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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anstehende Reform der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/873626.03.2019

Anstehende Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Tino Chrupalla, Dr. Michael Espendiller, Dr. Heiko Heßenkemper, Enrico Komning, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Ausschussdrucksache 19(9)229 berichtet die Bundesregierung über aktuelle Entwicklungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Zu den Veränderungen im Koordinierungsrahmen der GRW gehören der Ausbau vorhandener sowie zusätzliche Fördertatbestände, um Effekte durch zusätzliche Restriktionen im europäischen Beihilferecht zu kompensieren, die zu einer Unterauslastung der Mittelnutzung innerhalb der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 und Verkleinerung des deutschen C-Fördergebiets von 29,6 Prozent der Bevölkerung auf 25,85 Prozent geführt haben (zu den Fördergebieten vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-regionale-wirtschaftsstruktur-ab-25082017.pdf?__blob=publicationFile&v=9; www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=373).

In diesem Zusammenhang berichtet die Bundesregierung auch über Vorbereitungsaktivitäten für die Förderperiode ab 2021, die sich über den absehbar wandelnden europäischen Rahmen begründen. Hierbei handelt es sich zum einen um den Effekt, den das Verlassen des Vereinigten Königreichs auf die Einstufung deutscher Förderregionen haben wird, und zum anderen, dass strukturschwache Regionen in Deutschland im Verhältnis zu anderen europäischen Förderregionen schneller wachsen. Beides wird dieselben Effekte auf die Förderung nach dem GRW-Gesetz haben. Zum einen wird sich das deutsche GRW-Fördergebiet weiter verkleinern und zum anderen ist mit geringeren Rückflüssen aus den ESI-Fonds (Europäischer Struktur- und Investitionsfonds) nach Deutschland bei steigenden Beiträgen zu denselben zu rechnen.

Weiter berichtet die Bundesregierung über Vorschläge aus dem Gutachten „Raumbeobachtung“ zur zukünftigen Ausgestaltung der Komponenten des GRW-Gesamtindikators, der dazu dient, Förderregionen zu identifizieren. Hier hat sich die Bundesregierung zusammen mit den Ländern unter anderem dazu entschieden, zukünftig Prognosen über die Erwerbsfähigenentwicklung als Indikator für den Bereich Demographie sowie als Indikatoren für den Bereich Infrastruktur die Anzahl der MINT-Beschäftigten (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) und Ausstattung mit „hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen“ zu nutzen.

Abschließend berichtet die Bundesregierung, dass sie sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet hat, in „regelmäßigen Abständen“ eine Evaluation der Förderung nach der GRW durchzuführen und dieser Verpflichtung dadurch nachkommt, dass sie kürzlich einen Evaluationsauftrag an das Leibniz- Institut für Wirtschaftsforschung Halle IWH vergeben hat, nachdem die letzte Evaluation dieser Art fast ein Jahrzehnt (2010) zurückliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass die vergangenen Änderungen im europäischen Beihilferecht das Wachstum in den betroffenen ostdeutschen Förderregionen bzw. die angestrebte wirtschaftliche Konvergenz zwischen Westdeutschland und Ostdeutschland ausgebremst haben?

2

Wie haben sich die Änderungen im europäischen Beihilferecht 2014 nach Ansicht der Bundesregierung auf die Größe des C-Fördergebiets in Mecklenburg-Vorpommern ausgewirkt?

3

Wird sich der Brexit nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Größe des C-Fördergebiets in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auswirken?

a) Wenn ja, wie wird sich der Brexit auf die Größe der C-Fördergebiete in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auswirken, und worauf basiert diese Prognose?

b) Falls der Bundesregierung dazu noch keine konkreten Zahlen vorliegen, bis wann werden erste Prognosen verfügbar sein, auf deren Grundlage Änderungen an der GRW vorgenommen werden, und falls nicht, warum nicht?

4

Wird sich das schnellere Wachstum in deutschen Förderregionen in Relation zum europäischen Ausland nach Kenntnis der Bundesregierung wie in der Vergangenheit fortsetzen und auf die Größe des C-Fördergebiets in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auswirken?

a) Wenn ja, wie wird sich dieser im Bericht beschriebene Effekt in Zukunft auf die Größe der C-Fördergebiete in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auswirken, und worauf basiert diese Prognose?

b) Falls der Bundesregierung dazu noch keine konkreten Zahlen vorliegen, bis wann werden erste Prognosen verfügbar sein, auf deren Grundlage Änderungen an der GRW vorgenommen werden, und falls nicht, warum nicht?

5

Wie bereitet die Bundesregierung die GRW auf unvorhersehbare Effekte auf das C-Fördergebiet vor?

6

Wie will die Bundesregierung erreichen, dass strukturschwache Regionen in Deutschland als effektive A-Fördergebiete mit Fördersätzen von bis zu 50 Prozent, statt mehrheitlich als C-Fördergebiete mit Fördersätzen von bis zu 30 Prozent eingestuft werden – so wie es in der Vergangenheit der Fall war –, um die soziale Einheit Deutschlands zu vollenden und in einem ersten Schritt das divergierende Wachstum des ost- und westdeutschen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf aufzuhalten und zu einem Konvergenzprozess zurückzukehren (Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018, Bundestagsdrucksache 19/4560, S. 16)?

7

Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Mittel der GRW, um den wirtschaftlichen Konvergenzprozess zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland zukünftig wieder zu beschleunigen und bisherige sowie zukünftige Wirkungen des europäischen Beihilferechts zu kompensieren?

8

Wie definiert die Bundesregierung „hochrangige Verkehrsinfrastrukturen“ genau, bzw. worauf basiert die Rangigkeit einer Verkehrsinfrastruktur?

9

Soll sich eine relativ hohe Anzahl MINT-Beschäftigter in einer Region positiv oder negativ auf den GRW-Gesamtindikator auswirken?

10

Soll sich eine negative Prognose über die Erwerbsfähigenentwicklung positiv oder negativ auf die Einstufung einer Region als strukturschwach auswirken?

11

Wie definiert die Bundesregierung „regelmäßige Abstände“, in denen eine Evaluation der GRW durch externe Sachverständige durchgeführt werden soll, bzw. handelt es sich dabei weiterhin um dekadische Zyklen?

12

Hält es die Bundesregierung im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung für technisch realisierbar, jährliche Evaluationen der GRW durchzuführen, um die GRW dynamisch an innerhalb einer Förderperiode anfallende, unvorhergesehene Ereignisse anpassen zu können?

13

In welchen Zyklen veröffentlichen die in Ausschussdrucksache 19(9)229 genannten Quellen Daten zu den geplanten Indikatoren, die Grundlage stetiger Evaluation oder kürzerer Evaluationszyklen sein könnten?

14

Plant die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern die Lockerung weiterer Förderkriterien, und falls ja, welcher Förderkriterien, und zu welchem Zweck?

15

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung oder Abschaffung des zentralen GRW-Förderkriteriums „Primäreffekt“ zugunsten eines Förderkriteriums auf Basis einer moderneren wirtschaftswissenschaftlichen Grundlage als der aus den 1950er Jahren stammenden Exportbasistheorie?

Berlin, den 4. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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