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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Unterstützung von Grenzüberwachung und -kontrolle in Marokko

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/899603.04.2019

EU-Unterstützung von Grenzüberwachung und -kontrolle in Marokko

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrem „Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda“ bezeichnet die EU-Kommission die Migration als „größte Herausforderung für die EU“ (Quelle hier und soweit nicht anders angegeben: Ratsdokument 7296/19). Diese erfordere eine „vertiefte Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern“. Diese Kooperation betrifft insbesondere Nordafrika, neben Libyen steht dabei Marokko im Vordergrund. Die dortige Regierung arbeite der EU-Kommission zufolge bereits daran, ihre Grenzen stärker zu kontrollieren. Offen bleibt, ob auf diese Weise auch die Überwachung von Grenzen der annektierten Westsahara nach Mauretanien ausgebaut wird.

Marokko führt laut der EU-Kommission auch „Präventivmaßnahmen im Inland“ durch. Die Regierung habe auf diese Weise Zehntausende Migrantinnen und Migranten „am Aufbruch nach Europa gehindert“ (die EU-Kommission spricht von 15 000 Personen auf dem Seeweg, das marokkanische Innenministerium wird mit 90 000 Personen zitiert. Vermutlich ist hier auch der Landweg gemeint). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnten hiervon auch sogenannte Push-Backs umfasst sein. Ohne Feststellung ihrer Personalien und ohne Befragung zu ihrer individuellen Situation werden Migrantinnen und Migranten immer wieder durch Türen im Zaun zu den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zurück nach Marokko verbracht („Sind Push-Backs nach Marokko erlaubt?“, www.lto.de vom 27. September 2018). Dies verstößt nach Auffassung der Fragesteller gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und wird deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt. Auch die Menschenrechtskommissarin des Europarats kritisiert die Praxis.

Die EU-Kooperation mit Marokko soll nun ausgebaut werden. Entsprechende Maßnahmen werden unter anderem über den EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) finanziert, dessen Mittel sich seit 2016 auf mehr als 4,2 Mrd. Euro mit über 188 vereinbarten Programmen belaufen. Ende 2018 genehmigte die EU 140 Mio. Euro zur Unterstützung des Grenzmanagements sowie für Budgethilfe. Erste Zahlungen aus dem EUTF wurden bereits geleistet und Ausschreibungen für die „Beschaffung wichtiger Ausrüstung“ eingeleitet. Die letzten Verträge im Rahmen dieses Pakets würden bis April 2019 unterzeichnet.

Zu den Zielen der EU gehört auch die Unterstützung der marokkanischen Regierung bei der „Bekämpfung der Schleuserrouten von den Nachbarländern“. Im Rahmen des EUTF wird der „Aufbau einer Zusammenarbeit entlang der gesamten Route zum westlichen Mittelmeer“ finanziert. 8,6 Mio. Euro würden demnach für die „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ zwischen Marokko, Senegal, Mali und Côte d’Ivoire ausgegeben. Mauretanien wird unter anderem zur maritimen Sicherheit unterstützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche nordafrikanischen Länder werden aus Sicht der Bundesregierung zunehmend zu Zielländern von Migration, nachdem sie zuvor eher Transitländer gewesen waren?

2

Welche „Zahlungen“ zur Unterstützung des Grenzmanagements in Marokko wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dessen Bestehen aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) geleistet, und welche „Beschaffung wichtiger Ausrüstung“ wurde „eingeleitet“?

a) Welche Verträge im Rahmen dieses Pakets sollen bis April 2019 unterzeichnet werden?

b) Welche Behörden werden mit der Ausrüstung adressiert?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch „Präventivmaßnahmen“ von marokkanischen Behörden im Inland durch den EUTF gefördert, mit denen nach Schätzungen des marokkanischen Innenministeriums in 2018 rund 89 000 Migrantinnen und Migranten „am Verlassen Marokkos gehindert“ wurden?

4

Um welche „Präventivmaßnahmen“ handelt es sich dabei?

