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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diplomatische Beziehungen zu Venezuela

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/849519.03.2019

Diplomatische Beziehungen zu Venezuela

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. Januar 2019 hat sich der Präsident der Nationalversammlung Venezuelas, Juan Guaidó, auf einer öffentlichen Versammlung in Caracas zum Präsidenten des südamerikanischen Landes erklärt („Guaidó erklärt sich zum Präsidenten“, tagesschau.de, 23. Januar 2019). Wenige Minuten nach dieser Proklamation verkündete US-Präsident Donald Trump die Anerkennung Juan Guaidós durch die USA. Weitere Staaten, insbesondere der sogenannten Lima-Gruppe, folgten schnell. Seitdem hat die US-Regierung wiederholt mit einer Militärintervention in Venezuela gedroht, um Präsident Nicolás Maduro abzusetzen („Maduro lässt Ultimatum verstreichen – Trump droht mit Militär“, welt.de, 4. Februar 2019). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben festgestellt, dass diese Drohungen mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar und damit völkerrechtswidrig seien (WD 2 – 3000 – 014/19).

Deutschland und weitere EU-Mitgliedstaaten setzten der venezolanischen Regierung zunächst ein Ultimatum von acht Tagen, um neue Präsidentschaftswahlen auszurufen. Der venezolanische Präsident Nicolás Maduro wies dieses Ultimatum zurück. Am 4. Februar erkannte die Bundesregierung den Präsidenten der Nationalversammlung Venezuelas, Juan Guaidó, als Präsident Venezuelas an („Gemeinsame Erklärung zu Venezuela“, auswaertiges-amt.de, 4. Februar 2019).

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einer Ausarbeitung zur Anerkennung Juan Guaidós festgestellt, dass es „starke Gründe“ für die Annahme gibt, dass es sich bei der Anerkennung Juan Guaidós um eine „Einmischung in innere Angelegenheiten“ handelt (WD 2 - 3000 - 014/19). Die Frage, ob diese als unzulässige Intervention zu bewerten ist, sei „durchaus berechtigt“. Dies hänge in erster Linie davon ab, ob der als Präsident anerkannte Politiker „die effektive Kontrolle über die Staatsgewalt, einschließlich der Streitkräfte und des Sicherheitsapparates, ausübt“. In einer Antwort in der Fragestunde des Bundestages am 13. Februar 2019 zu diesem Thema stellte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, fest, dass die Anerkennung nicht bedeute, „dass sich an den politischen Verhältnissen in Venezuela selbst etwas Grundlegendes geändert hat“ (Plenarprotokoll 19/79, S. 9239). Die Bundesregierung hat damit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bestätigt, dass Juan Guaidó nicht die effektive Kontrolle über die Staatsgewalt ausübt und die formelle Anerkennung damit völkerrechtswidrig ist.

Aus der Anerkennung Juan Guaidós als Präsident ohne reale Macht in dem Land, dessen Staatsoberhaupt er angeblich ist, ergeben sich aus Sicht der Fragesteller konkrete Fragen bezüglich der diplomatischen Beziehungen Deutschlands zur Bolivarischen Republik Venezuela.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Anerkennung Juan Guaidós als Präsident Venezuelas völkerrechtswidrig ist?

Wenn nein, warum nicht?

2

Hat bzw. hatte Juan Guaidó nach Ansicht der Bundesregierung die effektive oder teilweise Kontrolle über die Staatsgewalt in Venezuela, einschließlich der Streitkräfte und des Sicherheitsapparates

a) zum Zeitpunkt der Anerkennung als Präsident Venezuelas durch die Bundesregierung bzw.

b) zum Zeitpunkt der Beantwortung der Frage (bitte erläutern)?

3

Sind die militärischen Drohungen der USA gegenüber Venezuela nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Völkerrecht vereinbar (bitte begründen)?

4

Verurteilt die Bundesregierung die wiederholten Drohungen der Regierung der USA, notfalls militärische Mittel einzusetzen, um Präsident Nicolás Maduro abzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wann, und wo hatte die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten persönlichen Kontakt zu Juan Guaidó bzw. dessen Vertreterinnen bzw. Vertretern (Plenarprotokoll 19/79, Antwort auf die Mündliche Frage 24 des Abgeordneten Dr. Dieter Dehm, S. 9264)?

Welche Themen wurden dort besprochen?

6

Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass Juan Guaidó eine gewaltsame Lösung „kategorisch“ ablehnt (Plenarprotokoll 19/79, Antwort auf die Mündliche Frage 23 des Abgeordneten Dr. Dieter Dehm, S. 9241)?

7

Wie ist der Zustand der diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bolivarischen Republik Venezuela?

8

Erkennt die Bundesregierung die Botschaft Venezuelas in Deutschland als Vertretung Venezuelas an?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung seit ihrer Anerkennung Juan Guaidós Kontakt zur venezolanischen Botschaft in Deutschland gehabt?

10

Wie wird die Bundesregierung formell den von der Nationalversammlung Venezuelas benannten „diplomatischen Vertreter“ Otto Gebauer behandeln („Guaidó nombra representantes diplomáticos para Europa“, efectococuyo.com, 19. Februar 2019)?

a) Erkennt sie ihn formell als Botschafter Venezuelas an?

b) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die bestehenden diplomatischen Vertretungen Venezuelas in Deutschland?

11

An wen richtet die Bundesregierung seit der Anerkennung Juan Guaidós förmliche Verbalnoten, beispielsweise im Zusammenhang mit der konsularischen Betreuung von in Venezuela inhaftierten deutschen Staatsangehörigen (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7343)?

12

Hat der auf der Straße ausgetragene Machtkampf von Juan Guaidó mit Präsident Nicolás Maduro im Januar 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von in Venezuela inhaftierten deutschen Staatsangehörigen verschlechtert, da beispielsweise Anhörungstermine oder Verfahrenseröffnungen abgesagt werden mussten („Guaidó will Machtwechsel mit Demonstrationen erzwingen“, wiwo.de, 26. Januar 2019)?

13

Aufgrund welcher Ereignisse betrachtet die Bundesregierung die venezolanischen Präsidentschaftswahlen vom 20. Mai 2018 als „illegitime und undemokratische Wahl“ (Plenarprotokoll 19/79, S. 9238) bzw. als weder frei noch fair?

14

Welche „aussichtsreichsten Kandidaten“ (Plenarprotokoll 19/79, S. 9238) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom 20. Mai 2018 „bewusst“ durch wen und mit welcher Begründung von den Wahlen ausgeschlossen?

15

Liegen der Bundesregierung jenseits der Vorwürfe, die Präsidentschaftswahlen seien weder fair noch frei gewesen, Beweise für eine Manipulation der Ergebnisse der genannten Wahlen vor?

Wenn ja, welche?

16

Aus welchem Grund hat die Bundesregierung es bislang unterlassen, im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen von Wahlbetrug zu sprechen?

17

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der venezolanische Wahlrat (CNE) oder die venezolanische Regierung die UNO und die EU eingeladen haben, die Präsidentschaftswahlen am 20. Mai 2018 zu beobachten („Consejo Electoral venezolano invita a UE zu observar comicios de mayo“, eltiempo.com, 12. April 2018), und wenn ja, aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Anfragen negativ beschieden?

Berlin, den 25. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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