Problemorientierte Lösungsansätze zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie
der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde in Deutschland letztmalig das Düngerecht novelliert. Die in diesem Zuge geänderte und für die Landwirtschaft maßgebliche Düngeverordnung ist seit Juni 2017 in Kraft. Die Änderungen wurden unter anderem aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof vorgenommen, das die Europäische Kommission im Oktober 2013 wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland eingeleitet hat. Im Juni 2018 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen die Richtlinie verurteilt. Dieses Urteil basiert auf der alten, vor der Novellierung gültigen Düngeverordnung.
Aufgrund des Urteils berät die Bundesregierung aktuell mit der EU-Kommission über eine weitere Verschärfung der Düngeverordnung. Die EU-Kommission kritisiere vor allem den gesamtbetrieblichen Nährstoffvergleich mit dem zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar als zu hoch, und halte die Maßnahmen in den Gebieten mit einem Nitratwert über 50 mg/l im Grundwasser für nicht ausreichend (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/032-Duengeverordnung.html). Daher solle der Nährstoffvergleich samt Kontrollwert gestrichen und durch eine flächenspezifische Aufzeichnungsflicht ersetzt werden, wobei der errechnete Düngebedarf durch die Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden dürfe. Diese Regelung solle deutschlandweit gelten. Für nitratbelastete Gebiete seien weitere Einschränkungen der Düngung geplant.
Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 (Richtlinie 91/676/EWG) zielt darauf ab, die Wasserqualität in Europa zu schützen, indem die Grund- und Oberflächengewässer vor Nitratverunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen bewahrt und gute fachliche Praktiken in der Landwirtschaft gefördert werden. Die Düngeverordnung ist somit die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Damit Deutschland die EU-Nitratrichtlinie einhält, ist es aus Sicht der Fragesteller entscheidend, dort anzusetzen, wo problematische Nitratemissionen entstehen. Hingegen bringen Regelungen, die in ganz Deutschland eine Düngung gemäß guter fachlicher Praxis untersagen und lediglich zu mehr Aufzeichnungspflichten für die Landwirte führen, keinen Fortschritt in der Sache.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Auf welche Art und Weise werden die deutschlandweit geplanten veränderten Aufzeichnungspflichten nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass weniger Nitrat ins Grundwasser gelangt?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung für die Landwirtschaft, die in einem offenen System unter nicht vorhersagbaren äußeren Bedingungen arbeitet, möglich, jegliche Stickstoffemission auszuschließen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die geplante Abschaffung des Kontrollwertes in der Düngeverordnung?
Wie bewertet die Bundesregierung den in Frage 2 geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund der Frühjahrs- und Sommertrockenheit des vergangenen Jahres, während dessen die zugeführten Nährstoffe nicht durch Pflanzenwachstum und Ertragsbildung umgesetzt werden konnten?
Wie bewertet die Bundesregierung den in Frage 2 geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund der Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes zum Erhalt und Aufbau des Humusgehalts im Boden und der Notwendigkeit, hierfür eine Nettozufuhr organischer Substanz inklusive Stickstoff zu gewährleisten?
Inwiefern darf der errechnete Düngebedarf derzeit durch die durchgeführten Düngemaßnahmen überschritten werden, und inwiefern stellt die geplante Regelung, dies dürfe in Zukunft nicht mehr passieren, vor diesem Hintergrund eine Neuregelung dar?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass es nur eine Auslegung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft geben kann, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Einführung und ggf. Verschärfung der Länderöffnungsklauseln in der Düngeverordnung, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern sind die aktuellen Regelungen in der Düngeverordnung sowie die geplanten weiteren Verschärfungen darauf ausgerichtet, die Ursachen der Überschreitungen der Nitratwerte bei den Messstellen genau zu identifizieren und im Falle von landwirtschaftlicher Verursachung gezielt zu verfolgen, statt einschränkende Regelungen und zusätzliche Dokumentationspflichten ungezielt für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu verursachen?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine gezieltere Verfolgung der Überschreitung von Nitratwerten notwendig, und wenn ja, wie soll diese gewährleistet werden, und wenn nein, warum nicht?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung laut EU-Nitratrichtlinie zulässig, Ausnahmen von den in der Düngeverordnung festgelegten Regelungen zur Düngung und von den Dokumentationspflichten für Betriebe zu schaffen, die aufgrund der Betriebsstruktur beziehungsweise regionalen Struktur keine problematischen Nitratemissionen verursachen, um positive Anreize zu schaffen?
Wenn Frage 9 mit ja beantwortet wird, plant die Bundesregierung die Einführung entsprechender Ausnahmen, und wenn Frage 9 mit nein beantwortet wird, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für entsprechende Ausnahmen einsetzen?
Bei welchen landwirtschaftlichen Kulturen und Fruchtfolgen entstehen nach Auffassung der Bundesregierung durch die aktuelle Regelung der Düngung und durch die geplanten weiteren Verschärfungen Probleme in der Praxis, weil eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung nicht mehr möglich ist?
