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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Speicherung von Informationen zu Anis A. und seinem Umfeld

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/887502.04.2019

Speicherung von Informationen zu Anis A. und seinem Umfeld

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren. Bis heute ist unklar, ob und wie viele Mitwisser oder Unterstützer letztlich den Weg des Attentäters bis hin zur Verwirklichung seines Anschlages gefördert, unterstützt oder begleitet haben. Zuletzt wird intensiv u. a. über den Umgang von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten mit mutmaßlichen Unterstützern oder Kontaktpersonen des Attentäters berichtet, die nach dem Anschlag überraschend schnell abgeschoben worden waren und sich auch im europäischen Ausland aufgehalten hatten (www.rbb24.de/politik/beitrag/ 2019/02/ben-ammar-vertrauter-von-anis-amri-war-moeglicherweise-in-nizza. html).

Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte Dateien zu verstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Anis A. eingepflegt?

2

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Anis A.?

3

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Anis A. eingepflegt?

4

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend den späteren Attentäter Anis A.?

5

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den B. B. A. eingepflegt?

6

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 5 genannten Informationen betreffend den B. B. A.?

7

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend B. B. A. eingepflegt?

8

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 7 genannten Informationen betreffend B. B. A.?

9

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. B. H. eingepflegt?

10

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 9 genannten Informationen betreffend S. B. H.?

11

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. B. H. eingepflegt?

12

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 11 genannten Informationen betreffend S. B. H.?

13

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. „Sabou“ S. eingepflegt?

14

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 13 genannten Informationen betreffend S. „Sabou“ S.?

15

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. „Sabou“ S. eingepflegt?

16

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 15 genannten Informationen betreffend S. „Sabou“ S.?

17

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. J. eingepflegt?

18

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 17 genannten Informationen betreffend A. J.?

19

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend A. J. eingepflegt?

20

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 19 genannten Informationen betreffend A. J.?

21

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend H. S. eingepflegt?

22

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 21 genannten Informationen betreffend H. S.?

23

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend H. S. eingepflegt?

24

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 23 genannten Informationen betreffend H. S.?

25

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend K. A. eingepflegt?

26

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 25 genannten Informationen betreffend K. A.?

27

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend K. A. eingepflegt?

28

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 27 genannten Informationen betreffend K. A.?

29

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. A. eingepflegt?

30

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 29 genannten Informationen betreffend S. A.?

31

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend S. A. eingepflegt?

32

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 31 genannten Informationen betreffend S. A.?

33

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend E. C. eingepflegt?

34

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 33 genannten Informationen betreffend E. C.?

35

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend E. C. eingepflegt?

36

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 35 genannten Informationen betreffend E. C.?

37

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend C. B. eingepflegt?

38

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 37 genannten Informationen betreffend C. B.?

39

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend C. B. eingepflegt?

40

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 39 genannten Informationen betreffend C. B.?

41

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“ Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend M. A. C. eingepflegt?

42

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 41 genannten Informationen betreffend M. A. C.?

43

Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise, Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Aufenthaltsstatus usw.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a. Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem, Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend M. A. C. eingepflegt?

44

Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf die in Frage 43 genannten Informationen betreffend M. A. C.?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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