Hilfen des Bundes für Dopingopfer des DDR-Leistungssports
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Grundlage des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) erhielten 194 ehemalige Leistungssportlerinnen bzw. Leistungssportler der DDR auf Antrag im Zeitraum 2002 bis 2007 eine einmalige Entschädigung für Schäden infolge von Doping im Sport ausgezahlt. Am 2. Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag ein – inhaltlich identisches – Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG). Auf Grundlage des Gesetzes konnten weitere ehemalige Sportlerinnen und Sportler der DDR Leistungen in Höhe von 10 500 Euro bis zum 31. Dezember 2018 bei gleichen Voraussetzungen beantragen. Im Omnibusverfahren wurde das 2. DOHG am 18. Oktober 2018 im Deutschen Bundestag geändert, Anträge können nun bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden, der Fonds wurde um rund 3 Mio. Euro aufgestockt.
Zwischen diesen beiden Gesetzen erhielten weitere (auf einer „DOSB-Liste“ erfasste) 167 DDR-Leistungssportler eine einmalige Entschädigung in Höhe von 9 250 Euro. Das Geld dafür kam zu einem Drittel (rund 550 000 Euro) vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und zu zwei Dritteln (rund 1 Mio. Euro) vom Bund (siehe Antwort der Bundesregierung vom 7. Februar 2014 auf die Schriftliche Frage 29 des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE., Dr. André Hahn, auf Bundestagsdrucksache 18/459, Seite 20 sowie „DOSB einigt sich mit Doping-Opfern“ in „DIE WELT“ vom 13 Dezember 2006 sowie „Einigung zwischen Jenapharm und Dopingopfern“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 21. Dezember 2006). Hinzu kamen weitere 1,55 Mio. bzw. 1,7 Mio. Euro (hier gibt es unterschiedliche Angaben) von der Jenapharm GmbH, die darüber hinaus weitere 170 000 Euro an den doping-opfer-hilfe e. V. (DOH) spendete und 25 000 Euro in den DOHG-Fonds einzahlte. Einer der Opferanwälte bei dem Verfahren war der derzeitige Vorsitzende des DOH, Dr. Michael Lehner.
Bereits bei der abschließenden Beratung des 2. DOHG im Juni 2016 verwies die Fraktion DIE LINKE. mit Blick auf die Untersuchungen an der Universität Freiburg darauf, dass man nicht mehr ausschließen kann, dass auch Hochleistungsoder Nachwuchssportlern der Bundesrepublik Deutschland ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht wurden. Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte auch, dass das Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 seitens der Bundesregierung nicht evaluiert wurde und sie forderte eine wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung des 2. DOHG unter aktiver Einbeziehung des Beirates nach § 5 des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (siehe Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes, Bundestagsdrucksache 18/8515).
Erstaunlich und wenig erhellend waren nach Ansicht der Fragesteller die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Dopingopfer in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/13650 vom 27. September 2017, da die Bundesregierung den Kampf gegen Doping im Sport auf ihre Fahnen geschrieben hat, andererseits nach Einschätzung der Fragesteller über die Dopingopfer in Deutschland kaum etwas weiß und keine Notwendigkeit sieht, fehlendes Wissen durch weitere Forschung zu kompensieren. Gerade das DOHG bietet ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Antragsteller eine gute Möglichkeit, die Geschichte der nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz anerkannten Sportlerinnen und Sportler aus der DDR zu erforschen. Die aus Sicht der Fragesteller fehlende Kenntnis ist weder eine gute Grundlage für den sachgerechten Umgang mit Steuergeldern noch geeignet, Verklärungen, Verharmlosungen oder auch Pauschalverurteilungen und überzogenen Schreckensszenarien (siehe auch „Wie sauber ist die Hilfe für Opfer von DDR-Doping?“ in der Tageszeitung „Nordkurier“ vom 28. September 2018) zu begegnen.
Diese nach Ansicht der Fragesteller fehlende Kenntnis ist umso unverständlicher, da der DOH mit Stand Oktober 2017 über mindestens 3 500 umfangreiche Fragebögen von Kaderathleten des DDR-Sports verfügt (siehe „Neue Studie – DDR-Doping auf der Spur: Opfer liefern Daten“ bei ZDF heute vom 26. Oktober 2017), und dies auch im Zusammenwirken u. a. mit dem Psychatrie-Arzt Dr. Jochen Buhrmann, der gleichzeitig ärztliche Gutachten für Antragsteller nach dem DOHG anfertigt.
Am 30. Januar 2019 beschäftigte sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit der Umsetzung des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) sowie der Arbeit des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH) und der öffentlich geäußerten Kritik dazu (siehe Dossier „Blackbox Doping-Opfer-Hilfe – Wie Politik und Öffentlichkeit mit fragwürdigen Zahlen und Verfahren getäuscht werden“ von Prof. Werner Franke, Claudia Lepping, Henner Misersky und Prof. Gerhard Treutlein – siehe www.dopingalarm.de).
