Umgang der Bundesregierung mit Verfolgung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung in Tschetschenien
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Stefan Liebich, Dr. Petra Sitte, Petra Pau, Simone Barrientos, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Frühjahr 2017 mehren sich auch in Deutschland Berichte aus Tschetschenien, dass homosexuelle Männer und Frauen in Lagern inhaftiert, gefoltert und ermordet oder in ihrem familiären oder persönlichen Umfeld zu einer heteronormativen Lebensführung angehalten oder gezwungen würden (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/tschetschenien-gewalt-gegen-schwule-jetzt-hilft-nur-noch-die-ausreise-a-1141666.html). In Erinnerung geblieben ist die Aussage von Präsident Ramsan Kadyrow, es gebe „solche Leute“ in Tschetschenien nicht (www.independent.co.uk/news/world/europe/ramzan-kadyrov-chechen-leader-no-gay-people-just-fake-chechens-a7722246.html). Großflächige Übergriffe gegen Homosexuelle fanden insbesondere im Jahr 2017 statt. Seit Dezember 2018 scheint es eine neue Kampagne gegen homo- und bisexuelle Männer und Frauen sowie transgeschlechtliche Menschen in Tschetschenien zu geben (www.spiegel.de/politik/ausland/tschetschenien-dutzende-homosexuelle-laut-ngo-gefoltert-zwei-getoetet-a-1247974.html).
Deutschland ist im Rahmen seines eigenen Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet, Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder dem politischen Engagement für Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit verfolgt oder bedroht werden, Schutz zu bieten. Im Rahmen der Resolution 2230 (2018) des EU-Parlaments ist Deutschland in Bezug auf die Situation in Tschetschenien aufgefordert zu prüfen, wie es den Zeuginnen und Zeugen von staatlicher und nichtstaatlicher Gewalt an Homosexuellen als politisch Verfolgten Schutz gewähren kann (vgl. www.europeanrights.eu/public/atti/ris_2230_eng.pdf vom 28. Juni 2018). Eine ähnlich lautende Handlungsempfehlung wurde vom Büro für Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE ausgesprochen (www.osce.org/odihr/407402).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung und Tötung bi- und homosexueller Männer in Tschetschenien?
Welche Kenntnis einer Antwort hat die Bundesregierung zur Anfrage der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, vom November 2017 an ihre russische Kollegin zwecks Unterrichtung über die Situation Bi- und Homosexueller in Tschetschenien, bzw. wie lautet die mittlerweile womöglich eingetroffene Antwort, und wenn keine Beantwortung erfolgte, in welcher Form wird die Bundesregierung hier eine Antwort herbeiführen, und welcher Zeitraum zur Beantwortung erscheint der Bundesregierung als angemessen?
Welche eigenen Bemühungen hat die Bundesregierung angesichts der fortlaufenden auch internationalen Medienberichte (z. B. www.newyorker.com/news/our-columnists/fleeing-anti-gay-persecution-in-chechnya-three-youngwomen-are-now-stuck-in-place vom 1. Oktober 2018) seit April 2017 unternommen, um ein Bild der Verfolgungssituation bi- und homosexueller Männer und Frauen in Tschetschenien zu bekommen, und wie stellt sich für die Bundesregierung die Situation in Tschetschenien mittlerweile dar?
Welche konkreten Bemühungen inklusive Hintergrundgesprächen und öffentlicher Stellungnahmen hat die Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 mit der Regierung Tschetscheniens und der Russischen Föderation unternommen, um die menschenrechtliche Situation bi- und homosexueller Männer und Frauen in Tschetschenien zu ergründen oder zu verbessern? Welche Aktivitäten der Bundesregierung sind oder werden darüber hinaus geplant?
Welche konkreten Gesprächskanäle wurden hierbei genutzt (bitte nach Art der Kanäle, z. B. nachrichtendienstliche Kontaktaufnahmen, Diplomatengespräche und Datum der Kontaktaufnahme aufschlüsseln)?
Inwiefern hat die Bundesregierung im Falle einer weiteren Missachtung von Menschenrechten konkrete Konsequenzen angekündigt?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung die Situation von queeren Menschen in Tschetschenien gegenüber der russischen Regierung?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung die fehlende strafrechtliche Verfolgung durch russische Strafverfolgungsbehörden?
Welche konkreten Maßnahmen zur Prävention weiterer Vorfälle ähnlicher Art gedenkt Deutschland im Rahmen der mit dem temporären Sitz im UN-Sicherheitsrat verbundenen Möglichkeiten im kommenden Jahr zu ergreifen?
Wie viele Personen halten sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland auf, die aus Tschetschenien stammen und seit dem 1. Januar 2017 eingereist sind? Wie viele dieser Personen haben einen Antrag auf Asyl bzw. auf Anerkennung als geflüchtete Person gestellt? In wie vielen dieser Verfahren wurde Bezug genommen auf die Situation Homosexueller in Tschetschenien? Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? Welche Formen der psychotherapeutischen Betreuung oder Begleitung wurden den aufgenommenen Personen zur Verfügung gestellt?
Welche Änderungen des Asylrechtes oder der Anerkennungsverfahren haben sich in den zuständigen Behörden in Deutschland seit der letzten Verfolgungswelle gegen homosexuelle Männer in Tschetschenien ergeben?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nur Personal, welches entsprechend sensibilisiert für die Lage in Tschetschenien ist, über Asylanträge aus der Region entscheidet? Gibt es oder gab es entsprechende Dienstanweisungen, die besondere Situation der Geflüchteten in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass queere Flüchtlinge aus Tschetschenien in Deutschland nicht abermals in Flüchtlingsunterkünften aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt werden?