BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue EU-Maßnahmen zur Kontrolle von Migration

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/852619.03.2019

Neue EU-Maßnahmen zur Kontrolle von Migration

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Kerstin Kassner, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018 hat die Europäische Union ein „umfassendes und operatives Maßnahmenpaket“ zum „verstärkten Vorgehen gegen Schleusernetze“ veröffentlicht (Ratsdokument 14576/1/18 REV 1). Vorhandene „operative“ Instrumente sollen ausgebaut und „Synergien“ zwischen ihnen gestärkt werden, außerdem werden zivile und militärische Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) für eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittländern genutzt. Hierzu gehören die nordafrikanischen Staaten Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko.

Die Bundesregierung trägt die Schlussfolgerungen ausdrücklich mit (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 1). Diese betreffen vor allem das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) bei Europol.

Bislang galt die Auffassung der Bundesregierung, wonach das EMSC ausreichend ausgestattet sei und keine Erweiterung von Aufgaben benötige (Bundestagsdrucksache 19/5792, Antwort zu Frage 4). Nun heißt es, Bundesbehörden könnten im Bereich der „Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ vom Ausbau der Fähigkeiten des EMSC profitieren (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 2). Unter anderem soll die Verarbeitung von Daten aus militärischen Quellen fortgeführt werden. Das EMSC ist auch bei der Entfernung der Internetauftritte von „Migrantenschleusernetzen“ behilflich.

Auch im Rahmen der „Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen“ (IPCR) ist die Europäische Union derzeit mit der Situation im Mittelmeer befasst (http://gleft.de/2GZ). Schließlich bietet der „Budapest-Prozess“ seit 1991 ein informelles Forum für einen zwischenstaatlichen Dialog im Bereich der Migration. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hatte der Rat der EU im „Budapest-Prozess“ eine politische Erklärung und die Veröffentlichung eines Aktionsplans anvisiert. Die ungarische Regierung hat diesen Prozess jedoch blockiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche wesentlichen Änderungen im Bereich des Grenzmanagements und damit verbundenen Kosten erwartet die Bundesregierung zur Umsetzung des „European Entry-Exit System“ (EES) und dem „European Travel Information and Authorisation System“ (ETIAS) nach deren nationaler Umsetzung?

Welche Anwendungen zur Registrierung und zum Abgleich mit einschlägigen Polizeidatenbanken will die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand für das EES und das ETIAS nutzen?

Welche Forschungen unternimmt die Bundesregierung, um entsprechende Anwendungen zu entwickeln (vgl. „SMart mobILity at the European land borders“; http://smile-h2020.eu)?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, in welchem Umfang Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte schnelleren Zugriff auf Europol-Datenbanken erhalten sollten, um bei einer Personenkontrolle in Echtzeit dort gespeicherte Personen- oder Fahrzeugdaten abzufragen (Ratsdokument 5761/19; bitte angeben, welche Europol-Dateien hierfür genutzt werden sollen), und inwiefern sollten dazu aus ihrer Sicht auch technische Verfahren wie die Anbindung von Kennzeichenlesegeräten entwickelt werden, damit deren Kennzeichen bzw. die Daten der Fahrzeughalter automatisiert mit Dateien bei Europol abgeglichen werden?

3

Mit welchen Einschränkungen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung das Aufspüren von Internetseiten mit Bezug zu „Schleusungskriminalität“ und die anschließende Entfernung dieser Inhalte verstärken?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und wie die „Meldestelle für Internetinhalte“ die Behörden der Mitgliedstaaten beim Mapping von „Schleusungskriminalität“ bzw. entsprechenden Netzwerken unterstützt?

Hat die Bundesregierung ein solches Mapping jemals in Anspruch genommen?

4

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust) mit Ermittlungen oder Treffen zu „Schleusungskriminalität“ befasst ist (Ratsdokument 6422/19)?

5

Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Datenschutz bei der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union Eurojust auf Vorschriften basiert, die aus dem Jahrzehnt des Vertrags von Lissabon stammen, und inwiefern hält sie dies hinsichtlich des geplanten Ausbaus von Eurojust bzw. dessen Rolle beim Ausbau der EU als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (www.bmjv.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/Eurojust/ Eurojust_node.html) für änderungsbedürftig?

6

Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne für eine „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ bekannt (Bundestagsdrucksache 19/7210, Antwort zu Frage 3), wer soll dieser angehören, und welche Aufgaben würden von dieser übernommen?

In welchem Rahmen sollte eine solche Eingreiftruppe aus Sicht der Bundesregierung auch grenzüberschreitende Ermittlungen oder operative Maßnahmen koordinieren?

Welche Staaten des Westbalkan kommen aus Sicht der Bundesregierung als Teilnehmende einer „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ in Betracht?

Sofern die Bundesregierung eine Entsendung von Beamtinnen und Beamten in eine „Verbindungs-Task Force zur Migrantenschleusung“ plant, welche inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben sollten sie dort übernehmen?

7

Was ist der Bundesregierung über einen den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannt gewordenen Vorschlag aus Österreich bekannt, nach dem Vorbild Wiens („Ein Jahr internationales Ermittlungsbüro gegen Schlepperei“, Pressemitteilung BMI Österreich vom 6. Dezember 2018) ein regionales „Ermittlungsbüro gegen Schlepperei“ („Joint Operational Office“) in Tripolis einzurichten, und hierfür die deutsche und die italienische Regierung als Partner zu gewinnen, und welche Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?

8

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Ausbau „operativer Partnerschaften“ mit Drittstaaten, was unter anderem gemeinsame Ermittlungsgruppen, Unterstützung mit Ausbildung und Ausrüstung oder den Austausch von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten beinhalten kann (Ratsdokument 15250/18), und für welche Drittstaaten ist eine solche Zusammenarbeit aus ihrer Sicht geboten oder anvisiert?