Trotz über zweistündiger Diskussion mit den anwesenden Vertretern des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), des Bundesverwaltungsamtes (BVA), von Claudia Lepping, dem DOH-Vorsitzenden Dr. Michael Lehner sowie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) blieben aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. zahlreiche Fragen offen. Da die Sitzung wie gewohnt nicht öffentlich stattfand, bleiben nach Ansicht der Fragesteller auch trotz der kurzen Verlautbarungen (siehe Heute im Bundestag – hib vom 30. Januar 2019) auch viele Fragen für die interessierte Öffentlichkeit unbeantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie viele Sportlerinnen und Sportler waren nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 1974 bis 1990 als „Hochleistungssportler oder -nachwuchssportler“ der DDR im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 DOHG aktiv?
Welche Sportlerinnen und Sportler gehören zu diesem Personenkreis, und welche nicht?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler waren im genannten Zeitraum in der BRD aktiv?
Wie viele Sportlerinnen und Sportler der DDR waren im Zeitraum von 1974 bis 1990 nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung in das staatlich organisierte Dopingsystem eingebunden, wie viele davon waren minderjährig, und wie viele davon könnten im Sinne von § 3 DOHG dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten haben?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen, wie viele der im Zeitraum von 1974 bis 1990 aktiven Kaderathleten in der DDR sowie in der BRD ohne Doping (egal ob freiwillig oder unfreiwillig, wissend oder unwissend) ihren Sport ausübten?
Wie viele der bewilligten Anträge nach dem DOHG sowie nach dem 2. DOHG betreffen Sportlerinnen und Sportler, die zum Zeitpunkt des Dopings unter 18 Jahre alt waren, und wie viele bewilligte Anträge betreffen Personen, deren Müttern während der Schwangerschaft Dopingsubstanzen verabreicht worden sind?
Welche Gründe gab es für die Ablehnung von Anträgen nach dem DOHG sowie dem 2. DOHG (bitte aufschlüsseln)?
Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung die relativ hohe Ablehnungsquote nach dem DOHG begründet (37 Prozent, nur 194 von 308 Anträgen wurden bewilligt) im Vergleich zu den Anträgen nach dem 2. DOHG, wo (mit Stand 31. Dezember 2018 laut Bericht des BVA) 634 bewilligte Anträge 40 abgelehnten Anträgen, das entspricht einer Ablehnungsquote von 6 Prozent, gegenüberstehen?
Wie hoch waren die Kosten beim Bundesverwaltungsamt (Personal- sowie Sachkosten) für den Vollzug der Dopingopfer-Hilfegesetze (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren für den Zeitraum von 2002 bis 2018 angeben), und welche Kosten entstanden darüber hinaus, zum Beispiel für externe Beratung, Gutachten, Erstattung von Kosten bei Antragstellern nach § 6 Absatz 1 usw. (bitte mit dem jeweiligen Aufgabenzweck benennen)?
Bei wie vielen Anträgen wurden Nachrecherchen des BVA, zum Beispiel bei der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) oder dem Bundesarchiv, getätigt?
Nach welchen Kriterien wurden die Entschädigungen an die 167 Personen der DOSB-Liste gezahlt?
Waren es dieselben Kriterien, wie sie für Entschädigungen nach dem DOHG galten?
Wer hat die Anträge bearbeitet und entschieden, und wer hat das Geld ausgezahlt?
In welcher Weise war der DOH an dem Verfahren beteiligt?
Nach welchen Kriterien wurden die rund 1,55 Mio. bzw. 1,7 Mio. Euro von der Jenapharm GmbH (siehe auch „Einigung zwischen Jenapharm und Dopingopfern“ in der FAZ vom 21. Dezember 2006) an die 184 ehemaligen Athleten gezahlt?
Inwieweit ist der Personenkreis mit der „DOSB-Liste“ identisch?
Wer hat die Anträge bearbeitet bzw. entschieden, und wer hat das Geld ausgezahlt?
In welcher Weise haben hier Bundesregierung bzw. BVA, DOSB und Jenapharm GmbH zusammengearbeitet?
In welcher Weise war der DOH am Verfahren beteiligt?
Inwieweit wurden aus den vom Bund, vom DSOB sowie von der Jenapharm GmbH bereitgestellten Mitteln neben den Zahlungen an die ehemaligen DDR-Athletinnen und Athleten auch weitere Kosten beglichen bzw. Leistungen und/oder Projekte finanziert (bitte konkret Mittelverwendung und Höhe benennen)?
Blieben nach den Auszahlungen Mittel übrig?
