Illegaler Organhandel und Organtourismus
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Thema Organhandel bzw. Organtourismus findet in regelmäßigen Abständen in der internationalen Presse Beachtung. Im Dezember 2018 berichteten beispielsweise verschiedene Medien (u. a. www.epochtimes.de/politik/europa/griechenland-ex-minister-offenbart-verschleppung-von-kindern-zum-organhandelwelche-rolle-spielen-fluechtlingshilfe-ngos-a2743856.html) über die Verschleppung von Kindern nach Griechenland zum Zwecke illegaler Organentnahme.
Auf deutscher Seite wird aufgrund des demographischen Wandels ein stetig steigender Bedarf an Spenderorganen für die nächsten Jahre prognostiziert. Jedoch stagnieren die Zahlen freiwilliger Organspender bzw. sind in Teilen sogar weiterhin rückläufig (www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf).
Auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Oehme zur Bekämpfung und Verhinderung des illegalen Organhandels und Organtourismus verwies die Bundesregierung in ihrer Antwort zwar auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, vermied jedoch nach Ansicht der Fragesteller die Antwort nach einer Langzeitstrategie, um die Lücke zwischen „Angebot und Nachfrage“ an Spenderorganen zu decken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Fälle von illegalem Organhandel (§ 17 des Transplantationsgesetzes – TPG – und § 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Strafgesetzbuches – StGB) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des TPG im Jahre 1997 statistisch erfasst (bitte nach Straftaten im Inland, in der EU sowie in Drittstaaten – im Sinne des Deutschen Aufenthaltsrechts – nach der Zahl der Fälle pro Jahr aufschlüsseln)?
Was waren die Auslöser für die Ermittlungen (Verschwinden von der eigentlichen Warteliste, Anzeige durch nahe Verwandte oder Ähnliches) der in Frage 1 erfassten Fälle (bitte nach Anzahl der Auslöser aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Schäden entstanden in Folge von illegalen Organtransplantationen (z. B. Nachsorge- und Folgekosten aufgrund nicht fachgerechter medizinischer Entnahme von Organen etc.) im deutschen Gesundheitswesen seit 1997 (bitte nach Jahr und Gesamtbetrag aufschlüsseln)?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung an Studien zur Erfassung von illegalem Organhandel und Organtourismus in den letzten fünf Jahren beteiligt, bzw. wie beteiligt sie sich derzeit?
Wenn noch Berichte zu dieser Thematik ausstehend sind, wann werden die Ergebnisse zu diesen Studien erwartet?
Bei bereits abgeschlossenen Studien, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Studien gezogen?
Welche Präventionsmaßnahmen erarbeitet bzw. führt die Bundesregierung durch, um dem steigenden Bedarf von Spenderorganen in Deutschland sowie im „Eurotransplant-Raum“ in den nächsten Jahren zu begegnen (bitte nach Art der Präventionsmaßnahme, Investitionen, möglichen Partnern, der Aufwendung der Partner, Haushaltstitel und Gesamtsumme aufschlüsseln)?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Verschleppung von Kindern zum Organhandel in Griechenland?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des in Frage 6 geschilderten Sachverhalts ergriffen, und sind diese Maßnahmen Bestandteil eines grundlegenden Konzeptes seitens der Bundesregierung, über das in gleichartig gelagerten Fällen auf den Verstoß gegen internationale Bestimmungen reagiert werden kann?