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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitslosenstatistik - Zahlen, Systematik und statistische Erfassung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/851919.03.2019

Arbeitslosenstatistik – Zahlen, Systematik und statistische Erfassung

der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Ulrike Schielke-Ziesing, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut einer aktuellen BA-Statistik (BA = Bundesagentur für Arbeit) waren im November 2018 rund 45,2 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Davon waren etwa 33,5 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im gleichen Monat waren laut BA-Statistik allerdings auch rund 2,2 Millionen Menschen arbeitslos. Etwa 1,4 Millionen arbeitslose Personen entfallen davon auf den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (Arbeitslosengeld I) und weitere 745 000 Arbeitslose auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (Arbeitslosengeld II; vgl. https://bit.ly/2N63Tl0).

Das Ende 2005 eingeführte IT-Fachverfahren VerBIS (Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem) ist das für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit der Agenturen für Arbeit wie auch der gemeinsamen Einrichtungen maßgebliche IT-Verfahren (vgl. https://bit.ly/2tkpKfF). VerBIS verhindert unter anderem die doppelte Erhebung von Kundendaten, da das System auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbank arbeitet. Mit VerBIS können nicht nur aussagekräftige Bewerber- und Stellenprofile erstellt sowie selbst eingegebene Kundendaten genutzt werden, es bietet auch die Möglichkeit eines bundesweiten Abgleichs von Stellen und Bewerbern (vgl. https://bit.ly/2TPOnfO).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen71

1

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell a) erwerbsfähig leistungsberechtigt, b) nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt, c) arbeitslos, d) nicht arbeitslos und arbeitssuchend, e) nicht arbeitssuchend (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach sozio­demographischen Merkmalen; insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter; nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Personen, die a) erwerbsfähig leistungsberechtigt, b) nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt, c) arbeitslos, d) nicht arbeitslos und arbeitssuchend, e) nicht arbeitssuchend sind in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach sozio­demographischen Merkmalen; insgesamt, Männer, Frauen, unter 25 Jahren, 25 bis unter 50 Jahren, 50 Jahre und älter; nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

3

Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der VerBIS-Datenbank aktuell unter dem Arbeitsvermittlungs-Status (AV-Status) a) arbeitslos (alo), b) arbeitssuchend (asu), c) ratsuchend (rasu), d) ohne Status bzw. nicht gesetzt geführt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

4

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 gemäß der VerBIS-Datenbank unter dem AV-Status a) arbeitslos (alo), b) arbeitssuchend (asu), c) ratsuchend (rasu), d) ohne Status bzw. nicht gesetzt geführt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Kreisen und nach kreisfreien Städten, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

5

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass statistische Nachweise nur zwischen arbeitslosen Arbeitssuchenden (alo), nichtarbeitslosen Arbeitssuchenden (asu) und Nichtarbeitssuchenden differenzieren, und die Gruppe der Nichtarbeitssuchenden die beiden Statusarten „ratsuchend“ (rasu) und „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ umfasst?

Wenn nicht, bitte die Systematik der statistischen Auswertung der entsprechenden AV-Statusarten kurz beschreiben?

6

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass diejenigen Personen, die in der VerBIS-Datenbank systemisch mit dem Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ oder „arbeitssuchend (asu)“ geführt werden, nicht in die Arbeitslosenstatistik einfließen?

7

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt aufgrund von kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit (unter sechs Wochen) nicht zur Verfügung stehen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

8

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt aufgrund von kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit (unter sechs Wochen) nicht zur Verfügung standen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

9

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da diese nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist (vgl. § 53a Absatz 2 SGB II) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

10

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da diesen nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist (vgl. § 53a Absatz 2 SGB II) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

11

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie sie an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

12

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie sie an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilgenommen haben (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

13

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

14

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

15

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie sie an einer Arbeitsgelegenheit (AGH) teilnehmen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

16

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie an einer Arbeitsgelegenheit (AGH) teilgenommen haben (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

17

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie sie an einer Fremdförderung (Sprach- und Integrationskurs) teilnehmen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

