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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

12.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/867422.03.2019

Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundeswehr hat sich der Anstieg meldepflichtiger Ereignisse im Bereich Rechtsextremismus auch im Jahr 2018 fortgesetzt. Der Wehrbeauftrage des Deutschen Bundestages verzeichnete in seinem Jahresbericht (Bundestagsdrucksache 19/7200) 170 solche Vorkommnisse, nach 167 im Jahr 2017 und 63 im Jahr 2016. Der Wehrbeauftragte hält fest: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen den Soldatinnen und Soldaten, denen sie die Kriegswaffen der Republik überlassen, uneingeschränkt vertrauen können, dass diese sich jederzeit für die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung im Dienst und außerhalb des Dienstes einsetzen.“

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in der bundeswehrinternen Praxis erhebliche Defizite beim Umgang mit Rechtsextremisten. So zeigen die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE., dass immer wieder Soldatinnen und Soldaten, die „Hitlergrüße“ entbieten, SS-Parolen grölen, Musik rechtsextremer Bands hören oder rassistische Sprüche von sich geben, im Dienst verbleiben und sogar weiter an der Waffe ausgebildet werden.

So hat ein Kompanieführer, der einem Feldwebel gegenüber äußerte: „Sie wissen, was ich von Ihnen und Ihrer Arbeit halte, generell von allen Türken, die wir hier haben. Die sollten alle wieder zurück“ (Bundestagsdrucksache 19/1568, Anlage 1, Nummer 17), weiterhin Zugang zu Waffen. Über einen Soldaten auf Zeit wird berichtet, er habe den „Gruß der Wehrmacht“ entboten und gegenüber Auszubildenden und anderen Ausbildern „rechtsradikale Äußerungen“ getan (ebd., Nummer 66). Auch dieser Soldat hatte weiterhin Zugang zu Waffen. Ein Soldat, der eine Lehrgangskameradin mit den Worten „Heil Hitler, Du Fotze“ beleidigte, verblieb ebenfalls im Dienst und wurde weiterhin an der Waffe ausgebildet. Das gleiche gilt für Soldaten, die eine „Adolf-Hitler-Figur“ basteln (ebd., Nummer 97), gegenüber Polizisten den „Hitlergruß“ zeigen (ebd., Nummer 137) oder sich rassistisch äußern (ebd., Nummer 158).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/1568) mindestens 18 solcher Beispiele entnommen, in denen Soldatinnen und Soldaten weiterhin die „Kriegswaffen der Republik“ in ihren Händen halten dürfen, obwohl – zumindest nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller – ihre Äußerungen bzw. Handlungen in keiner Weise das Vertrauen begründen, sie würden jederzeit für die Werte des Grundgesetzes eintreten.

Der Wehrbeauftragte schildert in seinem Jahresbericht den Fall eines Stabsgefreiten, der im Rahmen eines Lehrgangs angab, „dass er schwarze Menschen allgemein nicht möge, auch nicht mit ihnen spreche“. Er würde gerne in Argentinien leben, „weil es dort noch Nazis gebe.“ In der Folge kam es lediglich zu einer „empfindlichen Disziplinarmaßnahme“. Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben schon mehrfach angeregt, solchen Soldatinnen und Soldaten den Zugang zu Waffen sofort zu verwehren und sie aus der Bundeswehr zu entfernen. Dass dies noch immer nicht in vollem Umfang geschieht, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein fatales Signal. Offenbar ist Antifaschismus weiterhin kein Leitmotiv der Bundeswehr.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben zudem die Sorge, dass der Verbleib von rechtsextremen Soldaten in der Truppe auf diejenigen Soldaten, die Meldung erstattet haben, abschreckend wirkt. Solche Soldatinnen und Soldaten stehen nach einem Bericht des Politmagazins „Kontraste“ vom 31. Januar 2019 ohnehin unter erheblichem Druck. In der Sendung wird der Fall des Soldaten F. W. geschildert, der in der Vergangenheit zahlreiche rechtsextreme Verdachtsfälle gegenüber dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gemeldet hatte, sich aber darüber beklagt, dass solche Meldungen nicht erwünscht seien und er als „Nestbeschmutzer“ gelte. Das Bundeswehr-Personalamt habe ihm mitgeteilt, es strebe seine Entlassung an, weil er „charakterlich“ nicht geeignet sei – als Grund dafür sei auf seine zahlreichen Meldungen verwiesen worden, „in denen Sie anhaltend vorgeben, auf mögliche rechtsextreme Tendenzen und auf undemokratisches Verhalten […] hinweisen zu wollen.“