5

Wofür werden die Mittel zur Soforthilfe in Höhe von 36 Mio. Euro eingesetzt, die 2018 beschlossen wurde, „um Spanien an seiner Südgrenze zu helfen“?

6

Was ist der Bundesregierung über Planungen zu „engeren Expertenkontakten und operativer Zusammenarbeit“ auch mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Marokko bekannt?

7

Ist der Bundesregierung die Praxis der sogenannten Push-Backs bekannt, in denen Migrantinnen und Migranten ohne Feststellung ihrer Personalien und ohne Befragung zu ihrer individuellen Situation immer wieder durch Türen im Zaun zu den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zurück nach Marokko verbracht werden („Sind Push-Backs nach Marokko erlaubt?“, www.lto.de vom 27. September 2018)?

a) Da die Fragestellerinnen und Fragesteller diese Berichte für zutreffend halten, verstößt diese Praxis aus Sicht der Bundesregierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?

b) Inwiefern wurden diese Push-Backs nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (etwa in Ratsarbeitsgruppen) thematisiert?

8

Was ist der Bundesregierung über Maßnahmen im Rahmen des EUTF zur „besseren Koordinierung der Migrationssteuerung zwischen Marokko, Senegal, Mali und Côte d’Ivoire“ bekannt?

9

Welche Projekte wurden hierzu bereits beschlossen, und wer führt diese durch?

10

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung zur Frage, neben Libyen auch Marokko und Tunesien als vorrangige Länder f��r eine Förderung über das Europäische Nachbarschaftsinstrument oder den EUTF einzustufen, und mit diesen Ländern langfristige, umfassende Programme zur Migrationskontrolle auszuarbeiten (Ratsdokument 6599/19; bitte begründen)?

a) Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um die Abstimmung zu verstärken und die finanzielle Unterstützung durch die EU sicherzustellen?

b) Sofern die Bundesregierung auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Grenz- und Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität sowie eine Unterstützung der Grenz- und Küstenwachen für geeignet hält, welche Defizite stellt sie diesbezüglich in Marokko und Tunesien fest?

c) Zu welchen Beiträgen zum Gesamtengagement gegenüber den Partnerländern wäre die Bundesregierung in der Lage und bereit, um die Kooperation in allen vorrangigen Bereichen zu verbessern?

d) Sollten die zu ergreifenden Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung eine Gegenleistung der Regierungen in Marokko und Tunesien erfordern, etwa eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückschiebungen?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern über den EUTF oder andere EU-Programme auch die Sicherung von Grenzen der annektierten Westsahara nach Mauretanien finanziert wird?

12

Worin besteht ein 2018 beschlossenes „spezielles Budgethilfeprogramm für Mauretanien zur Unterstützung der nationalen Entwicklungsstrategie“?

13

Welche Maßnahmen zur „maritimen Sicherheit“ werden in diesem Programm anvisiert, wer führt diese durch, und wer ist Adressat?

14

An welcher Hard- und Software hat die Bundespolizei die marokkanischen Behörden in den vergangenen Jahren zur Dokumenten- und Urkundensicherheit, zur Einrichtung einer Luftsicherheits-Muster-Kontrollspur sowie im Bereich Ermittlungsunterstützung geschult (Bundestagsdrucksache 19/7539, Anlage 2)?

15

Welche Hard- und Software zur Urkundenprüftechnik oder für Grenzkontrollen hat die Bundesregierung der marokkanischen Regierung überlassen oder verkauft, und welche marokkanischen Behörden wurden damit adressiert?

16

Welche Projekte in Marokko sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Fehlbetrag der Nordafrika-Komponente des EUTF betroffen und müssen möglicherweise abgebrochen werden?

17

Welche „Finanzierungslücken“ des EU-Treuhandfonds für Afrika sind der Bundesregierung für 2019 bekannt?

18

Welche Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Nordafrika-Komponente sowie der Komponente „Sahelzone und Tschadseebecken“ des EU-Treuhandfonds für Afrika durchgeführt?

Berlin, den 19. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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