18

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie an einer Fremdförderung (Sprach- und Integrationskurs) teilgenommen haben (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

19

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie sie am sog. zweiten Arbeitsmarkt (Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, Landesprogramme) beschäftigt sind (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

20

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie am sog. zweiten Arbeitsmarkt (Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II, Landesprogramme) beschäftigt waren (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

21

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, und erhalten Leistungen nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen, Beschäftigungszuschuss) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

22

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, und erhielten Leistungen nach § 16e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen, Beschäftigungszuschuss) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

23

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie „ortsabwesend“ gemeldet sind (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

24

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie da sie „ortsabwesend“ gemeldet waren (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

25

Wie viele leistungsberechtige Personen nach SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 30. Juni 2018 Ortsabwesenheit angemeldet und genehmigt bekommen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

26

Wie viele leistungsberechtige Personen nach SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 1. April 2018 bis zum 30. Juni 2018 eine Ortsabwesenheit größer als 21 Tage angezeigt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

27

Wie viele leistungsberechtige Personen nach SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. September 2018 Ortsabwesenheit angemeldet und genehmigt bekommen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

28

Wie viele leistungsberechtige Personen nach SGB II haben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 30. September 2018 eine Ortsabwesenheit größer als 21 Tage angezeigt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

29

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, der dabei erzielte (niedrige) Gewinn jedoch weiterhin zum SGB-II-Leistungsbezug berechtigt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

30

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, der dabei erzielte (niedrige) Gewinn jedoch weiterhin zum SGB-II-Leistungsbezug berechtigt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

31

Wie viele Personen gelten aktuell nicht als arbeitslos, da sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, das dabei erzielte (niedrige) Entgelt jedoch weiterhin zum SGB-II-Leistungsbezug berechtigt (sog. Aufstocker) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

32

Wie viele Personen waren im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 nicht arbeitslos, da sie sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, das dabei erzielte (niedrige) Entgelt jedoch weiterhin zum SGB-II-Leistungsbezug berechtigte (sog. Aufstocker) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

33

Welche Gründe (bitte einzeln auflisten) können nach Einschätzung der Bundesregierung dazu führen, dass in der VerBIS-Datenbank systemisch oder manuell der Status „ratsuchend (rasu)“ vergeben wird?

34

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass „ratsuchende Personen (rasu)“ Beratung erhalten können, jedoch nicht im Leistungsbezug des SGB II stehen?

Wenn nicht, unter welchen Voraussetzungen ist eine Person nach SGB II leistungsberechtigt, und wird unter „ratsuchende Person (rasu)“ geführt?

35

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass „ratsuchende Personen (rasu)“ Beratung erhalten können, jedoch nicht im Leistungsbezug des SGB III stehen?

Wenn nicht, unter welchen Voraussetzungen ist eine Person nach SGB III leistungsberechtigt, und wird unter „ratsuchende Person (rasu)“ geführt?

36

Wie viele Zu- und Abgänge der AV-Statusart „ratsuchend“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils verzeichnet (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

37

Welche Gründe (bitte einzeln auflisten) können dazu führen, dass in der VerBIS-Datenbank systemisch der Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ vergeben wird?

38

Welche Gründe (bitte einzeln auflisten) können dazu führen, dass in der VerBIS-Datenbank manuell der Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ vergeben wird?

39

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass diejenigen Personen, die in der VerBIS-Datenbank den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ erhalten haben, in der Statistik nicht als „arbeitslos“ geführt werden?

40

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass diejenigen Personen, die in der VerBIS-Datenbank den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ erhalten haben, in der Statistik nicht als „arbeitssuchend“ geführt werden?

41

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, dass diejenigen Personen, die in der VerBIS-Datenbank den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ erhalten haben, in der Statistik weder als „arbeitslos“ noch als „arbeitssuchend“ geführt werden?

Wenn ja, wann ist dies jeweils der Fall (bitte einzeln aufführen)?

