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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Medienberichte über gefälschte und unrichtige ausländische Ausbildungszeugnisse der im deutschen Pflegewesen beschäftigten Arbeitnehmer aus Bosnien und Herzegowina

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/837914.03.2019

Medienberichte über gefälschte und unrichtige ausländische Ausbildungszeugnisse der im deutschen Pflegewesen beschäftigten Arbeitnehmer aus Bosnien und Herzegowina

der Abgeordneten Paul Viktor Podolay, Dr. Axel Gehrke, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Dr. Robby Schlund, Dr. Roland Hartwig, Dr. Anton Friesen, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Jürgen Braun, Armin-Paulus Hampel, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die vor kurzem veröffentlichten Recherchen der Investigativjournalisten der bosnischen Zeitung „Žurnal“ weisen auf ein Problem der massenhaften Fälschung von Ausbildungsabschlüssen in Bosnien und Herzegowina im Bereich der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger hin (www.zurnal.info/novost/ 21784/za-17-dana-stekli-smo-diplomu-srednje-medicinske-skole).

Innerhalb einer kurzen Zeit werden illegal Originalzeugnisse von einer legal existierenden Bildungseinrichtung ausgestellt, die eine Umschulung potenzieller Arbeitskräfte bescheinigt, obwohl diese eine solche Umschulung niemals absolviert haben: so wird z. B. ein Automechaniker zum Krankenpfleger (www.ard-wien. de/2019/01/30/gekaufte-zeugnisse-in-bosnien-und-herzegowina/). Da es sich dabei vor allem um medizinisches Personal handelt, würden diese Fälle durch eine Zuwanderung nach Deutschland zu einem Sicherheitsrisiko für Patientinnen und Patienten hierzulande.

Laut dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat präsentierten Migrationsbericht sind in den vergangenen Jahren über 50 000 Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas in die Bundesrepublik Deutschland ausgewandert (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsberichte/ migrationsbericht-2016-2017.pdf?__blob=publicationFile). Ein großer Anteil davon sind Erwerbsmigranten – die Arbeitskräfte für die in Deutschland existierenden Mangelberufe – hauptsächlich im Pflege- und Gesundheitswesen.

Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied der Europäischen Union und somit den Drittstaaten zuzuordnen. Dies ist relevant im Hinblick auf die in der EU geltenden Regelungen. Gegenüber Drittstaaten werden solche bilateral ausgehandelt. Bildung ist in der Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen eine Ländersache. Zuständig sind die Anerkennungsstellen der Bundesländer und die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz. Dennoch vertritt das Auswärtige Amt auch die Bundesländer nach außen. Es sind nach Ansicht der Fragesteller durch die Bundesregierung relevante Gegenmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Bosnien und Herzegowina zum Schutz vor falschen Ausbildungszeugnissen zu ergreifen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit ist die Bundesregierung über die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Missstände in Bosnien und Herzegowina informiert?

2

Findet im Hinblick auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Missstände ein ausreichender Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Ausbildungsstätten vor Ort, den zuständigen Landesbehörden, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium für Gesundheit, den Anerkennungsstellen und Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland statt?

3

Wie viele Fälle von gefälschten und unrichtigen Ausbildungsnachweisen aus Bosnien und Herzegowina aus den Jahren 2015 bis 2018 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahr und Art der Qualifikation aufschlüsseln)?

4

Hat die Bundesregierung vor, notwendige Überprüfungsmaßnahmen gegen Ausbildungseinrichtungen vor Ort zu initiieren und durchzusetzen sowie die bereits in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer aus Bosnien und Herzegowina gegebenenfalls im Rahmen einer strukturierten und gemeinsam mit diesem Land geführten Aktion zu überprüfen?

5

Welche Anstrengungen seitens der zuständigen Landesbehörden sind der Bundesregierung bekannt, um die Echtheit bzw. Richtigkeit der in den Anwendungsbereich von § 3 Absatz 2 der Berufsqualifikationsgesetzes (BQFG) fallenden und im Anerkennungsverfahren nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 BQFG vorzulegenden Ausbildungsnachweise zu überprüfen?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates bzw. der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz bereits bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe eine z. B. den §§ 2a, 2b des Altenpflegegesetzes (AltPflG) entsprechende Mitteilung gegeben wird?

Berlin, den 14. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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