesvorlagen wird die Bundesregierung die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo rechtlich umsetzen, und dem Bundestag zuleiten?

3

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo, dass im Bereich der laufenden Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der privaten Krankenversicherung diese für unzulässig zu erklären seien?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo in ihrem Beschluss vom November 2018, sich im Rahmen künftiger Gesetzgebungsvorhaben – soweit erforderlich – auch für entsprechende Regelungen auf EU-Ebene einzusetzen?

Wenn ja, bei welchen konkreten EU-Regelungen hält es die Bundesregierung für erforderlich, sich im Sinne der Vorschläge der Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ der JuMiKo einzusetzen (bitte die Rechtsmaterien und den diesbezüglich konkreten Handlungsbedarf auflisten)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage eines eigenständigen „Dateneigentums“, welches unabhängig vom Eigentum am Datenträger existiert?

Welchen spezifischen gesetzgeberischen oder exekutiven Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

6

In welchen Rechtsbereichen und unterschiedlichen Normentypen sieht die Bundesregierung derzeit die Verantwortung für Folgen der KI (= Künstliche Intelligenz) geregelt?

7

Welchen regulatorischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf falsche „Entscheidungen“ autonomer Systeme und selbstlernender Algorithmen, wenn daraus Schäden für Dritte verursacht werden?

8

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zu zivilrechtlichen Regelungen im Bereich Robotik (2015/2103(INL))?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Argumentationen der Technikphilosophie, dass Maschinen für ihr Handeln die nötige Urteilskraft fehle (www. wired.de/article/auto-autonom-selbsfahrend-ethik-sicherheit-unfall- insassenpassanten-schuetzen)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung das Spannungsfeld „Datenethik versus Big Data“?

Berlin, den 13. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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