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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung nach der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft für die Vermittlungstätigkeiten von Vergleichsportalen

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/886001.04.2019

Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung nach der Insolvenz der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft für die Vermittlungstätigkeiten von Vergleichsportalen

der Abgeordneten Tabea Rößner, Ingrid Nestle, Dr. Konstantin von Notz, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Markus Kurth, Monika Lazar, Steffi Lemke, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende Januar 2019 wurde bekannt, dass der Discount-Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat. Nach Teldafax und Flexstrom ist die BEV der drittgrößte Niedrigpreisanbieter, der in die Insolvenz geht. In einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens vom 30. Januar 2019 hieß es, das Unternehmen sei „zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten“ (www. bev-inso.de/pdf/20190130_pm.pdf). Nach Einschätzungen von Branchenkennern sind rund 500 000 Strom- und Gaskunden von der Insolvenz betroffen. Auch die BEV-Muttergesellschaft in der Schweiz, die Genie Holding AG, hat zwischenzeitlich im Februar 2019 Insolvenz beantragt und aus Sicht der Fragesteller die Chancen der Gläubiger damit verschlechtert.

Durch die Insolvenz stehen sowohl das nach Ansicht der Fragesteller wacklige Geschäftsmodell der BEV als auch die Rolle von Internetvergleichsportalen in der Kritik. So hatte die BEV im vergangenen Jahr aufgrund sehr niedrig angebotener Strompreise hohe Verluste zu verzeichnen und musste gegen Ende des Jahres die Preise enorm erhöhen. Dabei sollten die Grundpreise um mehrere Hundert Prozent steigen, obwohl Preisgarantien die Kunden vor einem Anstieg hätten schützen sollen (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/ energiemarktbilligstromanbieter-bev-ist-pleite-/23929990.html). In Folge des Kostenanstieges verließen im Dezember 2018 ca. 200 000 Kunden die BEV.

Diskutiert wird auch die Mitverantwortung der Internetvergleichsportale, die in vielen Fällen Vermittler sind für Discountenergieversorger. Grundsätzlich können Vergleichsportale nach Auffassung der Fragesteller einen hohen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen: Sie erlauben ein einfaches und unkompliziertes Vergleichen vieler Anbieter und liefern Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen, die sie sonst nur schwer erhalten würden.

Allerdings stehen die Plattformen häufig aufgrund ihrer Intransparenz und teilweise problematischen Bewertungskriterien in der Kritik. Demnach können potenzielle Kunden oftmals nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Bewertungen der Portale erfolgen. Für Vergleichsplattformen im Energiebereich hat das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung beispielsweise festgestellt, dass die Plattformen selbst Erstauswahl und Ranking stark durch standardmäßig eingestellte Filtereinstellungen beeinflussen. So werden etwa im Erstranking teilweise nur Tarife angezeigt, für die das Portal Provisionen erhält bzw. für die das Portal als direkter Vermittler agiert (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/ DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_Vergleichsportale_Konsultation. pdf?__blob=publicationFile&v=10). Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht nach der Insolvenz der BEV Handlungsbedarf hinsichtlich der Transparenz von Vergleichsportalen und will die Aufsicht über Vergleichsportale stärken (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ vergleichsportalekontrollen-1.4318845).

Mangelnde Transparenz von Vergleichsportalen betrifft aber nicht nur den Stromsektor, sondern auch Plattformen für Hotel- und Reisebuchungen, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Insgesamt hat das Bundeskartellamt in seiner Sektoruntersuchung festgestellt, dass viele Portale längst nicht so objektiv sind, wie sie es vorgeben. Unter anderem stellte die Studie fest, dass Anbieter bei Hotelvergleichen Entgelte beziehungsweise Provisionen zahlen können, um die Darstellung der Ergebnisse zu beeinflussen und bessere Listenplätze auf Portalen erkaufen zu können. Bei Versicherungsvergleichen würden zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen. Mitunter decke ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab, wobei dies auch oft erfolgt, da große Anbieter nicht gelistet werden wollen. Unklar ist oft, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen zustande kommen. Eine mangelhafte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher kann nach Ansicht des Bundeskartellamts eine „unzulässige Irreführung“ oder eine „verdeckte Werbung“, also ein Fall unlauteren Wettbewerbs, sein. Laut Bundeskartellamt stellt sich die Frage, „ob der Verbraucher sich darauf verlassen kann, dass weit oben aufgeführte Suchergebnisse die für ihn relevantesten sind“ (www.bundeskartell amt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung_ Vergleichsportale_Konsultation.pdf?__blob=publicationFile&v=10).

