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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahlen zur Arbeitslosenversicherung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

23.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/894903.04.2019

Zahlen zur Arbeitslosenversicherung

der Abgeordneten Martin Sichert, Uwe Witt, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Arbeitslosenversicherung gehört nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zu den Sozialversicherungen. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2019 2,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts (§ 341 Absatz 2 SGB III). Aufgrund des § 1 der Verordnung über die Erhebung von Beiträgen zur Arbeitsförderung nach einem niedrigeren Beitragssatz für die Kalenderjahre 2019 bis 2022 vom 18. Dezember 2018 ist er bis zum 31. Dezember 2022 auf 2,5 Prozent abgesenkt.

Beim Beschluss des Haushalts für 2019 stellte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 35,1 Mrd. Euro Einnahmen den Gesamtausgaben von 34,5 Mrd. Euro gegenüber (www.arbeitsagentur.de/presse/2018-30-der-haushalt-der-ba-2019). Die Beitragseinnahmen als Hauptfinanzierungsquelle liegen bei 29,6 Mrd. Euro. Trotz Beitragssenkung zum 1. Januar 2019 rechnet die BA mit einem Plus von 0,5 Mrd. Euro. Die prognostizierte Rücklage liegt bei 24,3 Mrd. Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Personen haben insgesamt zehn, 20, 30, 40, 50 und mehr als 50 Jahre (Unterbrechungen möglich, Gesamtsumme der Beitragsjahre relevant) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt ohne jemals Leistungen in Anspruch genommen zu haben (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten)?

2

Wie viele Personen haben insgesamt zehn, 20, 30, 40, 50 und mehr als 50 Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt und während dieses Zeitraums einmalig Leistungen in Anspruch genommen (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten)?

3

Wie viele Personen haben insgesamt zehn, 20, 30, 40, 50 und mehr als 50 Jahre (Unterbrechungen möglich) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt und während dieses Zeitraums mehrmalig Leistungen in Anspruch genommen (wenn möglich nach Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Zahlungen an Arbeitnehmer der Bauwirtschaft aufschlüsseln und in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten)?

Wie oft und für wie lange wurden je Beitragskohorte durchschnittlich Leistungen in Anspruch genommen?

4

In durchschnittlich welchem Alter haben Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung zehn Jahre Versicherungszeit erreicht?

5

Was sind die häufigsten Gründe, aus welchen Beitragsleistungen zur Arbeitslosenversicherung unterbrochen werden (z. B. Selbstständigkeit, Mutterschaft und Erziehungszeiten, Auslandsaufenthalte etc.; bitte gestaffelt nach Altersgruppen „30-40 Jahre“, „40-50 Jahre“, „50-60 Jahre“ und „60 und mehr Jahre“ sowie Geschlecht tabellarisch auflisten)?

6

Auf welche Höhe beliefen sich in den Jahren 2008 bis 2018 die Einnahmen der BA aus der Arbeitslosenversicherung, und wie hoch waren die Ausgaben?

Wie hoch waren die Ausgaben für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I? (bitte die Zahlen pro Bundesland bzw. Regionaldirektion und gesamt auflisten)?

7

In welcher Höhe wurden in den Jahren 2008 bis 2018 Einnahmen der Arbeitslosenversicherung von Beitragszahlern nach den in Frage 5 definierten Altersgruppen geleistet (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)?

8

Wie viele Versicherte, gestaffelt nach den in Frage 5 definierten Altersgruppen, hatten in den Jahren 2008 bis 2018 Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung?

Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtsummen an Leistungsansprüchen jener Altersgruppen in den Jahren 2008 bis 2018?

9

Wie viele Versicherte, gestaffelt nach den in Frage 5 definierten Altersgruppen, nahmen für jeweils durchschnittlich wie viele Monate in den Jahren 2008 bis 2018 Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch (bitte nach Kosten für Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen aufschlüsseln)?

10

Wie viele Personen, gestaffelt nach den in Frage 5 definierten Altersgruppen und Geschlecht, arbeiten in Vollzeit, Teilzeit und als geringfügig Beschäftigte?

11

Wie hoch war das jeweilige Durchschnittseinkommen in den in Frage 5 definierten Altersgruppen aufgeschlüsselt nach Vollzeit, Teilzeit und geringfügig Beschäftigten in den Jahren 2008 bis 2018 (bitte tabellarisch getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten)?

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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