Wenn ja, in welcher Höhe, und was passierte mit den Mitteln?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass an diese 167 bzw. 184 Personen nicht zusätzlich auch noch Entschädigungen nach dem DOHG bzw. dem 2. DOHG gezahlt wurden?
Gab es im Zusammenhang mit der Umsetzung des DOHG bzw. des 2. DOHG eine Zusammenarbeit zwischen dem BVA und dem DOH, und wenn ja, in welcher Form?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass es bei der Umsetzung des DOHG – so wie im Dossier behauptet – „Trittbrettfahrer“ gab, also Sportlerinnen und Sportler bzw. deren Kinder, die diese Entschädigungszahlung auf Grundlage von falschen Angaben, Gefälligkeitsgutachten (siehe u. a. Dossier S. 9) oder zu großzügigen Entscheidungen durch das BVA zu Unrecht erhalten haben?
Wenn ja, gibt es bereits diesbezüglich festgestellte Fälle, und wie wird dann damit verfahren?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass Anträge durch das BVA positiv entschieden wurden, bei denen Dynvital oder Vitaminpulver bzw. Nahrungsergänzungsmittel oder andere Präparate wie EPO (Erythropoietin), die in dem Zeitraum noch gar nicht auf dem Markt waren, als Dopingsubstanzen im Sinne von § 3 DOHG angegeben wurden (siehe Dossier S. 27/28 sowie Broschüre „Staatsdoping in der DDR“ der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, u. a. S. 17 und 22, https://no-doping.org/ wp-content/uploads/2018/09/Leseprobe-LStU-Doping-Manuskript-2.Auflage .pdf)?
Gab es Anträge nach dem DOHG, in dem „Blutschmerz“ als Art der Schädigung angegeben wurde (siehe Dossier Seite 39), und wenn ja, führte dieser „Blutschmerz“ zu eine Bewilligung einer Entschädigung?
Inwieweit kann die Bundesregierung den Vorwurf der Autoren des Dossiers, dass die angebliche Unwissenheit spätestens durch die „Überbrückungsphase“ nicht haltbar ist, (siehe Dossier S. 6 und 32) bestätigen oder entkräften?
Wie definiert die Bundesregierung beim Gesetzesvollzug das Kriterium, dass die Dopingsubstanzen „ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen“ verabreicht worden sind (siehe § 2 Nummer 1)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen über gentechnische Veränderungen nachfolgender Generationen durch die Einnahme von Medikamenten, und wenn ja, inwieweit sind diese für die Fragestellung, ob es eine in Erbfolge per DNA geschädigte zweite Dopingopfer-Generation geben könnte, hilfreich (siehe auch Dossier S. 2 und 10)?
Hat die Bundesregierung zu dieser Problematik bereits Untersuchungen in Auftrag gegeben?
Wenn ja, wann, an wen, und mit welchen Ergebnissen?
Plant die Bundesregierung, diesbezüglich weitere Forschungen zu unterstützen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Haben Sportlerinnen und Sportler, deren Antrag nach dem 1. DOHG abgelehnt wurden, mit Inkrafttreten des 2. DOHG erneut einen Antrag gestellt, und wenn ja, wie viele betrifft dies?
Wie viele davon wurden dann bewilligt?
Hat es von dritter Seite Zuwendungen an den Fonds nach § 1 Absatz 2 des DOHG gegeben, und wenn ja, von wem, und in welcher Höhe?
Welche Leistungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der DOSB seit 1990 für DDR-Dopingopfer erbracht (bitte die Höhe der Leistungen und den jeweiligen Zweck nennen)?
Wie viele der Personen, die nach dem DOHG oder dem 2. DOHG Leistungen erhielten, bekamen bzw. bekommen darüber hinaus staatliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Doping als DDR-Sportlerin bzw. DDR-Sportler (zum Beispiel über das Opferentschädigungsgesetz)?
Welche Möglichkeiten gibt es für Dopingopfer im Sinne des DOHG, wenn die einmalige Zahlung von 10 500 Euro bei schweren und dauerhaften Beeinträchtigungen die finanziellen Mehraufwendungen nicht kompensieren, darüber hinaus höhere Einmalzahlungen oder dauerhafte Leistungen zu erhalten?
Inwieweit hält die Bundesregierung die im § 3 des Gesetzes vorgenommenen Begriffsbestimmungen zu „Dopingsubstanzen“ und „erheblichen Gesundheitsschäden“ angesichts der bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des DOHG für ausreichend?
Wo sieht sie Änderungsbedarf, und bis wann sollen ggf. Korrekturen erfolgen?
Verfügt das BVA über klar definierte Listen, was Dopingsubstanzen im Sinne des Gesetzes sind“ sowie klar definierte Kriterien für „erhebliche Gesundheitsschäden“ im Sinne von § 3 Punkt 2 bei der Entscheidung von Anträgen, oder ist hier eher die subjektive Bewertung der Bearbeiterinnen bzw. Bearbeiter maßgebend?
