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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Musterzulassung deutscher Kampfdrohnen

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.04.2019

Aktualisiert

27.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/849619.03.2019

Musterzulassung deutscher Kampfdrohnen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach ihrer Bestellung im Sommer letzten Jahres soll der Zulauf von fünf Drohnen „Heron TP“ und vier Bodenstationen nach Medienberichten Ende 2019 und damit ein halbes Jahr früher als geplant erfolgen (http://gleft.de/2H2). Die Systeme werden bei der israelischen Luftwaffe (IAF) auf dem Flughafen Tel Nof bei Tel Aviv stationiert. Dort erfolgt auch die Ausbildung deutscher Soldatinnen und Soldaten mit Trainings- und Übungsflügen (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 3). Die Kooperation mit der israelischen Luftwaffe firmiert unter dem Namen „Roter Baron“ und ehrt damit den deutschen Kampfflieger Manfred von Richthofen.

Die Entscheidung für die „Heron TP“ hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit einer nur in Israel erhältlichen Rakete begründet (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 3). Die Drohnen sowie die Bodenstationen werden mit einer „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ ausgeliefert (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 24). Dies ist in einer völkerrechtlich nicht bindenden Regierungsvereinbarung zwischen dem BMVg und dem Verteidigungsministerium Israels sowie in den drei detaillierenden Programmabsprachen geregelt. Alle fünf G-Heron TP verfügen serienmäßig über standardisierte Aufhängepunkte unter den Flügeln und unter dem Rumpf (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16).

Die Bundeswehr überprüft diese Bewaffnungsfähigkeit im Rahmen der Nachweisführung für eine deutsche militärische Musterzulassung. Diese für die Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen sind mit der Firma Airbus als Hauptauftragnehmerin in einem Musterprüfrahmenprogramm und Musterprüfprogramm vertraglich vereinbart.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller kann die Nachweisführung für eine Musterzulassung nur erfolgen, wenn die Munition, die später eingerüstet werden soll, schon feststeht. Denn auch die Waffen müssen auf ihre Verkehrssicherheit getestet werden. Auf Nachfrage gibt sich das BMVg hierzu arglos. So weiß die Bundeswehr nach eigener Aussage nicht, ob nach einer Bewaffnung die Piloten oder die Nutzlastoperateure für das Auslösen der Waffen zuständig sein sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7922, Antworten zu den Fragen 18 und 20). Dass das Militär hierzu keine Kenntnis hat, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht glaubwürdig.

Vielmehr besteht seitens der Fragesteller der Verdacht, dass die Musterzulassung genutzt wird, um die Drohnenbewaffnung voranzutreiben. Eigentlich soll aber der Deutsche Bundestag noch darüber entscheiden, ob die Drohnen überhaupt mit Raketen und Lenkbomben ausgestattet werden sollen. Die hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte gesellschaftliche Debatte zur Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge steht noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Trifft es zu, dass der Zulauf der Drohnen „Heron TP“ ein halbes Jahr früher als bei Vertragsschluss vereinbart erfolgen wird (http://gleft.de/2H2), und inwiefern betrifft dies auch das Peripheriegerät?

2

Zu welchem Zeitpunkt, und auf welche Weise werden die Drohnen sowie ihr Peripheriegerät im Rahmen der Nachweisführung für die Musterzulassung überprüft?

Wer führt diese Überprüfung durch, wann soll diese abgeschlossen sein (bitte für die Luftfahrzeuge und das Peripheriegerät ausweisen), und inwiefern ist auch hier eine beschleunigte Umsetzung zu erwarten?

Auf welchen Prüfständen und in welchem Luftraum soll die Systemerprobung für die Musterzulassung stattfinden?

Nach welchen Zulassungsplänen (Certification Plans) soll das System geprüft werden?

3

Welche einzelnen „abgestimmten Maßnahmen“ wurden im Musterprüfrahmenprogramm und im Musterprüfprogramm mit der deutschen und israelischen Industrie für die „Heron TP“ und ihr Peripheriegerät festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 22)?