Wenn Soldatinnen und Soldaten, die rechtsextreme Vorkommnisse melden, deswegen mit ihrer Entlassung rechnen müssen, braucht man sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht über rechtsextreme Vorfälle in der Truppe zu wundern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Meldungen zu rechtsextremistischen, rassistischen oder antisemitischen Vorfällen sind den Dienststellen der Bundeswehr im Jahr 2018 bekannt geworden (bitte alle 170 vom Wehrbeauftragten angeführten sowie evtl. nachgemeldeten Vorfälle einzeln darstellen)?

a) Welchen Status hatten die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten (Berufssoldat, Soldat auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistender)?

b) Wann, und wo fanden die Vorfälle statt?

c) Wie wurden die Sachverhalte beschrieben (bitte den Inhalt der Meldung bzw. des Vorfalls kurz wiedergeben)?

d) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen die betroffenen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet?

e) Welche Vorfälle können nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen als bestätigt gelten, und inwiefern sind die für diese Vorfälle Verantwortlichen der Bundeswehr namentlich bekannt?

f) Haben die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen?

g) Werden die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten, sofern sie vor der Meldung als Ausbilder eingesetzt wurden, weiterhin als Ausbilder eingesetzt?

h) Erteilen die beschuldigten Soldatinnen und Soldaten, sofern sie vor der Meldung als Vorgesetzte Befehle erteilen konnten, weiterhin Befehle?

2

Welche Aktualisierungen zu den Angaben auf Bundestagsdrucksache 19/1568 (in Anlage 1 und 2) kann die Bundesregierung vornehmen (bitte vollständig angeben)?

3

Trifft es zu, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) im Jahr 2018 270 Verdachtsfälle mit Bezug auf Rechtsextremismus neu aufgenommen hat (vgl. Berliner Morgenpost, 8. Februar 2019) und in vier Fällen einen Verdacht als bestätigt einschätzt (bitte ggf. korrigieren)?

a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht mit Stand Ende Januar 2019 in bislang 13 Fällen den Verdacht als bestätigt ansieht (meist Propagandadelikte), der MAD aber weit weniger Fälle als bestätigt betrachtet?

b) Erfasst der MAD Soldaten, die den „Hitlergruß“ zeigen, SS-Parolen rufen oder Hakenkreuze schmieren, nicht als Rechtsextremisten?

4

Um welche konkreten Sachverhalte oder Betätigungen ging es in den vom MAD bestätigten Fällen mit Rechtsextremismus-Bezug, und welche Maßnahmen wurden gegen die Betroffenen ergriffen?

5

Wie viele Verdachtsfälle mit Bezug auf Rechtsextremismus sind derzeit noch beim MAD in Bearbeitung, und in welchen Jahren wurde der Verdachtsfall jeweils aufgenommen?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass in jenen Fällen, die beispielhaft in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführt werden, das Vertrauen begründet ist, dass bei den betreffenden Soldaten die Waffen der Republik in guten Händen sind und sie sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen werden?

