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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Elektronische und digitale Zahlungsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/863921.03.2019

Elektronische und digitale Zahlungsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Elektronische und digitale Zahlungsmöglichkeiten nehmen einen immer größeren Raum im Kapitalverkehr ein. Mit Apple Pay und Google Pay sind zwei US-amerikanische Großkonzerne mittlerweile im deutschen und europäischen Markt aktiv. Mit Paypal existiert bereits ein seit langem etabliertes, ebenfalls US-amerikanisches Unternehmen, das Zahlungen in Echtzeit digital möglich macht.

Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz mahnte kürzlich an, die nächsten Monate seien entscheidend, welche Rolle europäische Anbieter in diesem Markt einnehmen werden (www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/burkhard-balz-bundesbank-vorstand-fordert-europaeische-alternative-zu-paypal-und-apple-pay/23962804.html?ticket=ST-774851-dr5CX5PzbW77Av1eFwfa-ap6).

Mit der W. AG ist ein Unternehmen mittlerweile in den DAX aufgestiegen, das im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs aktiv ist. In der jüngeren Vergangenheit war das Unternehmen allerdings großen Kursschwankungen ausgesetzt, was zu einer Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführt hat (www.handelsblatt.com/finanzen/bankenversicherungen/zahlungsdienstleister-bafin-prueft-nach-wirecard-kursabsturz-moegliche-marktmanipulation/23932210.html?ticket=ST-1728034-oanhUESVg-YRYNOh1AJmL-ap6). Mittlerweile hat die Behörde ein Leerverkaufsverbot für Positionen bezüglich der W. AG erlassen (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_190218_leerverkauf-massnahme.html;jsessionid=3A28BDFA893AE8C94F5A6D356FFCE072.1_cid381).

Gleichzeitig wurde der Bereich der Zahlungsdienstleistungen durch die Payment Services Directive 2 (PSD2) der Europäischen Union für Drittanbieter außerhalb des Bankensektors geöffnet. Hier läuft bis Ende dieses Jahres die endgültige Umsetzung der Richtlinie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Geldtransfers via elektronischen Zahlungsdiensten (wie z. B. Paypal, Apple Pay etc.) am gesamten Markt für Zahlungen und Zahlungsdienstleistungen im Verhältnis zu Bargeldtransfer, (SEPA-)Überweisungen, Nutzung klassischer Kartensysteme wie der EC-Karte oder der Kreditkarte (bitte Anteil für alle Systeme für die Kalenderjahre ab 2014 angeben)?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Banken Kooperationen mit Drittdienstleistern des elektronischen Zahlungsverkehrs eingegangen sind, und wenn ja, wie verteilen sich diese Kooperationen über die verschiedenen Bankengruppen (Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Spezialbanken)?

3

Wie viele Geldtransfers via elektronischen Zahlungsdiensten unterlagen in den letzten fünf Jahren der Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (bitte jeweils nach Kalenderjahr von 2014 bis 2018 angeben)?

4

Wie hoch war die kalenderjährliche Summe dieser AWV-meldepflichtigen Geldtransfers via elektronischen Zahlungsdiensten, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland transferiert wurden (bitte für den Zeitraum von 2014 bis 2018 angeben)?

5

Wie hoch war die kalenderjährliche Summe dieser AWV-meldepflichtigen Geldtransfers via elektronischen Zahlungsdiensten, die aus der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland transferiert wurden (bitte für den Zeitraum von 2014 bis 2018 angeben)?

6

Wie viele so genannte Fintechs und Unternehmen außerhalb des klassischen Bankensektors haben seit Januar 2018 eine Banklizenz beantragt, und wie viele Anträge wurden positiv (bitte Liste der Unternehmen erstellen) bzw. negativ beschieden?

7

Wie viele so genannte Fintechs und Unternehmen außerhalb des klassischen Bankensektors haben seit Januar 2018 eine EMI-Lizenz (Electronic Money Institution) beantragt, und wie viele Anträge wurden positiv (bitte Liste der Unternehmen erstellen) bzw. negativ beschieden?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausnahmeregelungen der Strong Customer Authentication nach PSD2 im Sinne der Handhabbarkeit und der Betrugssicherheit?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Risiken der verschiedenen Bezahlapps oder der Öffnung von PSD2-Schnittstellen bzgl. Missbrauchsmöglichkeiten, und gab es hier bereits konkrete Fälle?

10

Wie viele unterschiedliche Ausgestaltungen von Banking-APIs (Application Programming Interface) innerhalb der Europäischen Union sind seit Verabschiedung der PDS2-Richtlinie nach Kenntnis der Bundesregierung und ihr unterstehender Behörden entstanden, und wie bewertet die Bundesregierung die uneinheitliche Ausgestaltung dieser APIs in Bezug auf einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (www.bundesbank.de/de/presse/reden/derzahlungsverkehr-der-zukunft----wohin-bewegen-sich-deutschland-und-europa--776224)?

