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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Werbung des Goethe-Instituts im Ausland für eigene Sprachkurse im Inland

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/858520.03.2019

Werbung des Goethe-Instituts im Ausland für eigene Sprachkurse im Inland

der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Goethe-Institut fördert als eingetragener Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf der Grundlage eines Rahmenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland unter anderem die Erteilung und Förderung von Deutschunterricht im Ausland, § 1 Absatz 1 Nummer 1a Rahmenvertrag.

Im Rahmen der Öffentlichen Anhörung am 20. Februar 2019 zum Thema „Kinder- und Jugendtourismus“ befasste sich der Ausschuss für Tourismus auch mit Sprachreisen als Teilbereich der Kinder- und Jugendreisen.

In diesem Zusammenhang wurde vom Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter e. V. kritisiert, Mitgliedsunternehmen des Verbandes hätten darüber geklagt, dass das Goethe-Institut im Ausland neben seiner Aufgabe, die deutsche Kultur zu vermitteln, auch als „Verkaufsbüro“ des Goethe-Instituts in Deutschland agiere.

Es werde an den Auslandsstandorten für einen einzelnen Sprachreiseanbieter in Deutschland Werbung gemacht, während andere Anbieter unberücksichtigt blieben.

Auch bei den Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden der Bundesrepublik Deutschland werde die Stellung des Goethe-Instituts anscheinend höher eingeschätzt, als die aller anderen international tätigen Sprachschulen in Deutschland.

Insoweit sei zu beklagen, dass trotz gleich hoher Qualität keine fairen Wettbewerbsbedingungen unter den Anbietern von Sprachkursen in Deutschland vorhanden seien (www.bundestag.de/resource/blob/594268/8dbc9623396200c009f273f295ec7faa/stellungnahme_19-20-8a-data. pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Goethe-Institut im Ausland über die Sprachkursangebote des Goethe-Instituts in Deutschland informiert, ohne auf Angebote anderer Sprachkursanbieter in Deutschland hinzuweisen?

Wenn ja, warum?

2

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass deutsche Botschaften und Konsulate über Sprachkursangebote des Goethe-Instituts in Deutschland informieren, ohne auf Angebote anderer Sprachkursanbieter in Deutschland hinzuweisen?

Wenn ja, warum?

3

Ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung rechtlich unbedenklich, wenn das Goethe-Institut im Ausland über die Sprachkurse des Goethe-Instituts in Deutschland informiert, obwohl das Goethe-Institut nach seinem Auftrag (§ 1 Absatz 1 Nummer 1a des Rahmenvertrages) die Kenntnis der deutschen Sprache durch Erteilung von Deutschkursen im Ausland fördern soll?

4

Ist es nach Rechtsauffassung der Bundesregierung rechtlich unbedenklich, wenn das Goethe-Institut oder deutsche Botschaften und Konsulate über die Sprachkursangebote des Goethe-Instituts in Deutschland informieren, ohne auf Angebote anderer Sprachkursanbieter in Deutschland hinzuweisen?

Wenn ja, warum?

5

Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung für die Erfüllung der Aufgabe des Goethe-Instituts, Deutschunterricht im Ausland zu fördern, zweckdienlich, wenn das Goethe-Institut auch über die Sprachkursangebote anderer Sprachschulen informieren würde?

Falls nein, warum nicht?

6

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des Goethe-Instituts sowie der deutschen Botschaften und Konsulate beabsichtigt, auch über Sprachkursangebote anderer privater Anbieter zu informieren?

Falls nein, warum nicht?

7

Falls eine Information über Sprachkursangebote anderer privater Anbieter durch das Gothe-Institut, die deutschen Botschaften und die deutschen Konsulate nach Kenntnis der Bundesregierung künftig beabsichtigt ist, wann ist mit der Umsetzung dieser Absicht zu rechnen?

Berlin, den 4. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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