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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschlusspapier der Koalition zum Dieselkompromiss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7449)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/859020.03.2019

Beschlusspapier der Koalition zum Dieselkompromiss (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7449)

der Abgeordneten Stephan Brandner, Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Matthias Tobias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Presseberichten hat sich die Regierungskoalition am 1. Oktober 2018 auf ein Maßnahmenpaket gegen Dieselfahrverbote geeinigt. Bestandteil des Paktes sind u. a. folgende Maßnahmen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/diesel-kompromissbundesregierung-1.4153883):

  • Wenn das betroffene Auto – zum Beispiel durch Software-Updates – nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen:
  • Erstens Rabatte: Die deutschen Hersteller haben dem Papier zufolge zugesichert, Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm ‚mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten‘ anzubieten. Das soll auch dem Wertverlust Rechnung tragen, den diese Fahrzeuge ‚durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben‘. Anders als bei den meisten bisherigen Rabattaktionen sollen solche Preisnachlässe nun auch bei Gebrauchtfahrzeugen gelten.
  • Zweitens Hardware-Nachrüstung: Ein sogenanntes SCR-System kann bei Euro-5-Fahrzeugen helfen, um über eine Harnstoff-Einspritzung den Stickoxidausstoß unter die Grenze von 270 Milligramm zu drücken. Die Bundesregierung ‚erwartet vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt‘, heißt es im Papier. Wie die Konzerne das sehen, steht dort nicht. Als Bedingung nennt die Regierung, dass das System im Einzelfall ‚verfügbar und geeignet‘ sein muss. Der Bund will zudem dafür sorgen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sind. Die Haftung übernehmen die Nachrüster.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7449 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Hersteller Daimler, BMW und der VW-Konzern gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verbindliche Zusagen über Umstiegsprämien bzw. Rabatte gegeben haben. Daimler und der VW-Konzern hätten darüber hinaus die hundertprozentige Übernahme der Kosten für eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw bis zu einer Höhe von 3 000 Euro zugesagt. BMW habe seinen Kunden 3 000 Euro für weitere Mobilitätsangebote zugesagt. Mit den ausländischen Herstellern liefen diesbezüglich Gespräche mit dem Bundesministerium. Diese Antwort gibt aus Sicht der Fragesteller Anlass zu ergänzenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

In welcher Form haben die Hersteller Daimler, BMW und der VW-Konzern gegenüber der Bundesregierung die erwähnten verbindlichen Zusagen abgegeben?

2

In welchem Rahmen besprach bzw. bespricht sich die Bundesregierung mit den in- und ausländischen Kfz-Herstellern zu den genannten Themen? Gab bzw. gibt es Treffen, bilaterale Gespräche oder Schriftwechsel? Wann, und mit welchen Teilnehmern fanden Treffen statt bzw. gab es Gespräche?

3

Auf wessen Initiative geht nach Kenntnis der Bundesregierung die Einbeziehung der Hersteller in das Maßnahmenpaket gegen Diesel-Fahrverbote zurück?

Berlin, den 20. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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