Bereits in der 18. Wahlperiode wurde im Deutschen Bundestag über Forderungen zur Verbesserung der Transparenz von Buchungs- und Vergleichsportalen diskutiert (siehe Bundestagsdrucksache 18/10043). Konkrete Ziele zu mehr Transparenz gibt auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor. Demnach soll die Transparenz auf Plattformen hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, Gewichtung der Ergebnisse, Provisionen, Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge und wirtschaftlichen Verflechtungen der Portale erhöht werden. Auf EU- Ebene wird derzeit im Zusammenhang mit dem „New Deal for Consumers“ über Transparenzpflichten von Verkaufs- und Vergleichsplattformen diskutiert (www.tagesschau.de/ausland/new-deal-consumers-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Januar 2019 ein Aufsichtsverfahren gegen die BEV eingeleitet, und gab es im Zeitraum der letzten 15 Jahre ähnliche durch die BNetzA eingeleitete Verfahren (bitte unter Angabe des Datums des Tages zur Einleitung des Verfahrens sowie der Gründe für die Verfahren auflisten)?

2

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um unfaire Handelspraktiken von Energieversorgern zu unterbinden, beispielsweise die Einbehaltung von Guthaben aus Jahresabrechnungen oder die Beibehaltung zu hoher Abschlagszahlungen?

3

Welche ordnungspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nutzerinnen und Nutzern von Internetvergleichsportalen mehr Transparenz bei der Erstellung der Vergleichsrankings sowie einen umfassenden Marktüberblick zu gewährleisten?

4

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um Nutzerinnen und Nutzern von Internetvergleichsportalen mehr Transparenz bei der Erstellung der Vergleichsrankings sowie einen umfassenden Marktüberblick zu gewährleisten?

5

Wie überwacht die Bundesregierung, dass Internetvergleichsportale seriöse Informationen anbieten?

6

Auf welche Weise will das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „die Bundesnetzagentur in ihrer Aufsichtsfunktion“ stärken, wie von Staatssekretär Gerd Billen angekündigt (www.sueddeut sche.de/wirtschaft/vergleichsportale-kontrollen-1.4318845), und sind dabei Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden vorgesehen?

7

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung auch für die Vergleichsplattformen anderer Sektoren (z. B. Finanzprodukte, Reise, Hotels, Telekommunikation) die Aufsicht gestärkt werden, und wenn ja, durch welche Behörde?

8

Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der behördlichen Durchsetzungsbefugnisse des Bundeskartellamts, und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, um sicherzustellen, dass die derzeit praktizierte und erfolgreiche Verbraucherrechtsdurchsetzung durch Wettbewerbs- und Verbraucherverbände nicht beeinträchtigt wird?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass Selbstverpflichtungen der Internetvergleichsportale, wie von Verivox auf den Weg gebracht, nicht ausreichen, und dass es gesetzliche Verpflichtungen zu Transparenz hinsichtlich Provisionszahlungen, Rankingkriterien, Marktabdeckung sowie einen standardisierten sowie objektiven Kriterienkatalog braucht?

Wenn ja, wann, und was genau plant die Bundesregierung auf den Weg zu bringen?

10

Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung sinnvolle Kriterien für Onlinevergleichsportale für die Erstellung der Bewertungsrankings?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung von „unabhängigen Vergleichsportalen“ für einzelne Sektoren, wie sie bereits für den Bereich von Zahlungskonten und Telekommunikation durch entsprechende EU-Vorgaben (EU-Zahlungskontenrichtlinie bzw. Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation) vorgesehen sind?

Hält sie dies für einen Ansatz auch für andere Sektoren, und wenn ja, für welche?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag (u. a. des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e. V. – vzbv), Anforderungen an Vergleichsportale im Lauterkeitsrecht zu verankern?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Plattformbetreiber zu verpflichten, Maßnahmen gegen gefälschte Bewertungen zu ergreifen?

Plant sie entsprechende Maßnahmen?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag eines Forschungsnetzwerks europäischer Rechtswissenschaftler (Busch, C., Dannemann, G., Schulte-Nölke, H.: Ein neues Vertrags- und Verbraucherrecht für Online-Plattformen im Digitalen Binnenmarkt?, MMR 2016, 787, abrufbar unter https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits %2Fmmr%2F2016%2Fcont%2Fmmr.2016.787.1.htm&anchor=Y-300-Z- MMR-B-2016-S-787-N-1), Pflichten der Plattformbetreiber zur Überprüfung der Anbieterangaben und zur Entfernung irreführender Angaben einzuführen?

Plant sie entsprechende Maßnahmen?

15

Wird sich die Bundesregierung in den anstehenden Trilogverhandlungen zur EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (sogenannte Omnibus-Richtlinie, COM(2018) 185 final) für eine Ausweitung der vorgesehenen Transparenzpflichten a) auf Vergleichsplattformen, b) hinsichtlich Marktabdeckung und c) hinsichtlich der Gewichtung von Rankingkriterien einsetzen?

16

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, national weitergehende Transparenzpflichten einzuführen, sollten die oben genannten Transparenzpflichten nicht Bestandteil der europäischen Omnibus-Richtlinie werden?

Wird sie diese Möglichkeiten nutzen?

Berlin, den 12. März 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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