Falls ja, bitte begründen, und falls nein, warum haben diese dann weiterhin Zugang zu Waffen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Äußerung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1568, wonach es der angestrebte Zweck disziplinarischer Maßnahmen sei, „Soldaten, die im Verdacht stehen, Dienstvergehen mit extremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Hintergründen begangen zu haben, vom Zugang zu Waffen auszuschließen“, die Tatsache, dass dies in mehreren in der Vorbemerkung der Fragesteller exemplarisch erwähnten Fällen nicht geschah, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Soldatinnen und Soldaten, die – wie in der Vorbemerkung der Fragesteller exemplarisch aufgeführt – rechtsextreme Verhaltensweisen an den Tag legen, nicht ausnahmslos aus der Bundeswehr entlassen werden, und inwiefern strebt sie eine entsprechende Verschärfung des Disziplinarrechts an?

9

In wie vielen Fällen führten die Soldateneinstellungsüberprüfungen in den Jahren 2017 und 2018 (bitte getrennt darstellen) zur Ablehnung von Bewerbern (bitte einzeln darstellen und ausführen, worin ggf. der Grund der Ablehnung bestand)?

10

Inwiefern spielt der im Bericht des Wehrbeauftragten (S. 33) genannte Begriff der „Gewaltgeneigtheit“ eine Rolle bei der Einstellungsüberprüfung, und wie stellt sich die Bundeswehr einen Soldaten vor, der Gewalt völlig abgeneigt ist?

11

Wie viele rechtsextreme Verdachtsfälle wurden von Seiten der Bundeswehr nach Medienberichten an den Wehrbeauftragten übermittelt, und wie viele hiervon gehen jeweils auf Meldungen von Soldatinnen und Soldaten, von Zivilistinnen und Zivilisten oder auf andere zurück?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das Personalamt der Bundeswehr nach Medienberichten einen Soldaten, der mehrfach Meldungen über rechtsextreme Vorfälle erstattet hat, deswegen für charakterlich ungeeignet hält (vgl. Kontraste, 31. Januar 2019)?

a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse oder Untersuchungen zur Frage, ob und inwiefern Soldatinnen und Soldaten, die – evtl. mehrfach – solche Meldungen machen, mit einem Karriereknick oder sogar einer Entlassung aus der Bundeswehr rechnen müssen (bitte darstellen)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl von Fällen, in denen die Entlassung von Soldatinnen und Soldaten angestrebt wurde, die aufgrund der Meldung von Verdachtsfällen für charakterlich ungeeignet gehalten wurden? Wenn ja, wie viele, in welchen Jahren, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, was will die Bundesregierung unternehmen, um sicherzustellen, dass solche Entlassungsbemühungen künftig unterbleiben?

13

Ist der ehemalige KSK-Angehörige (KSK = Kommando Spezialkräfte) P. D., der einen gegen ihn vom Amtsgericht Böblingen erlassenen Strafbefehl über 4 000 Euro wegen Entbietens eines „Hitlergrußes“ akzeptiert hat (Panorama, 21. Januar 2019), wodurch dieser Strafbefehl rechtskräftig wurde, weiterhin im Dienst, und wenn ja, warum, und hat er ggf. weiterhin Zugang zu Waffen (falls nein, bitte angeben, ob ihm aus disziplinarischen Gründen der Zugang zu Waffen verwehrt wurde)?

14

Welche Dunkelfeldeinschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich des Umfangs rechtsextremer Vorkommnisse in der Bundeswehr, und inwieweit hält sie die Einschätzung eines Offiziers (vgl. Kontraste, 31. Januar 2019), die tatsächliche Zahl rechtsextremer Vorfälle liege „mindestens zehnmal höher“, für realistisch (bitte begründen)?

15

Was will die Bundesregierung unternehmen, um mehr Soldatinnen und Soldaten als bislang zu ermuntern, Meldung über rechtsextreme Vorkommnisse zu machen, und was will sie tun, damit solche Meldungen zukünftig von der Führungsebene der Bundeswehr ernster genommen werden?

Berlin, den 28. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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