Das Gutachterwesen im Berufskrankheitenrecht
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Deutschland wird lediglich ein Viertel der angezeigten Berufskrankheiten von den Berufsgenossenschaften anerkannt, das hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6044 aus dem Jahr 2018 ergeben. Tausende Arbeitnehmer werden nicht entschädigt, obwohl sie schwer erkrankt sind. Kritiker führen diese niedrige Anerkennungsquote auf Defizite im bestehenden Berufskrankheitenrecht zurück (Reportage ZDF-Zoom und Buzz-Feed, 23. Januar 2019, https://bit.ly/2TWOE40).
Experten kritisieren die vielen Hürden, die Arbeitnehmer überwinden müssen, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen (vgl. ebenda). Von besonderer Bedeutung für die Anerkennung einer Berufskrankheit sind die medizinischen Gutachter. In der Tat müssen Betroffene ein System der zweistufigen Begutachtung durchlaufen, was Jahre dauern kann. Weiterhin kritisiert wird eine mangelnde Unabhängigkeit der Gutachter von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) (ebenda). Darüber hinaus verweisen Kritiker auf einen Rückzug staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit dem Berufskrankheitenrecht (Buzz-Feed, 27. Februar 2019, https://bzfd.it/2VoN2Nc). Bundesweit ist die Zahl der Gewerbeärzte in den letzten Jahren zurückgegangen, die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften kontrollieren. Unabhängige Beratungsstellen für Betroffene sind selten.
Aus Sicht der Fragestellenden ist das Gutachterwesen im Berufskrankheitenrecht in Deutschland reformbedürftig. Es stellt sich die Frage, wie es darum im Detail bestellt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Anzeigen mit Verdacht auf eine Berufskrankheit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 1997 bis 2018 gestellt, und in wie vielen Fällen wurden diese bestätigt (bitte in Summe und prozentual darstellen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungsquote der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit in den Jahren von 1997 bis 2018 entwickelt, und wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Fälle vor, in denen eine Berufskrankheit nicht anerkannt wurde, weil Betroffene nicht durchgängig in Deutschland gearbeitet hatten, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (bitte begründen)?
Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 1997 bis 2019 an einer Berufskrankheit gestorben?
In wie vielen Fällen wurden dem zuständigen Bundesversicherungsamt in den Jahren 1997 bis 2018 Mängel bei der Ermittlung von Arbeitsbelastungen (Arbeitsanamnese) und Begutachtung im Zusammenhang mit Berufskrankheiten gemeldet, welche Maßnahmen hat das Bundesversicherungsamt daraufhin ergriffen, und welchen Reformbedarf sieht hier die Bundesregierung?
Wie viele medizinische Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufskrankheiten ausgestellt?
Welcher Anteil der Feststellungsverfahren stützte sich in den letzten zehn Jahren auf Gutachten, die im Auftrag der Berufsgenossenschaften erstellt wurden, und welcher Anteil an Gutachten wurde von staatlichen Gewerbeärzten erstellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Trifft es zu, dass der Bundesregierung keine Daten über Arbeitsanamnesen und Gutachten im Berufskrankheitenrecht vorliegen, und falls ja, warum werden hierzu keine statistischen Daten und/oder verallgemeinerbaren stichprobenartigen Daten erhoben (bitte begründen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gutachter, bei denen fast 100 Prozent ihrer Gutachten zu einer Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft führen (vgl. Reportage ZDF-Zoom und Buzz-Feed), und wie erklärt sie sich diese Zahlen (bitte begründen)?
Wie viele Gewerbeärzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1997 bis 2018 in den einzelnen Bundesländern gegeben (bitte jeweils einzeln und in Summe aufschlüsseln)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung einen möglichen Rückgang der Landesgewerbeärzte, und inwiefern beabsichtigt sie, die Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern (bitte begründen)?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, Aufgaben der Gewerbeärzte an eine Bundeseinrichtung wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu übertragen (bitte begründen)?
Welche Institution kontrolliert nach Kenntnis der Bundesregierung die Objektivität der Gutachter und die Qualität der Gutachten (bitte begründen)?
Wie viele Kontrollen von Gutachten wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte für die einzelnen Jahre sowie in absoluten Zahlen und nach Bundesländern sowie nach Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen zu Berufskrankheiten der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Gerichte korrigiert? Welche Gründe wurden für die Korrektur der Entscheidungen angeführt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung konkret verhindert, dass ein finanzieller Anreiz für Gutachter mit Blick auf Folgeaufträge besteht, Ansprüche von Versicherten abzuweisen, und welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich (bitte begründen)?
Wie viele Personen waren in den Jahren von 1997 bis 2018 als Gutachter im Berufskrankheitenrecht tätig (bitte für die einzelnen Jahre sowie in absoluten Zahlen und nach Bundesländern sowie nach Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Gutachter den Großteil ihrer Einnahmen durch Begutachtungen für die gesetzliche Unfallversicherung erwirtschaften?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Professorin Susanne Völter-Mahlknecht von der Charité Berlin (Reportage ZDF-Zoom und Buzz-Feed, 23. Januar 2019, Url: https://bit.ly/2TWOE40), dass es einen Gutachtermangel in Deutschland gibt (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Forderung der Fragesteller, dass Gutachter, die entsprechend Frage 18 in vertraglicher Beziehung zum Unfallversicherungsträger stehen, als befangen zu erklären sind (bitte begründen)?
Wie viel Zeit hatte ein Gutachter nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt in den letzten zehn Jahren, um ein Gutachten zu erstellen (bitte für die einzelnen Jahre und nach Bundesländern sowie nach Berufsgenossenschaften differenzieren)?
Wie viel verdient ein Gutachter nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich pro Gutachten, und wie viele Gutachten haben die 20 Ärzte mit den meisten Gutachtenaufträgen in den letzten zehn Jahren jährlich erstellt?
Wie viele Verfahren sind aufgrund von Gutachtenfälschungen im Bereich Berufskrankheiten in den letzten zehn Jahren der Bundesregierung bekannt, und wie viele wurden zu Gunsten der Betroffenen entschieden (bitte für die einzelnen Jahre und nach Bundesländern ausweisen)?
Wie viele Befangenheitsanträge gegen Gutachter gab es in den letzten zehn Jahren, und wie viele davon wurden von den Gerichten nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und absolut und im Verhältnis zu den gestellten Anträgen angeben)?
Wie viele unabhängige Beratungsstellen zu Berufskrankheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und inwiefern wird die Bundesregierung die Einrichtung solcher Beratungsstellen fördern (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass das Gutachterwesen im Berufskrankheitenrecht reformbedürftig ist, und was tut die Bundesregierung, um die Qualität der Gutachten im Berufskrankheitenrecht zu erhöhen, insbesondere um die Objektivität der Gutachten und die Transparenz der Verfahren sicherzustellen (bitte begründen)?