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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988

Situation der Überlebenden des irakischen Giftgas-Anschlags auf das südkurdische Halabja, „Anfal“-Operationen, Einstufung als Genozid, humanitäre Hilfe für die Opfer und bei der Beseitigung von Folgeschäden, Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduktion und Opferentschädigung, Forderungen gegenüber der Bundesregierung und den Firmen, derzeitige wirtschaftliche Aktivitäten deutscher Unternehmen im Irak

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

BT17/83725.02.2010

Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 17/837 17. Wahlperiode 25. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Harald Koch, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988 Am 16. März 2010 jährt sich zum 22. Mal der Jahrestag des irakischen Giftgas- Massakers in der kurdischen Stadt Halabja. Etwa 5 000 Menschen kamen damals qualvoll zu Tode, mehr als 10 000 erlitten schwerste Verletzungen. Der Angriff auf Halabja war nur eines von vielen Verbrechen des irakischen Baath- Regimes unter Saddam Hussein an der kurdischen Bevölkerung in Südkurdistan (Nordirak). Im Rahmen der „Anfal“-Operationen wurde damals zwischen Februar und September 1988 nachweislich an 40 Orten Giftgas gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt. Nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wurden in diesem Zeitraum etwa 180 000 Menschen ermordet oder sie verschwanden spurlos. Etwa 70 Prozent der Giftgasproduktionsanlagen im Irak stammten nach Presseberichten (z. B. Süddeutsche Zeitung, 26. November 1997) aus der Bundesrepublik Deutschland. Sieben Mitarbeiter deutscher Firmen wurden 1990 deshalb vorübergehend festgenommen. Nach jahrelangen Verfahren endeten ihre Prozesse 1994 bzw. 1996 mit Bewährungsstrafen, Freisprüchen und Einstellungen. Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft engagieren sich heute wieder verstärkt in der kurdischen Autonomieregion im Nordirak. Ein deutsches Generalkonsulat wurde im April 2009 in Erbil eröffnet. Präsident Masud Barzani traf sich in Berlin mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und es fand eine kurdisch-deutsche Wirtschaftskonferenz statt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Besitzt die Bundesregierung aktuelle Informationen zur sozialen und gesundheitlichen Situation der überlebenden Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja und den „Anfal“-Operationen? a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebenssituation der überlebenden Opfer und die Spätfolgen der Massaker? b) Wenn ja, woher bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse? c) Wenn nein, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf an aktueller Information zu dieser Frage? d) Wenn nein, inwieweit gedenkt die Bundesregierung sich aktuelle Kenntnisse in dieser Frage zu verschaffen? Drucksache 17/837 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche humanitäre Hilfe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1988 direkt an die Opfer des Giftgas-Massakers in Halabja geleistet (bitte Angaben pro Jahr, in Euro und gegebenenfalls mit der Angabe, welche Sachleistungen damit ermöglicht wurden bzw. verbunden waren)? 3. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um den Opfern bei der Beseitigung der Folgeschäden des Giftgasangriffs (Kontamination von Boden und Wasser, medizinische Spätfolgen, Traumatisierung der Opfer und ihrer Nachkommen) zu helfen? 4. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um die an der irakischen Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen zu irgendwelchen humanitären Gesten und Taten zugunsten der Oper von Halabja zu bewegen? 5. Welche praktischen Hilfen haben die beteiligten deutschen Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1988 aufgrund dieser Schritte oder auf eigene Initiative zugunsten der Opfer von Halabja ergriffen. 6. Wie viele deutsche Firmen waren nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung in den 1970er- und 1980er-Jahren direkt oder indirekt am Aufbau, an der Planung und/oder an der Durchführung der irakischen Giftgasproduktion bzw. Chemiewaffenproduktion beteiligt (bitte die beteiligten Firmen und ihre jeweilige Beteiligung im Einzelnen auflisten)? 7. Gegen welche deutschen Firmen bzw. verantwortlichen Manager wurden aufgrund ihrer Beteiligung an der Giftgasproduktion seit 1990 juristische Schritte eingeleitet und mit welchem Ergebnis? a) In Deutschland? b) Im Ausland? 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Firmen aus anderen europäischen Ländern vor, die in den 1970er- und 1980er-Jahren an Aufbau, Planung oder Durchführung der Giftgas- bzw. Chemiewaffenproduktion beteiligt waren? 9. Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, das Giftgas-Massaker von Halabja und die „Anfal“-Operationen als Genozid zu bezeichnen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche rechtlichen und politischen Folgen hat eine solche Einstufung im Hinblick auf die Entschädigung der Opfer und die Strafverfolgung der an der Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen? c) Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die internationale Anerkennung des Giftgas-Massakers von Halabja und der „Anfal“-Operationen als Genozid durchzusetzen? d) Welche völkerrechtliche Definition für Genozid oder Völkermord macht sich die Bundesregierung zu eigen? 10. Inwieweit waren die Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduktion und die Entschädigung der Opfer bislang ein Thema bei den bilateralen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Regionalregierung Kurdistan-Irak (bitte genauen Termin, Ort, Gesprächsbeteiligte und Gesprächsinhalt angeben)? 11. Welche juristischen, politischen und wirtschaftlichen Forderungen gegenüber der Bundesregierung sowie den an der irakischen Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Giftgas-Massaker von Halabja und den „Anfal“-Operationen bekannt Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/837a) von Seiten der kurdischen Regionalregierung, b) von Seiten der irakischen Zentralregierung, c) von irakischen und kurdischen Nichtregierungsorganisationen, d) von irakischen und kurdischen Privatpersonen? e) Wie bewertet die Bundesregierung diese Forderungen? 12. Welche deutschen Firmen, die an der irakischen Giftgasproduktion beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute wieder im Irak wirtschaftlich aktiv? a) Welche dieser Firmen waren mit Unterstützung der Bundesregierung auf der Internationalen Messe in Arbil präsent? b) Welche dieser Firmen wurden bislang vom Service-Büro Wirtschaft Bagdad beraten oder betreut, das vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtet wurde? c) Inwieweit sieht die Bundesregierung für diese Firmen im Irak das Risiko, dass diese mit ihrem Eigentum für ihre frühere Beteiligung an der irakischen Giftgasproduktion zur Verantwortung gezogen werden? Berlin, den 24. Februar 2010 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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