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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukunft und Weiterentwicklung der Berufseinstiegsbegleitung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/907204.04.2019

Zukunft und Weiterentwicklung der Berufseinstiegsbegleitung

der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Berufseinstiegsbegleitung wurde im Jahr 2012 im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 49 SGB III – Berufseinstiegsbegleitung) als Regelinstrument aufgenommen. Das Angebot der Berufseinstiegsbegleitung richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht gut bewältigen können.

Die Berufseinstiegsbegleitung wird maximal zu 50 Prozent aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit getragen. Die restliche Finanzierung stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Diese Kofinanzierung ist allerdings nur bis zum Schuljahresende 2018/2019 gesichert. Nach dem Ende der ESF-Förderperiode muss die gesetzlich vorgeschriebene Kofinanzierung ab 2020 durch Dritte – also durch die Bundesländer – erfolgen. Allerdings haben nach Kenntnis der Fragesteller bisher scheinbar nur wenige Länder eine Übernahme der Kofinanzierung zugesagt.

Es ist zu befürchten, dass bald ein wichtiges Instrument zur Unterstützung förderbedürftiger Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf wegfallen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Mit welchen Bundesländern sind weitere Vereinbarungen zur Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitung getroffen worden, und wann werden sie in Kraft treten?

2

Mit welchen Bundesländern sind bisher noch keine weiteren Vereinbarungen zur Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung getroffen worden?

Welche Gründe gibt es, dass mit den anderen Bundesländern bisher keine Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten?

3

Plant die Bundesregierung eine Reform des § 49 SGB III mit dem Ziel, einen Rechtsanspruch auf eine Berufseinstiegsbegleitung zu verankern und eine Regelfinanzierung sicherzustellen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

4

Inwiefern will die Bundesregierung konkret dafür Sorge tragen, dass die Berufseinstiegsbegleitung auch nach Auslaufen der Kofinanzierung in allen Bundesländern weitergeführt werden kann?

5

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung?

Wie kann die Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung sichergestellt werden?

6

Welche Auswirkungen für die Zielgruppe erwartet die Bundesregierung, falls die Bundesländer die weitere Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nicht tragen können?

7

Mit welchen Bundesländern liegen derzeit Bildungskettenvereinbarungen vor?

8

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Programme aufgelegt (bitte nach Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Bundesländer eine flächendeckende Einführung von Berufseinstiegsbegleitung planen (bitte nach Bundesländern und Programmen aufschlüsseln)?

10

Sollte aus Sicht der Bundesregierung die Berufseinstiegsbegleitung nicht nur vorrangig auf einen Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung abzielen, sondern auch in gleicher Weise Zugänge zu schulischen Ausbildungen ermöglichen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

11

Plant die Bundesregierung, die Berufseinstiegsbegleitung weiterzuentwickeln und Zugänge beispielsweise für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die zu Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschlüssen führen und die eine Begleitung explizit wünschen und den Bedarf anmelden, weiter zu öffnen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

12

Plant die Bundesregierung, dass den Bundesländern mehr konzeptionelle Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Berufseinstiegsbegleitung eingeräumt wird, um eine effektive Verzahnung mit den landeseigenen Konzepten und den landeseigenen Instrumenten zur beruflichen Orientierung und Integration am Übergang von Schule und Beruf zu gewährleisten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

13

Plant die Bundesregierung, die Regelförderdauer für die Teilnehmenden von aktuell zweieinhalb Jahren auf drei Jahre zu erhöhen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

14

Wie viele Schulen sind derzeit an Maßnahmen beteiligt, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Schuljahr 2018/2019 das Angebot der Berufseinstiegsbegleitung wahr (bitte auf die einzelnen Bundesländer, hilfsweise auf die Regionaldirektionen aufschlüsseln)?

16

Wie hat sich die Inanspruchnahme von Berufseinstiegsbegleitung seit der Aufnahme dieses Instruments als Regelangebot im SGB III entwickelt?

17

Welche Schularten sind nach Kenntnis der Bundesregierung wie prozentual an der Berufseinstiegsbegleitung beteiligt (bitte nach Schularten aufschlüsseln)?

18

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen seit der Aufnahme dieses Instruments als Regelangebot im SGB III bis jetzt entwickelt?

Berlin, den 20. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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