4

Welche im Bereich der Musterprüfung anfallenden Aufgaben werden von Airbus übernommen, und welche obliegen dem Hersteller IAI oder der israelischen Luftwaffe?

Wer ist für das das Erstellen von Sachstandsberichten für das Luftfahrtamt der Bundeswehr zuständig, und in welcher Frequenz sollen diese erfolgen?

Welche weiteren Dritten sollen an dem Verfahren teilnehmen?

5

Nach welchem Verfahren werden bei der Bundeswehr neue Waffen auf ihre Verkehrssicherheit getestet?

6

Welche Details kann die Bundesregierung zur Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ der deutschen „Heron TP“ mitteilen?

Inwiefern ist die Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ für die deutsche militärische Musterzulassung notwendig?

Inwiefern ist die Nachweisführung der „technischen Bewaffnungsfähigkeit“ auch für die Verkehrssicherheit notwendig?

7

Inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen kann die Nachweisführung für die Musterzulassung der „Heron TP“ auch erfolgen, wenn die Munition, die nach einem Bundestagsbeschluss eingerüstet werden könnte, noch nicht feststeht?

8

Sofern die Munition erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Nachweisführung bzw. für eine deutsche militärische Musterzulassung getestet werden soll, wann soll dies erfolgen, und wie lange würde dieses Verfahren dauern?

9

Hat die Bundesregierung tatsächlich keine Kenntnis, ob nach einer Bewaffnung des Modells „Heron TP“ die Pilotinnen und Piloten oder die Nutzlastoperateurinnen bzw. Nutzlastoperateure für das Auslösen der Waffen zuständig sind (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 20)?

10

Welche Anpassungen der Bodenkontrollstation müssen für die Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit vorgenommen werden (Bundestagsdrucksache 19/7922, Antwort zu Frage 16)?

11

Da die Bodenstationen von Airbus und nicht aus Israel beschafft werden, aus welchem Grund sind diese für die Nachweisführung „in Deutschland in der notwendigen Ausprägung nicht verfügbar“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 16)?

12

Inwiefern ist nach erfolgreicher Prüfung und Beendigung der Nachweisführung geplant, für die deutschen „Heron TP“ eine Zulassungsempfehlung an Zulassungsbehörden zu geben, und welche Behörde käme hierfür infrage?

13

Für welche Luftraumklassen soll die „Heron TP“ nach derzeitigem Stand zugelassen werden?

14

Welche Instandhaltungen kann die Bundeswehr gemäß dem Betreibervertrag und dem Regierungsvertrag mit Israel an der „Heron TP“ selbst durchführen, und bei welchen Reparaturen darf sie nicht zusehen („Bundeswehr darf mehr als ein Drittel ihrer Waffensysteme nicht selbst reparieren“, FOCUS online vom 24. Februar 2019)?

15

Welche Flüge mit Drohnen des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, von Sigonella kommend im Jahr 2019 in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/7706; bitte auch das durchflogene Routensegment angeben), und inwiefern erfolgte die Steuerung dieser Flüge automatisiert oder mithilfe von Assistenzsystemen?

16

Welche Systeme zur Automatisierung bestimmter Funktionen bzw. Assistenz (etwa für Starts und Landungen, Ausweichverfahren, Flüge außerhalb der Sichtweite) waren in den Prototypen der Drohne „Euro Hawk“ verbaut, und welche dieser Anlagen wurden im Zuge der „Demilitarisierung“ von der US-Luftwaffe ausgebaut (Bundestagsdrucksache 19/4428)?

Wann will die Regierung in Kanada nach Kenntnis der Bundesregierung ein Gebot für die Überlassung des nicht mehr flugfähigen „Euro Hawk“ abgeben, bzw. welche Summen hat die Regierung bereits genannt („Canada bids for mothballed prototype drone from Germany”. Reuters.com vom 20. Februar 2019)?

Welchen minimalen Verkaufspreis veranschlagt das Bundesministerium der Verteidigung für den Prototypen, um die nutzlosen Ausgaben von 700 Mio. Euro für das später abgebrochene Projekt auszugleichen?

Berlin, den 27. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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