Bei wie vielen der 1 045 Anträge nach dem 2. DOHG sowie der 308 Anträge nach dem DOHG kam das fachärztliche Gutachten nach § 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes von (den im Dossier mehrfach genannten) Prof. Jörg Frommer oder Prof. Harald Freyberger oder Prof. Jochen-Friedrich Buhrmann?
Wie überprüft das BVA die Richtigkeit der Angaben nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes, also „durch wen und in welchem Zeitraum ihnen Dopingsubstanzen ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen verabreicht wurden“, und wer außer dem BVA hat Zugang zu diesen Daten?
Wie viele Widersprüche gab es seitens der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller bei negativen Entscheidungen, und wie viele davon wurden daraufhin dem Beirat vorgelegt oder durch eine positive Entscheidung korrigiert?
Bei wie vielen Fällen hat das BVA von sich aus aufgrund von Zweifeln Antragsunterlagen dem Beirat nach § 5 vorgelegt?
Wann wurde der Beirat nach § 5 des 2. DOHG gebildet, wer gehört ihm an, und wie viele Anträge wurden dort beraten?
Wie verhielt es sich mit diesem Beirat im Zeitraum von 2002 bis 2007, also während des DOHG?
Inwieweit ist es von Belang, dass beim § 7 „Datenschutz“ auf einen nicht existentem § 14 Absatz 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen wird?
Wann hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ihren Erfahrungsbericht zur Umsetzung des DOHG (siehe Beschlussempfehlung des Sportausschusses zum DOHG vom 12. Juni 2002 auf Bundestagsdrucksache 14/9440, S. 4) vorgelegt, und wo ist dieser Bericht einsehbar?
Wurde das Dopingopfer-Hilfegesetz evaluiert?
Wenn nein, warum nicht angesichts des bestehenden öffentlichen Interesses an dem Thema?
Wenn ja, wie, durch wen, und mit welchen Ergebnissen?
Inwieweit unterstützt bzw. fördert die Bundesregierung die Studie bzw. das auf einer Veranstaltung am 26. Oktober 2017 in den HELIOS Kliniken Schwerin vorgestellte Forschungsprojekt des DOH von Dr. Jochen Buhrmann u. a. auf der Grundlage der mindestens 1 350 ausgefüllten umfangreichen Fragebögen von Kaderathleten des DDR-Sports?
Haben Dr. Jochen Buhrmann oder die Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in den HELIOS Kliniken Schwerin für Forschungsvorhaben, Gutachten, Beratungsleistungen, Projekte oder andere Aktivitäten seit dem Jahr 1999 Mittel des Bundes erhalten?
Wenn ja, wann, wofür, und in welcher Höhe?
Was bewog die Bundesregierung, das DOHG, welches von 2002 bis 2007 in Kraft war, unverändert bzw. wortgleich in das 2. DOHG, welches jetzt von 2016 bis 2019 in Kraft ist, zu übernehmen?
In welcher Weise soll das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz evaluiert werden?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür oder dagegen, Dopingopfern aus der Bundesrepublik Deutschland, sofern auch sie die übrigen Voraussetzungen nach dem DOHG erfüllen, eine Einmalzahlung zu gewähren?
Hat das BVA das Dokument „Blackbox Doping-Opfer-Hilfe“ von Prof. Werner Franke, Claudia Lepping, Henner Misersky und Prof. Gerhard Treutlein zur Kenntnis genommen?
Gibt es zu diesem Dokument eine schriftliche Stellungnahme bzw. Zuarbeit des BVA an das BMI?
Hat die Bundesregierung das Dokument „Blackbox Doping-Opfer-Hilfe“ von Prof. Werner Franke, Claudia Lepping, Henner Misersky und Prof. Gerhard Treutlein zur Kenntnis genommen?
Wenn ja, wie steht sie zu den darin gegenüber der Bundesregierung bzw. dem BVA geäußerten Vorwürfen der Autoren?
Welche öffentlichen Förderungen (institutionelle Förderung sowie Projektförderungen) erhielt der DOH vom Bund (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1999, Höhe und Zweck der Förderung sowie zuständiger Bundesbehörde angeben)?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung mit Blick auf die im Dossier erhobenen Vorwürfe und die Sitzung des Sportausschusses Anlass zu prüfen, ob der Doping-Opfer-Hilfe-Verband im laufenden Haushaltsjahr sowie auch künftig Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln sein kann bzw. sollte?
Wie muss aus Sicht der Bundesregierung die Geschichte des Sports in der DDR, in der alten Bundesrepublik Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 inklusive des Kapitels Doping weiter erforscht bzw. aufgearbeitet werden, und welche diesbezüglichen Aktivitäten hat die Bundesregierung bereits geplant?