11

Hält es die Bundesregierung im Sinne eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen für erstrebenswert, diese Banking-APIs und weitere notwendige technische Schnittstellen europaweit zu harmonisieren, und wenn ja, wie versucht die Bundesregierung, auf europäischer Ebene diese Harmonisierung und Interoperabilität zu erreichen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs die Tatsache, dass bestimmte Unternehmen mit marktbeherrschenden Betriebssystemen und Plattformen ihre Schnittstellen (u. a. NFC-Schnittstelle) nicht für alle Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellen (vgl. www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/mobiles-bezahlen-apple-pay-startet-in-deutschland-was-das-fuer-banken-bedeutet/23745654.html?ticket=ST-904512-ixIs9KkIaflEUdfRQyXl-ap2)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Banken per PSD2-Richtlinie dazu verpflichtet werden, ihre Kontoschnittstellen Drittanbietern zur Verfügung zu stellen, aber Wettbewerber aus dem EPay-Bereich ihre Schnittstellen auf von ihr betriebenen Plattformen und bereitgestellten Betriebssystemen nicht allen Banken oder nur gegen hohe Gebühren zur Verfügung stellen?

14

Sieht die Bundesregierung in der Nichtzurverfügungstellung bestimmter technischer Schnittstellen (NFC) für Dritte eine Wettbewerbsbeschränkung?

15

Welche möglichen Wege sieht die Bundesregierung, um eine wettbewerbsneutrale Nutzung und Öffnung von Betriebssystemen und Schnittstellen für alle Zahlungsdienstleister zu ermöglichen?

16

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine wettbewerbsneutrale Nutzung und Öffnung von Betriebssystemen und Schnittstellen für alle Zahlungsdienstleister zu ermöglichen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

17

Gibt es Gespräche auf Ebene der EU oder mit anderen internationalen Partnern zu diesem Thema und insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gemeinsame Regulierung?

18

Hält es die Bundesregierung wettbewerbsrechtlich für vertretbar, dass sehr große und im Digitalbereich über große Marktmacht verfügende Unternehmen in immer neue Sektoren (z. B. den Zahlungsdienstleistungen, Pressedienste etc.) vordringen und ihre bestehende Marktstellung aus dem Digitalbereich weiter ausbauen und auf weitere Branchen übertragen oder teilt sie die Einschätzung von Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz, dass sich durch Netzwerk-, Skalen- und Verbundeffekte Monopole in diesem Bereich herausbilden können (www.bundesbank.de/de/presse/reden/derzahlungsverkehr-der-zukunft----wohin-bewegen-sich-deutschland-und-europa--776224)?

19

Plant die Bundesregierung Änderungen in Bezug auf Regulierung und Aufsicht großer Digitalkonzerne, die Finanzdienstleistungen erbringen, die für sich allein genommen nicht erlaubnispflichtig sind, wie es u. a. der Präsident der BaFin vorschlägt (www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/bafin-will-vorgaben-fuer-google-und-co-134491.php), und wenn ja, welche Bereiche und Institutionen sollen hier involviert werden (z. B. Kartellbehörden, Finanzaufsicht, Datenschutz)?

20

Wie oft haben sich Vertreter (Leitungsebene) des Bundesministeriums der Finanzen mit leitenden Angestellten oder dem Aufsichtsrat der W. AG getroffen (bitte für den Zeitraum ab 1. Januar 2018 inklusive Teilnehmern angeben)?

21

Gab es Gespräche der Bundesregierung oder ihr unterstellter Behörden mit anderen Regierungen oder ausländischen Regulierungsbehörden bezüglich möglicher Versuche der Manipulation des Aktienkurses der W. AG oder möglicher Verfehlungen des Unternehmens (bitte involvierte Regierungen und Behörden angeben)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die der W. AG vorgeworfenen Verfehlungen in Singapur, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorwürfe?

23

Auf Basis welcher Erkenntnisse hat die BaFin ein Verbot der Vergrößerung von Leerverkaufspositionen bezüglich der W. AG erlassen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme?

24

Wie definiert die BaFin eine sogenannte Short-Attacke, und werden hierzu quantitative Schwellenwerte herangezogen, und wenn ja, welche?

25

Zu wie vielen Short-Attacken kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 jeweils jährlich?

26

In wie vielen Fällen reagierte die BaFin darauf mit einem Leerverkaufsverbot?

27

In wie vielen Fällen zogen diese Untersuchungen der BaFin bezüglich Marktmanipulation nach sich?

28

Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen jeweils, und zogen diese weitere Maßnahmen nach sich?

29

In wie vielen Fällen zogen diese nach Kenntnis der Bundesregierung Untersuchungen der Strafverfolgungsbehörden bzgl. Marktmanipulation nach sich?

30

Zu welchem Ergebnis kamen die Untersuchungen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils, und zogen diese weitere Maßnahmen nach sich?

31

Wie haben sich die Nettoleerverkaufspositionen zur Aktie der W. AG seit dem 31. Januar 2019 entwickelt?

32

Wer waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Halter der fünf größten Nettoleerverkaufspositionen in diesem Zeitraum? Wie haben sich die Positionen jeweils entwickelt?

33

Wie oft war die W. AG seit ihrer Gründung im Jahr 1999 Gegenstand von Untersuchungen der BaFin in Bezug auf mögliche Kursmanipulationen (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/zahlungsdienstleister-bafin-prueft-nach-wirecard-kursabsturz-moegliche-marktmanipulation/23932210.html?ticket=ST-16401-CFZLXPztwoDjKumdUPu2-ap6)?

34

Wie viele Untersuchungen der BaFin in Bezug auf mögliche Kursmanipulationen von DAX-, MDAX- und TecDAX-Unternehmen (jeweils im Untersuchungsjahr im jeweiligen Index gelistet) gab es seit 2009, und welche Unternehmen waren Gegenstand dieser Untersuchungen, und was war das Ergebnis der Untersuchungen?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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