Bei welchen landwirtschaftlichen Kulturen und Fruchtfolgen entstehen nach Auffassung der Bundesregierung durch die aktuelle Regelung der Herbstdüngung und durch die geplanten weiteren Verschärfungen, sowohl was die erlaubten Nährstoffmengen, die zugelassenen landwirtschaftlichen Kulturen als auch die Bilanzierung von Wirtschaftsdünger betrifft, Probleme in der Praxis, weil eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung in diesem Zeitraum nicht mehr möglich ist?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der aktuellen Regelung der Düngung sowie mit den geplanten weiteren Verschärfungen noch gewährleistet, dass die deutschen Mühlen zuverlässig mit Qualitätsgetreide beliefert werden, was für die Landwirtschaft nachgelagerte Wirtschaftszweige und die dortige Aufrechterhaltung bestehender Lieferbeziehungen wichtig ist?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass vorhandener Wirtschaftsdünger, der in Überschussregionen nicht nachhaltig eingesetzt werden kann, in Ackerbauregionen zum Einsatz kommt, damit es dort durch die Einsparung von mineralischem Dünger insgesamt zu positiven Umwelteffekten kommt?
Wenn Frage 14 mit ja beantwortet wird, was hat die Bundesregierung bisher getan, und was wird sie in Zukunft tun, damit dieses Ziel befördert wird, und wenn Frage 14 mit nein beantwortet wird, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Verwendung überschüssiger Wirtschaftsdüngermengen?
Wie hat sich der Transport von Wirtschaftsdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Verhindern die aktuellen Regelungen und die geplanten weiteren Verschärfungen zur Herbstdüngung, sowohl was die erlaubten Nährstoffmengen, die zugelassenen landwirtschaftlichen Kulturen als auch die Bilanzierung von Wirtschaftsdünger betrifft, nach Auffassung der Bundesregierung den Transport überschüssiger Wirtschaftsdüngermengen aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen und damit deren sinnvolle Verteilung, weil die Aufnahme von Wirtschaftsdünger für Ackerbaubetriebe durch sie unattraktiv ist, und wenn nein, woran macht die Bundesregierung dies fest?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung laut EU-Nitratrichtlinie zulässig, Ausnahmen von den in der Düngeverordnung festgelegten Regelungen zur Düngung und von den Dokumentationspflichten für Betriebe zu schaffen, die Wirtschaftsdünger aus Überschussregionen aufnehmen, um positive Anreize zu schaffen?
Wenn Frage 18 mit ja beantwortet wird, plant die Bundesregierung die Einführung entsprechender Ausnahmen, und wenn Frage 18 mit nein beantwortet wird, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für entsprechende Ausnahmen einsetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Nationalen Normenkontrollrates, der im Vorfeld der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 die Berechnungen des BMEL zum Erfüllungsaufwand der Düngeverordnung für die landwirtschaftlichen Betriebe als nicht ausreichend kritisiert und nahegelegt hat, dass der Aufwand deutlich über die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berechneten Kosten hinausgehe (Bundesratsdrucksache 629/15)?
Wird die Bundesregierung gewährleisten, dass für zukünftige Novellierungen der Düngeverordnung der Erfüllungsaufwand sowie die zusätzliche Bürokratie für die landwirtschaftlichen Betriebe nachvollziehbar aufgezeigt werden, und wenn ja, auf welche Weise wird sie dies gewährleisten?
Wird der Grundsatz einer bedarfs- und standortgerechten Düngung der landwirtschaftlichen Kulturen nach Auffassung der Bundesregierung durch die aktuelle Düngeverordnung sowie die geplanten weiteren Verschärfungen gewahrt?
Wie viele und welche Wasserwerke in Deutschland mussten nach Kenntnis der Bundesregierung Grundwasser in den letzten 20 Jahren mischen, um den Nitratwert von 50 mg/l einzuhalten, welchen Anteil hatte das durch Mischen aufbereitete Wasser am Gesamttrinkwasserverbrauch, und welche Kosten sind dadurch jeweils insgesamt sowie pro Liter Trinkwasser entstanden (bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben)?
Wie viele und welche Wasserwerke in Deutschland mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren Nitrat technisch entfernen, um den Nitratwert von 50 mg/l einzuhalten, welchen Anteil hatte das technisch aufbereitete Wasser am Gesamttrinkwasserverbrauch, und welche Kosten sind dadurch jeweils insgesamt sowie pro Liter Trinkwasser entstanden (bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Aussage der EU-Kommission, dass die deutschen Anpassungen der Düngeverordnung nicht weit genug gehen würden bei gleichzeitiger Androhung der Einleitung eines Zweitverfahrens, infolgedessen Zwangsgelder in Höhe von 861 000 Euro pro Tag verhängt werden könnten, vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen der novellierten Düngeverordnung sich aufgrund physikalischer Prozesse im Boden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht messen lassen (vgl. www.topagrar.com/dl/3/2/8/5/8/3/2/Brief_Duengeverordnung)?