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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswertung von Spuren im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz und seinem Umfeld

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/887602.04.2019

Auswertung von Spuren im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz und seinem Umfeld

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Deutschen Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren.

Bis heute ist unklar, ob und wie viele Mitwisser oder Unterstützer letztlich den Weg des Attentäters bis hin zur Verwirklichung seines Anschlages gefördert, unterstützt oder begleitet haben.

Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird, ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte Dateien zu verstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele und welche Mobilfunkgeräte hat der spätere Attentäter Anis A. nach Kenntnis der Bundesregierung auch aufgrund retrograder Auswertung von Mobilfunkdaten, Daten aus Cloudspeicherdiensten oder Ähnlichem seit seiner Einreise nach Deutschland genutzt?

2

Welche dieser Mobilfunkgeräte hat der spätere Attentäter Anis A. nach Kenntnis der Bundesregierung mit unterschiedlichen SIM-Karten respektive Mobilfunknummern genutzt?

3

Wie viele Rufnummern bzw. Gerätekennungen, die dem späteren Attentäter Anis A. zugeordnet wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln der Telekommunikationsüberwachung bzw. zur Standortbestimmung überwacht im Zeitraum

a) zwischen dem 1. September 2015 und dem 6. Dezember 2015,

b) zwischen dem 7. Dezember 2015 und dem 25. Januar 2016,

c) zwischen dem 26. Januar 2016 und dem 17. Februar 2016,

d) zwischen dem 18. Februar 2016 und dem 15. Juni 2018,

e) zwischen dem 16. Juni 2016 und dem 31. Juli 2016,

f) zwischen dem 1. August 2016 und dem 19. Dezember 2016 und

g) zwischen dem 20. Dezember 2016 und dem 23. Dezember 2016?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung auszuschließen, dass der spätere Attentäter in den vorgenannten Zeiträumen auch weitere, seinerzeit und bis heute unbekannte Mobilfunkgeräte oder sonstige Kommunikationsmittel genutzt hat, und welche Hinweise liegen diesbezüglich bisher vor?

5

Welche Hinweise und Erkenntnisse haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Auswertung der bei dem getöteten Anis A. in San Sesto Giovanni/Italien sichergestellten Speichermedien, der SIM-Karte bzw. des bei ihm aufgefundenen Mobiltelefons ergeben, und seit wann liegen diese Informationen den deutschen Behörden vor?

6

Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von Anis A. vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses?

7

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von Anis A. im Einzelnen wann, durch wen, und mit welchem Ergebnis abgeglichen?

8

Lag den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von B. B.A. vor dessen Abschiebung am 1. Februar 2017 vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses?

9

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von B. B.A. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen?

10

Lag den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von B. Y. M. vor dessen mutmaßlicher Ausreise im Januar 2017 vor, und wenn ja, seit wann, bzw. woher stammt dieses?

11

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von B. Y. M. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen?

12

Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von W. S. vor, und wenn ja, seit wann?

13

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von W. S. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen?

14

Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von A. M. vor, und wenn ja, seit wann?

15

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von A. M. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen?

16

Liegt den deutschen Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung das DNA-Identifizierungsmuster von F. H. vor, und wenn ja, seit wann?

17

Mit welchen Vergleichsmaterialien und -informationen bzw. Spuren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz das DNA-Identifizierungsmuster von F. H. im Einzelnen wann, und durch wen abgeglichen?

18

Aufgrund welcher Untersuchungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Identität der am 23. Dezember 2019 in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. sichergestellten Pistole mit jener, die er im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz Berlin verwendet haben soll, festgestellt?

19

Wie viele daktyloskopische Spuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. und den bei ihm aufgefundenen und sichergestellten Gegenständen gesichert?

20

Wie viele der in Frage 19 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden?

21

Wie viele der in Frage 20 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.?

22

Von wie vielen verschiedenen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung DNA-Identifizierungsmuster bei den in San Sesto Giovanni/Italien bei dem getöteten Anis A. und den bei ihm sichergestellten Gegenständen gesichert?

23

Mit welchen der anlässlich und im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz gesicherten Spuren sind die in Frage 22 genannten DNA-Identifizierungsmuster nach Kenntnis der Bundesregierung abgeglichen worden?

24

Wie viele der in Frage 22 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden?

25

Wie viele der in Frage 24 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.?

26

Wie viele daktyloskopische Spuren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an oder in dem von Anis A. für den Anschlag verwendeten LKW und den darin sichergestellten Gegenständen gesichert?

27

Wie viele der in Frage 26 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden?

28

Wie viele der in Frage 27 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.?

29

Von wie vielen verschiedenen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung DNA-Identifizierungsmuster an oder in dem von Anis A. für den Anschlag verwendeten LKW und den darin sichergestellten Gegenständen gesichert?

30

Wie viele der in Frage 29 genannten Spuren konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der weiteren Ermittlungen nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz konkreten Personen zugeordnet werden?

31

Wie viele der in Frage 30 genannten Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Kontaktspektrum von Anis A.?

32

Wie viele anlässlich oder im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Aufklärung des Anschlages auf dem Breitscheidplatz gesicherte Spuren konnten bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung einem konkreten Spurenverursacher nicht zugeordnet werden?

33

Welche ausländischen Polizeien oder Sicherheitsbehörden wurden anlässlich und im Zusammenhang mit der Auswertung der in den Fragen 1, 3, 4, 5, 18, 19, 20, 21, 22, 26 und 29 genannten Spuren und Hinweise nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden um ihre Mithilfe und Erkenntnisse angefragt, und welche dieser Behörden haben in diesem Zusammenhang ihre Erkenntnisse mit den deutschen Behörden geteilt?

Berlin, den 11. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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