9

Was ist der Bundesregierung über eine Arbeitsgruppe auf EU-Ebene bekannt, in der über die Umsetzung solcher „operativer Partnerschaften“ mit Drittstaaten beraten wird (Ratsdokument 15250/18), wer nimmt daran teil (bitte die einzelnen EU-Agenturen und Mitgliedstaaten aufzählen), und welche Drittstaaten stehen dabei im Fokus?

10

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu einer Ausweitung des Modells Gemeinsamer Zentren (Police and Customs Cooperation Centres, PCCC) für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch (Ratsdokument 15250/18), und welche Planungen mit Drittstaaten oder multilateralen Netzwerken wie der Police Cooperation Convention for South East Europe (PCC SEE) sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

11

Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, nach Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED zukünftig auch Informationen aus EUNAVFOR Atalanta oder anderen EU-Missionen an Interpol, Europol und Frontex zu übermitteln, und welche Straftaten sollen von diesem Informationsaustausch abgedeckt bzw. ausgeschlossen sein?

12

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Ausweitung des Modells der „Kriminalitätsinformationszelle“ auf andere Militärmissionen, und welche weiteren Kooperationen mit EU-Militärmissionen hält sie für denkbar oder wünschenswert?

13

Stimmt die Bundesregierung dem Vorschlag zu, neben Libyen auch Marokko und Tunesien als Schwerpunktländer zu behandeln und mit ihnen langfristige, umfassende Programme zur Kontrolle, Steuerung und ggf. Verhinderung von Migration zu entwickeln, und wie wird sie die hierzu aufgeworfenen Fragen im Ratsdokument 6599/19 beantworten?

Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um die Koordinierung zu verstärken und die Finanzierung durch die EU sicherzustellen?

Was wäre die Bundesregierung in der Lage und bereit, zum Gesamtengagement mit den Partnerländern beizutragen, um die Zusammenarbeit in allen vorrangigen Bereichen zu verbessern?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welcher Höhe das erweiterte Budget für die EU-Mission EUBAM Libyen, für das 61,6 Mio. Euro zum „Kapazitätsaufbau im Bereich des Grenzmanagements, Strafverfolgung und Strafjustiz“ auch für Transport und Unterkünfte in Tunis und Tripolis ausgegeben werden sollen, auch für gepanzerte Fahrzeuge aufgewendet wird (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 16), und welche Fahrzeuge welcher Schutzklasse werden dafür beschafft?

15

Welche weiteren Änderungen der „Sicherheitslage“ führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu „erhöhten Kosten für die Sicherheit der Mission“?

16

Hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Walter J. Lindner, bei seinem Besuch am 12. Dezember 2018 in Tripolis die libysche „Küstenwache“ tatsächlich daran „erinnert“, ihre „Verantwortung, humanitäre Mindeststandards bei der Seenotrettung und Behandlung von Flüchtlingen und Migranten einzuhalten“ (Bundestagsdrucksache 19/7802, Antwort zu Frage 19), und wie haben deren Vertreter auf diese „Erinnerung“ reagiert?

Welchen Eindruck hat der Staatssekretär bei seinem Besuch „über die Arbeit der libyschen Küstenwache“ gewonnen?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Staatssekretär auch mögliche „Ausschiffungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen in Libyen besprochen hat?

Hält die Bundesregierung die aktuelle Situation in Flüchtlingslagern bzw. -haftanstalten in Libyen für besorgniserregend (bitte begründen)?

17

Welche bilaterale Unterstützung zur Migrationskontrolle oder -abwehr hat die Bundeskanzlerin einzelnen nordafrikanischen Staaten im Vorfeld oder am Rande des Gipfeltreffens der Europäischen Union und der Arabischen Liga in Scharm el-Scheich in Aussicht gestellt, und wie wurden diese etwaigen Angebote eingegrenzt oder beschrieben („Knackpunkt Menschenrechte“, tagesschau.de vom 24. Februar 2019)?

18

Werden die Pläne zur Einrichtung von „Ausschiffungszentren“ bzw. „Ausschiffungsplattformen“ in nordafrikanischen Drittstaaten von der Europäischen Union überhaupt noch weiterverfolgt, oder ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/7864 so zu verstehen, dass diese derzeit nicht realistisch sind, da sich noch kein Drittstaat „offen für den Abschluss einer solchen Vereinbarung gezeigt“ hat und es keine formalen Gespräche der Kommission mit Drittstaaten gab?

19

Auf welche Weise ist nach Kenntnis der Bundesregierung die „Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen“ (IPCR) in Bezug auf Migration derzeit mit der östlichen, zentralen und westlichen Mittelmeerroute befasst?

Welche Beschlüsse bzw. Vorschläge wurden dort gefasst bzw. vorbereitet?

Welchen „Migrationsdruck“ stellt die IPCR für das Mittelmeer bzw. die nordafrikanischen Anrainerstaaten fest?

Welche Länder sollen deshalb besonders finanziell unterstützt werden, und wie wird dies begründet?

Sofern auch Länder ohne Zugang zum Mittelmeer unterstützt werden sollen, und wie wird dies begründet?

Was ist der Bundesregierung über Vorschläge bekannt, den IPCR um eine operative Komponente zu erweitern, und was ist damit gemeint?

20

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Regierungen von EU-Staaten den „Budapest-Prozess“ nicht unterstützen oder im Vorfeld torpediert haben, dass die Europäische Union die Erklärung als Ganzes unterstützt?

21

Welche Inhalte hat der Aktionsplan, der nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller im Rahmen des „Budapest-Prozess“ vorgestellt werden sollte (bitte die Maßnahmen beschreiben)?

Berlin, den 27. Januar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen