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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Arbeiterpartei Kurdistans PKK

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/876027.03.2019

Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Arbeiterpartei Kurdistans PKK

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Februar 2019 die Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ veröffentlicht, die nach Angaben der Behörde die Ideologie und Ziele der PKK sowie den historischen Hintergrund des „Kurdenkonflikts“ sowie die Aktivitäten der PKK in Deutschland und Europa beleuchtet (www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pbauslaenderextremismus/broschuere-2019-02-arbeiterpartei-kurdistans-pkk).

Dieser Absicht wird die Broschüre nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht gerecht, vielmehr finden sich im Inhalt verkürzte Darstellungen und Falschinformationen.

Schon das Bild auf der Titelseite der Broschüre zeigt mehrere über einer Menschenmenge geschwenkte Fahnen. Groß im Vordergrund wird eine rot-weiß-grüne Fahne mit dem Emblem einer gelben Sonne gezeigt. Diese von vielen Kurdinnen und Kurden als Nationalfahne angesehene Fahne wird unter anderem von der Regionalregierung der Region Kurdistan-Irak verwendet, nicht aber nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller von der PKK (www.laenderservice.de/flaggen/naher_osten/kurdistan.aspx).

Mit keinem Wort geht die Broschüre auf die Zerstörung ganzer Stadtviertel in mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Städten wie Cizre, Nusaybin und Diyarbakir-Sur durch die türkische Armee, die Vertreibung hunderttausender Bewohnerinnen und Bewohner und die Ersetzung von rund 100 gewählten kurdischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durch staatliche Zwangsverwalter seit Abbruch der Friedensverhandlungen zwischen der PKK und dem türkischen Staat im Jahre 2015 ein (www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/un-bericht-tuerkei-pkkverfolgung-menschenrechtsverletzung; www1.wdr.de/nachrichten/tuerkei-unzensiert/errungenschaften-der-kurden-ekinci-de-100.html). So entsteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der Eindruck, die PKK sei einseitig verantwortlich für die Gewalteskalation in der Südosttürkei.

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die PKK ihre Programmatik und Zielsetzung in den letzten 20 Jahren erheblich gewandelt. Während dem Ziel eines unabhängigen Nationalstaates in den Gefängnisschriften des PKK-Führers Abdullah Öcalan eine klare Absage erteilt wird, strebt die Organisation unter dem Schlagwort des „Demokratischen Konföderalismus“ eine kommunalistische Selbstverwaltung ohne Veränderung der bestehenden Grenzen an (http://kommunisten.de/ueber-joomla/interviews/3655-der-paradigmenwechsel-in-derpolitik-der-pkk-exclusiv-interview-mit-cemil-bayik).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind daher verwundert, dass in der Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz immer noch davon ausgegangen wird, dass ein unabhängiger Staat das Ziel der PKK sei.

Während im Zuge des Paradigmenwandels der PKK insbesondere Frauenbefreiung und Geschlechtergerechtigkeit einen zentralen Platz eingenommen haben, wird in der Broschüre zur gegenwärtigen Attraktivität der PKK behauptet, diese sei durch „Elemente getragen, die vom Islam, diversen Stammes- und Clanstrukturen sowie strengen Wert-, Moral- und Ehrvorstellungen abgeleitet sind“ (www.taz.de/!5051389/; www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/pb-auslaender extremismus/broschuere-2019-02-arbeiterpartei-kurdistans-pkk).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Informationsmaterialien über die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gab es in den letzten fünf Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz?

2

Wann, von wem, und vor welchem Hintergrund wurde die Veröffentlichung der im Februar 2019 erschienenen Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beschlossen?

3

An welche Öffentlichkeit richtet sich die Broschüre „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“?

4

Welche Personen mit welcher Qualifikation haben die Broschüre anhand von welchem Quellenmaterial und unter Verwendung welcher Fachliteratur erarbeitet (bitte entsprechende Literatur einzeln mit Buch- bzw. Aufsatztitel und Verfassernamen angeben)?

5

In welcher Form erfolgt die Bewerbung, Veröffentlichung und Verbreitung der Broschüre?

a) Gibt es neben der auf der Website des Bundesamtes für Verfassungsschutz herunterzuladenden Version der Broschüre auch eine gedruckte Ausgabe?

b) Wenn ja, in welcher Auflage, und wo wird diese verbreitet?

c) Inwieweit wird die Broschüre an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verteilt bzw. in Einrichtungen des BAMF, Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlingsunterkünften, Beratungsstellen und dergleichen ausgelegt?

6

Welche rot-weiß-grüne Fahne mit dem Symbol einer gelben Sonne ist auf der Titelseite der Broschüre zentral im Vordergrund zu erkennen?

a) Wann, und wo (bitte Anlass nennen) wurde die Aufnahme nach Kenntnis der Bundesregierung gemacht?

b) Wer hat mit welcher Intention dieses Titelbild ausgewählt?

c) Inwieweit handelt es sich bei der im Vordergrund zu erkennenden Fahne um eine Fahne der PKK?

d) In welchem Verhältnis steht die PKK nach Kenntnis der Bundesregierung generell zu dieser Fahne?

e) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die auf der Titelseite der Broschüre zentral zu sehende Fahne von der Regierung der Region Kurdistan-Irak offiziell genutzt wird?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die auf der Titelseite der Broschüre zentral zu sehende Fahne von den von der Bundeswehr im Kampf gegen den Islamischen Staat ausgebildeten Peschmerga der Region Kurdistan-Irak an ihrer Uniform getragen wird?

g) Ist der Bundesregierung bekannt, ob die auf der Titelseite der Broschüre zentral zu sehende Fahne als Ala Rengîn von vielen Kurdinnen und Kurden als kurdische Nationalfahne betrachtet wird?

h) Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass Betrachterinnen und Betrachter einer Broschüre mit dem Titel „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ aufgrund des verwendeten Titelbildes den Eindruck bekommen, bei der im Vordergrund abgebildeten Fahne handele es sich um eine PKK-Fahne?

7

Welche konkreten in der Broschüre auf Seite 8 genannten „Zugeständnisse von türkischer Seite – überwiegend im kulturellen Bereich“ gegenüber der kurdischen Bevölkerung der Türkei sind der Bundesregierung bekannt?

a) Wann, und durch welche Regierungen wurden diese Zugeständnisse jeweils gemacht?

b) Inwieweit wurden diese Zugeständnisse jeweils praktisch umgesetzt, inwieweit haben sie heute noch Gültigkeit, beziehungsweise wann, und warum wurden sie rückgängig gemacht?

8

Worin genau besteht der in der Broschüre auf Seite 8 genannte „ergiebige Nährboden“ des Kurdenkonflikts für „extremistische und terroristische Bestrebungen“?

a) Welchen Anteil hat nach Ansicht der Bundesregierung die Politik der türkischen Regierung an diesem „ergiebigen Nährboden“?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit 2015 in mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Städten wie Cizre, Diyarbakir-Sur und Nusaybin ganze Stadtviertel von der Armee zerstört, hunderttausende Bewohnerinnen und Bewohner vertrieben, zahlreiche Zivilistinnen und Zivilisten getötet und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von rund 100 von der Partei der demokratischen Regionen (DBP) regierten Stadtverwaltungen abgesetzt, zum großen Teil inhaftiert und durch staatliche Zwangsverwalter ersetzt wurden (www.zeit.de/ politik/ausland/2017-03/un-bericht-tuerkei-pkk-verfolgung-menschenrechts verletzung; www1.wdr.de/nachrichten/tuerkei-unzensiert/errungenschaften- der-kurden-ekinci-de-100.htm)?

c) Warum geht die Broschüre nicht auf die aktuellen Hintergründe der „Kurdenfrage“ unter der gegenwärtigen Regierung der Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) ein?

9

Wie kommt die Bundesregierung zu der auf Seite 8 der Broschüre getätigten Erkenntnis, dass sich die Bezeichnung „Apo“ für Abdullah Öcalan vom kurdischen Wort für „Onkel“ und nicht etwa von der Kurzform von Abdullah ableitet?

10

Wie kommt die Bundesregierung zur auf Seite 9 der Broschüre getätigten Einschätzung, heutzutage würden „Attraktivität und Erfolg der PKK hauptsächlich durch Elemente getragen, die vom Islam, diversen Stammes- und Clanstrukturen sowie strengen Wert-, Moral- und Ehrvorstellungen abgeleitet sind“ (bitte Quellen benennen)?

a) An welchen, von wem, und wann verfassten oder beschlossenen programmatischen Schriften und in welchen Äußerungen von welchen Personen ist die gegenwärtige Ideologie der PKK nach Auffassung der Bundesregierung festzumachen?

b) Welchen Stellenwert nimmt der Islam nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ideologie der PKK ein, und woran ist dies festzumachen?

c) Welche konkreten Elemente der PKK-Ideologie leiten sich nach Ansicht der Bundesregierung aus welcher Form des Islam ab?

d) Welchen Stellenwert nimmt der Bezug auf andere nicht-islamische Glaubensgemeinschaften wie das Alevitentum, Jesidentum, Christentum und Judentum in der PKK-Ideologie nach Kenntnis der Bundesregierung ein?

e) Welche konkreten Elemente der PKK-Ideologie werden nach Auffassung der Bundesregierung von welchen Stammes- und Clanstrukturen im Einzelnen abgeleitet?

f) Welche konkreten „strengen Wert-, Moral- und Ehrvorstellungen“ als Teil der PKK-Ideologie kann die Bundesregierung benennen, wann, wo und vom wem wurden diese beschlossen, und in welcher Form äußern sie sich in der konkreten Praxis der Organisation?

g) Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung die Fragen der Befreiung der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter in der Ideologie der PKK, und inwiefern leitet sich die Herangehensweise der PKK an die Frage der Frauenbefreiung vom Islam, von Stammes- und Clanstrukturen sowie strengen Wert-, Moral- und Ehrvorstellungen ab?

h) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in der auf Seite 9 der Broschüre behaupteten Linie der PKK, „kurdische ‚feudale Kollaborateure‘“ als „Hauptgegner“ zu bekämpfen, mit der auf der gleichen Seite der Broschüre behaupteten Übernahme von Elementen von „diversen Stammes- und Clanstrukturen“ in der gegenwärtigen PKK-Ideologie, und wie löst die Bundesregierung gegebenenfalls einen solchen Widerspruch auf?

11

Wie und aufgrund welcher Quellen kommt die Bundesregierung zu ihrer auf Seite 9 geäußerten Einschätzung, der PKK-Vorsitzende Abdullah Öcalan habe „unter dem Druck eines drohenden Todesurteils“ nach seiner Verhaftung 1999 „Abstand von der Bildung eines eigenständigen Kurdenstaates mit Hilfe des bewaffneten Kampfes genommen“?

a) Welches wann und in welchem Zusammenhang veröffentlichte „zweite Manifest“ meint die Bundesregierung, und worin genau unterscheiden sich die darin geäußerten Forderungen Öcalans bezüglich des Verzichts auf einen unabhängigen Staat und ein Ende des bewaffneten Kampfes von seinen vorangegangenen noch in Freiheit getätigten Äußerungen?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abdullah Öcalan bereits im Frühjahr 1993 anlässlich eines einseitig erklärten Waffenstillstands der PKK von der Forderung nach einem unabhängigen kurdischen Staat zugunsten einer türkisch-kurdischen Föderation im Rahmen der Türkei Abstand genommen hat (https://folio.nzz.ch/1993/november/den-feind-des-feindes-zum-freund)?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abdullah Öcalan sich bereits zwei Jahre vor seiner Verhaftung in einem Gespräch mit der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ für ein „Zusammenleben von Türken und Kurden innerhalb eines gemeinsamen föderativen Staates, vergleichbar etwa der Regelung in der Schweiz oder in Belgien“ ausgesprochen hat (www.zeit.de/1998/49/199849.oecalan_.xml)?

d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Abdullah Öcalan bereits am 14. Dezember 1998 in Rom seine Anhängerinnen und Anhänger zur Aufgabe des bewaffneten Kampfes aufgerufen hat und Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts angemahnt hat (http://archiv.rhein-zeitung.de/on/99/06/29/topnews/oecachro.html)?

12

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer auf Seite 11 der Broschüre getätigten Einschätzung, dass mit einer im Falle einer ausbleibenden Einigung mit den jeweiligen Nationalstaaten zu erfolgenden einseitigen Umsetzung einer „demokratischen Autonomie“ die „Gründung eines eigenen Staates gemeint“ sei, und welche Belege kann die Bundesregierung für diese Behauptung anführen?

13

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer auf Seiten 11 und 12 der Broschüre vorgenommenen Einschätzung, „es ist wahrscheinlich, dass die PKK immer noch die Gründung eines eigenen Staates anstrebt, dies aktuell jedoch aus taktischen Gründen nicht offensiv vorantreibt“?

a) Welche, wann, und wo, und von wem beschlossenen oder niedergelegten Programmpunkte oder Erklärungen welcher Führungsfiguren der PKK oder sonstige Belege kann die Bundesregierung für ihre These, die PKK strebe wahrscheinlich immer noch die Gründung eines eigenen Staates an, anführen?