42

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung in den Jobcentern grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die Datensätze bzw. Fälle, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, regelmäßig überprüft werden?

43

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung in den Jobcentern grundsätzlich dafür zuständig, dass die Datensätze bzw. Fälle, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, regelmäßig überprüft werden?

44

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Datensätze, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, von den Jobcentern manuell überprüft werden?

45

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Datensätze, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, von den Jobcentern regelmäßig überprüft werden?

46

In welchen Zeitabständen soll nach Ansicht der Bundesregierung eine manuelle Überprüfung der Datensätze, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, grundsätzlich erfolgen?

47

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Überprüfung der Datensätze, die vom sog. Statusassistenten automatisch auf den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ gesetzt werden, von einzelnen Jobcentern nicht regelmäßig überprüft werden bzw. wurden?

Wenn ja, bitte die Jobcenter sowie den betreffenden Zeitraum bzw. die betreffenden Zeiträume seit dem Jahr 2015 einzeln ausweisen?

48

Wie viele Zu- und Abgänge der AV-Statusart „ohne Status bzw. nicht gesetzt“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils verzeichnet (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

49

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status/nicht gesetzt“, da sie einen der Ausnahmetatbestände nach § 10 SGB II erfüllen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

50

Wie viele Personen erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen der nachfolgenden Ausnahmetatbestände nach § 10 SGB II: a) die Person ist zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 1); b) die Ausübung der Arbeit würde die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 2); c) die Ausübung der Arbeit würde die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 3); d) die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen wäre nicht vereinbar, und die Pflege kann auf andere Weise nicht sichergestellt werden (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 4); e) der Ausübung der Arbeit steht ein sonstiger wichtiger Grund entgegen (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 5) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

51

Wie viele Personen erfüllten nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 einen der nachfolgenden Ausnahmetatbestände nach § 10 SGB II: a) die Person ist zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 1); b) die Ausübung der Arbeit würde die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 2); c) die Ausübung der Arbeit würde die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 3); d) die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen wäre nicht vereinbar und die Pflege kann auf andere Weise nicht sichergestellt werden (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 4); e) der Ausübung der Arbeit steht ein sonstiger wichtiger Grund entgegen (vgl. § 10 SGB II Absatz 1 Nummer 5) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

52

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind?

53

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, und sind länger als sechs Wochen arbeitsunfähig (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

54

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, und sind länger als sechs Wochen arbeitsunfähig (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

55

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da Sie aufgrund eines ärztlichen Gutachtens als „nicht erwerbsfähig“ gelten?

56

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, und sind aufgrund eines ärztlichen Gutachtens als „nicht erwerbsfähig“ eingestuft (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

57

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, und waren aufgrund eines ärztlichen Gutachtens als „nicht erwerbsfähig“ eingestuft (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

58

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da sie Auszubildende sind?

59

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, und sind Auszubildende (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

60

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, und sind Auszubildende (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

61

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da sie Schüler sind?

62

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, und sind Schüler (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

63

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, und sind Schüler (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

64

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da bei ihnen eine „mangelnde Mitwirkung“ festgestellt wurde?

65

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, bei denen eine „mangelnde Mitwirkung“ festgestellt wurde (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

66

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, bei denen „mangelnde Mitwirkung“ festgestellt wurde (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

67

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da sie an einer „längeren Qualifizierungsmaßnahme“ teilnehmen?

68

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass der Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, bei einer „längeren Qualifizierungsmaßnahme“ vergeben wird (bitte auch auf die Dauer der Maßnahme eingehen)?

69

Wie viele Personen beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Leistungen nach dem SGB II, und nehmen an einer „längeren Qualifizierungsmaßnahme“ teil (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

70

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 Leistungen nach dem SGB II, und nahmen an einer „längeren Qualifizierungsmaßnahme“ teil (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

71

Wie viele Personen besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell den Status „ohne Status bzw. nicht gesetzt“, da diese nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist (vgl. § 53a Absatz 2 SGB II) (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern, nach Staatsangehörigkeit Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

Berlin, den 22. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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