EU-Interpol-Kooperationsabkommen wegen Konflikten mit dem Interoperabilitätspaket
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Alexander Ulrich, und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union plant ein neues Abkommen mit der Polizeiorganisation Interpol (Ratsdokument CM 1969/19). Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller geht es dabei um unterschiedliche Regelungen zum Datenschutz hinsichtlich einer Abfrage der Interpol-Datenbank für gestohlene oder als vermisst gemeldete Ausweisdokumente (SLTD) und der Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN) im Rahmen des sogenannten Interoperabilitätspakets. Die SLTD soll gemäß den Bestimmungen des Schengener Grenzkodexes bei Kontrollen an den EU-Außengrenzen systematisch abgefragt werden (Kommissionsdokument COM(2018) 478 final).
Auch im Rahmen des noch zu errichtenden Europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-Systems (ETIAS) soll jede Reiseanmeldung mit der Interpol-SLTD-Datenbank abgeglichen werden.
Hierzu wird ein noch zu errichtendes „europäisches Suchportal“ (ESP) genutzt, das den zuständigen Behörden parallele Abfragen in mehreren EU-Informationssystemen ermöglicht. Dabei können sowohl biografische als auch biometrische Daten abgefragt werden (https://ec.europa.eu/germany/news/20171212-terrorabwehr_ de). Die datenhaltende Behörde wird dabei nicht über etwaige Treffer informiert. Die Interpol-Regularien sehen dies jedoch vor.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller soll diese Rechtsunsicherheit in dem EU-Interpol-Kooperationsabkommen behoben werden. Dabei geht es insbesondere um technische Fragen. Ausweislich des Ratsdokuments CM 1969/19 existiert hierzu ein Briefwechsel von Interpol und den EU-Mitgliedstaaten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müssten entweder die Regularien für die ETIAS-Verordnung oder die Datenverarbeitungsregeln von Interpol geändert werden. Ein Mandat für entsprechende Verhandlungen mit Interpol erhielt die Kommission bislang nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Interpol-Datenbanken werden bei einer polizeilichen Überprüfung oder einer Grenzkontrolle in der Europäischen Union systematisch abgefragt, und unter welchen Umständen betrifft dies auch die Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN)?
Welche Interpol-Datenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Interoperabilitätspakets (etwa mithilfe des „europäischen Suchportals“) oder zur Risikoanalyse von Reisenden (etwa im Rahmen der EU-PNR-Richtlinie) abgefragt?
Welche Regelungen enthält das Interoperabilitätspaket nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Information der datenhaltenden Behörde im Falle eines Treffers?
Inwiefern weicht diese Regelung von den Interpol-Regularien ab?
In welchen Fällen ist laut den Interpol-Regularien die Unterrichtung der datenhaltenden Behörde über einen Treffer vorgeschrieben?
Wird sich die Bundesregierung in den Trilog-Verhandlungen für eine Änderung des Interoperabilitätspakets einsetzen, damit die datenhaltende Behörde (speziell Interpol) im Falle eines Treffers informiert wird, und wenn nicht, warum nicht?
Was ist der Bundesregierung über ein geplantes neues Abkommen der Europäischen Union mit der Polizeiorganisation Interpol bekannt (Ratsdokument CM 1969/19)?
Wie könnte eine etwaige Rechtsunsicherheit hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungen des Interoperabilitätspakets und von Interpol aus Sicht der Bundesregierung überbrückt werden?
Welche Inhalte sollte ein EU-Interpol-Kooperationsabkommen aus Sicht der Bundesregierung betreffen?
Welche technischen Fragen sollte das Abkommen behandeln?
Unter welchen Umständen hält es die Bundesregierung für zielführend oder überhaupt denkbar, die Datenverarbeitungsregeln von Interpol zu ändern oder eine Ausnahme zu erbitten?
Welche Treffen der Europäischen Union haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit Interpol in dieser Angelegenheit stattgefunden, welche sind geplant, und wer nimmt daran teil?
Verfügt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung über ein Mandat für Verhandlungen mit Interpol?
Falls nicht, wann soll dieses Mandat erteilt werden, und was sollte dieses aus Sicht der Bundesregierung konkret beinhalten?