b) Sind der Bundesregierung die in Haft verfassten Schriften Abdullah Öcalans bekannt? Welche Rolle spielen diese Schriften für die PKK-Ideologie und Programmatik? Inwiefern und aus welchen konkreten Äußerungen lässt sich aus diesen Schriften das (Fern-)Ziel eines eigenen Staates ableiten?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Ansicht von Abdullah Öcalan „Nationalstaaten zu ernsthaften Hindernissen für jegliche gesellschaftliche Entwicklung geworden“ sind und Ziel des „Demokratischen Konföderalismus“ explizit „nicht die Gründung eines kurdischen Nationalstaates“ sei, denn „denn ein weiterer Staat würde lediglich zusätzliche Ungerechtigkeit schaffen und das Recht auf Freiheit noch weiter einschränken“ (www.freeocalan.org/wp-content/uploads/2012/09/Abdullah-%C3%96calan- Demokratischer-Konf%C3%B6deralismus.pdf)?

d) Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen den Äußerungen Abdullah Öcalans zur Frage eines kurdischen Nationalstaates und dem Ziel eines „wahrscheinlich“ weiterhin von der PKK angestrebten eigenen Staates?

14

Wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer auf Seite 13 der Broschüre vorgenommenen Einschätzung, wonach es sich beim Dachverband „Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V.“ (NAV-DEM) um eine „unselbstständige (Teil-)Vereinigung der PKK“ handelt?

15

Ist der Bundesregierung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Februar 2019 bekannt, wonach die Behauptung, NAV-DEM sei eine Unterorganisation der PKK, jeder Tatsachengrundlage entbehrt (https://anfdeutsch. com/aktuelles/juristischer-erfolg-fuer-kurdischen-dachverband-nav-dem- 9399)?

a) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage verbreitet sie in der Broschüre des Verfassungsschutzes eine gegenteilige Darstellung?

b) Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, ihre in der Broschüre getätigte Darstellung von NAV-DEM als unselbstständiger (Teil-)Vereinigung der PKK vor einer weiteren Verbreitung der Broschüre gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu ändern?

c) Welche generellen Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zieht die Bundesregierung bezüglich ihres Umgangs mit NAV-DEM und der Darstellung von NAV-DEM in Publikationen von Bundesbehörden?

16

In welcher konkreten und nachweisbaren Form findet eine von der Bundesregierung auf Seite 31 der Broschüre behauptete intensive „Zusammenarbeit“ zwischen der Partei DIE LINKE. und der PKK statt?

a) Wie genau hat die PKK nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, mit Hilfe der Partei DIE LINKE. bei deren Überspringen der 5 Prozent-Hürde „politischen Einfluss auszuüben“, und wie gelangt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung?

b) Für welche konkreten Ziele nutzt die PKK nach Ansicht der Bundesregierung die Partei DIE LINKE., und inwieweit handelt es sich bei diesen Zielen um verfassungsfeindliche Ziele?

17

Wie begründet die Bundesregierung ihre auf Seite 34 der Broschüre vorgenommene Einschätzung, „das künftige Verhalten der PKK dürfte insbesondere davon abhängen, ob die türkische Regierung (dauerhaft) Zugang zu Abdullah Öcalan gewährt“?

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung „nicht nur die Wiederaufnahme einer kontinuierlichen Kontaktmöglichkeit Öcalans zu seinen Familienangehörigen, sondern auch zu seinen Anwälten sowie politischen Vertretern der Kurden“, und inwieweit setzt sie sich gegenüber der türkischen Regierung dafür ein?

18

Wie begründet die Bundesregierung ihre auf Seite 34 der Broschüre vorgenommene Einschätzung, „Ziel der PKK ist es vor allem, Öcalan erneut zu einem politischen Akteur aufzuwerten, der im unmittelbaren Dialog und auf Augenhöhe mit der türkischen Regierung Verhandlungen führen kann“?

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung einen solchen unmittelbaren Dialog Öcalans mit der türkischen Regierung, und inwieweit setzt sie sich gegenüber der türkischen Regierung dafür ein?

19

Inwieweit und aufgrund welcher Überlegungen wird auf Seite 40 der Broschüre unter dem Titel „Im Verborgenen Gutes tun! Sinnvolle und sichere Jobs im Inlandsnachrichtendienst“ für eine Bewerbung beim Bundesamt für Verfassungsschutz geworben?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unter den Leserinnen und Lesern der Broschüre geeignete Personen für freie Stellen beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu finden sind, und wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Werden entsprechende Stellenanzeigen derzeit in allen neuen Veröffentlichungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschaltet? Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Veröffentlichung solcher Stellenanzeigen?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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