Begleitforschung der SINTEG-Projekte
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Kai Gehring, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) dient laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Erprobung und Entwicklung „skalierbarer Musterlösungen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie“. Aufgrund der großen Nachfrage wurde die ursprüngliche Förderung von zwei auf fünf Projekte aufgestockt. Die Förderung des BMWi beträgt insgesamt über 200 Mio. Euro über fünf Jahre. Mit den zusätzlichen Investitionen der Industrie belaufen sich die gesamten Projektkosten auf über 500 Mio. Euro. Die geförderten Schaufensterprojekte sind Ende 2016 bzw. Anfang 2017 gestartet.
Laut Bekanntmachung des BMWi vom 19. Januar 2015 wurde im Rahmen des Förderprogramms eine Begleitforschung geplant, um die Ergebnisse der Modellregionen zu evaluieren, sowie die Umsetzung des Förderprogramms für einen bundesweiten Innovationsprozess nutzbar zu machen. Die Laufzeit der Begleitforschung wurde von Dezember 2016 bis November 2021 festgelegt (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-foederung-schaufenster-intelligente-energie-digitale-agenda-fuer-die-energiewende.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Ziel der Begleitforschung war es, insbesondere regulatorische Handlungs- und Anpassungsbedarfe zu identifizieren und Vorschläge für eine effiziente und intelligente Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu erarbeiten.
Weiter sollte die Begleitforschung laut Bekanntmachung auch für eine über die Projektaktivitäten in den einzelnen Schaufenstern hinausgehende, übergreifende Kooperation und Netzwerkbildung sorgen – z. B. zu Querschnittsfragen (Rahmenbedingungen, Standards, EU und Internationalisierung). Weitere Aspekte der Begleitforschung waren Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise Messeauftritte. Die enge Zusammenarbeit mit der Begleitforschung war daher eine Grundvoraussetzung für die Förderung.
In der Praxis wurden im Rahmen der Begleitforschung insgesamt fünf schaufensterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet:1. Digitale Geschäftsmodelle und -prozesse für die Energiewende, 2. Energieberufe im Wandel, 3. Smarte europäische Energieregionen, 4. Rechtsrahmen, 5. IT-Sicherheit und kritische Infrastrukturen.
In einer Sitzung im Mai 2018 der Schaufensterkoordinatoren (SINTEG-Programmkreis) hat das BMWi nach Kenntnis der Fragesteller bekanntgegeben, dass es sich vom Koordinator der Begleitforschung trennen wird. Weiter sollte zu diesem Zeitpunkt eine ausführliche Umstrukturierung der Begleitforschung stattfinden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen15
Wurde die Begleitforschung der SINTEG-Projekte in Teilen ausgesetzt, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und von welchen Forschungsnehmern hat sich das BMWi getrennt?
Wurde in der Sitzung der Schaufensterkoordinatoren im Mai 2018 geplant, die Begleitforschung der vakanten Themen erneut zu vergeben bzw. auszuschreiben, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Wurde sichergestellt, dass bisherige Ergebnisse gesichert werden, und für die Weiterverarbeitung neuer Forschungsnehmer zur Verfügung stehen?
Wurden insbesondere die Ergebnissynthese der laufenden Schaufenster und die Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise geplante Messeauftritte, fortgesetzt, und wenn ja, von wem?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch den Ausfall der Begleitforschung Serviceleistungen für die jeweiligen Schaufensterprojekte wegfallen, und wurden den Akteuren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um dies aufzufangen?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf schaufensterübergreifenden Arbeitsgruppen ihre Aktivitäten eingestellt oder wurden umstrukturiert, und wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die mehrmals verzögerte Zertifizierung der Smart Meter Gateways den Erfolg von Teilprojekten in den Schaufenstern gefährdet, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die SINTEG-Verordnung ausreichend regulatorischen Spielraum geschaffen hat, um die Projektziele optimal zu erreichen?
Welche Kritikpunkte wurden in den Stellungnahmen zur Verordnung genannt (bitte auflisten), und auf welcher Grundlage hat sich die Bundesregierung entschieden, die Verordnung nicht entsprechend der vorgeschlagenen Änderungen anzupassen?
Wie viele Unternehmen haben angekündigt, die SINTEG-Verordnung in der finalen Form nutzen zu wollen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Teilprojekte aufgrund fehlender Spielräume in der SINTEG-Verordnung nicht umgesetzt werden konnten, und wenn ja, wie viele?
Plant die Bundesregierung die Erkenntnisse der Schaufensterprojekte zu sinnvollen regulatorischen Innovationen zu nutzen, und in welcher Form, und wann wird sie diese auf den Weg bringen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Schaufensterprojekte wichtige Erkenntnisse für eine notwendige Reform der Abgaben und Umlagen liefern können, und wenn nein, warum nicht?
Welches Verhältnis besteht nach Auffassung der Bundesregierung zwischen den geplanten Reallaboren und den Schaufensterprojekten, und wurden die Erfahrungen der Schaufensterprojekte genutzt, um die Projektbedingungen der Reallabore zu optimieren?
Werden die Erfahrungen aus den fünf Schaufensterprojekten für die Optimierung der bevorstehenden Transformationsprozesse in den von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung identifizierten Kohleausstiegsregionen genutzt, und wenn ja, bestehen hier bereits Planungen, wie dieser Wissenstransfer stattfinden kann?