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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mobile Arbeit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/911405.04.2019

Mobile Arbeit

der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Im Gegensatz zur klassischen Telearbeit („Home Office“) ist der Arbeitsort von mobil Arbeitenden flexibel. Beim Home Office arbeiten Beschäftigte an einem festen Arbeitsplatz zu Hause, der vom Arbeitgeber eingerichtet und bezahlt wird und der den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt. Der wöchentliche Umfang der Telearbeit ist im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Vereinbarung geregelt. Mobile Arbeit wird mit dem Laptop, Tablet oder Smartphones unabhängig von festen Arbeitsplätzen und Arbeitszeiten „von unterwegs aus“ verrichtet. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt „prentimo“ definiert mobile Arbeit als Arbeit, die „in erheblichem Maße mit räumlicher Mobilität einhergeht. Die Arbeit wird an verschiedenen Orten – unter Nutzung mobiler Endgeräte – erbracht“ (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo, Vogl, 2017: Mobile Arbeit gesund gestalten – Trendergebnisse aus dem Forschungsprojekt prentimo – präventivorientierte Gestaltung mobiler Arbeit). Nach dem Fraunhofer Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (Piele, Piele, 2017: Mobile Arbeit) und der IG Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 wird unter mobiler Arbeit das Arbeiten außerhalb des Betriebes verstanden, das sowohl online als auch offline an einem frei gewählten Ort oder von unterwegs aus erledigt werden kann. Mobile Arbeit kann den Beschäftigten mehr räumliche und zeitliche Gestaltungsfreiheit ermöglichen, jedoch auch zu neuen physischen und psychischen Belastungen führen (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo, Vogl). In der IG Metall-Beschäftigtenbefragung 2017 stehen die Beschäftigten mobiler Arbeit mehrheitlich positiv gegenüber, solange die nötigten Voraussetzungen dafür vorliegen. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass fast die Hälfte (42 Prozent) der Beschäftigten mit mobiler Arbeit von überlangen Arbeitszeiten – also Wochenarbeitszeiten von 41 Stunden und mehr – betroffen sind. Durch die bei mobiler Arbeit üblicherweise fehlenden zeitlichen Vorgaben und die mangelnden Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, kommt es zu einer „Individualisierung des Gesundheitsschutzes: Die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz wird den Beschäftigten überantwortet. Das Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, verliert so an praktischer Bedeutung“. Mobiles Arbeiten birgt damit das Risiko der „interessierten Selbstgefährdung“ (vgl. Breisig, Grzech-Sukalo, Vogl). Tägliche Arbeitszeiten über acht und insbesondere über zehn Stunden hinaus gehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sicherheitsbezogenen Risiken und Einschränkungen bei der Leistungsfähigkeit einher (BAuA, 2017: Ort- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung – zumindest gelegentlich – mobil (bitte mit Angabe der jeweiligen Bundesländer sowie differenziert nach Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweig, Qualifikation, Einkommen auflisten)?

2

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mobiler Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Wirtschaftszweigen (bitte, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Qualifikation, Einkommen und Bundesland differenzieren)?

3

Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten mit mobiler Arbeit seit 2012 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahr und, soweit möglich, nach Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mobile Arbeit eingesetzt?

5

In wie vielen Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland (prozentual) ist nach Kenntnis der Bundesregierung mobiles Arbeiten nicht möglich?

6

Welche Erhebungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über die Längen der Arbeitszeiten von Beschäftigten mit mobiler Arbeit, und zu welchen Ergebnissen kommen diese bezüglich der Länge und Lage der Arbeitszeiten?

7

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vereinbarten Arbeitszeiten von

a) Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von

b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte nach Wochenarbeitszeiten von bis zu 20 Stunden, 21 bis 34 Stunden, 35 Stunden, 36 bis 39 Stunden, 40 Stunden, 41 bis 48 Stunden und mehr als 48 Stunden aufschlüsseln)?

8

Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen tatsächlichen Arbeitszeiten von

a) Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von

b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte nach tatsächlichen Wochenarbeitszeiten von bis zu 20 Stunden, 21 bis 34 Stunden, 35 Stunden, 36 bis 39 Stunden, 40 Stunden, 41 bis 48 Stunden und mehr als 48 Stunden aufschlüsseln)?

9

Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gewünschten Arbeitszeiten zu den tatsächlichen Arbeitszeiten

a) von Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von

b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit?

10

Wie viele Überstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung

a) von Beschäftigten mit mobiler Arbeit und von

b) Beschäftigten ohne mobile Arbeit pro Woche geleistet?

11

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit des Arbeitens an einem selbstbestimmten Ort von Beschäftigten bewertet (bitte absolut angeben, sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

12

Wie viele Beschäftigte wünschen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit zu mobilem Arbeiten, und wie viele lehnen diese ab?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Lohn für Beschäftigte mit mobiler Arbeit im Vergleich zu Beschäftigten ohne mobile Arbeit geregelt?

14

Wie unterscheidet sich das Lohngefüge Vollzeitbeschäftigter mit mobiler Arbeit vom Lohngefüge der Vollzeitbeschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte, soweit möglich, differenziert nach Bundesländern sowie nach Alter, Geschlecht und Gehaltsgruppen auflisten)? Seit wann und auf Basis welcher Vereinbarungen (Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung) sind die erfragten Angebote geregelt?

15

Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte mit mobiler Arbeit Schulungen an, etwa zur Arbeitsorganisation oder zu gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorgaben?

16

Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Steuerung und Anleitung von Beschäftigten mit mobiler Arbeit betrauten Führungskräften Fortbildung an, etwa zur Organisation, Betreuung und zu rechtlichen Hintergründen für mobile Arbeit?

17

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die am Tag länger als 30 Minuten zum Arbeitsplatz pendeln (bitte, soweit möglich, nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)? Wie hat sich der Anteil seit 1991 verändert?

18

Wie hoch ist der Anteil der Erwerbstätigen, die im Außendienst tätig sind (bitte, soweit möglich, nach Geschlecht, Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)? Wie hat sich der Anteil seit 1991 verändert?

19

Wie viele Betriebe nutzen das Prinzip von Shared Desks, und wie viele Arbeitsplätze sind davon jeweils betroffen? Wie haben sich diese Zahlen seit 2009 entwickelt (bitte jährliche absolute Zahlen sowie mit Angabe der jährlichen Veränderungen aufschlüsseln)?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Fokusgruppe „Orts- und zeitflexibles Arbeiten“ des Nationalen IT-Gipfels (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880- orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wonach mittels Gefährdungsbeurteilungen künftig auch Risiken im Rahmen von mobiler Arbeit zu erfassen sind?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig Möglichkeiten mobiler Arbeit von Beschäftigten genutzt werden, die Angehörige pflegen (bitte, soweit möglich, auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die regelmäßige Verknüpfung von ortsflexibler mit zeitflexibler Arbeit, bzw. sieht die Bundesregierung es insbesondere als geboten an, mobile Arbeit vorzugsweise mit Vereinbarungen zur zeitflexiblen Tätigkeit zu verknüpfen? Falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

23

Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für mobil arbeitende Beschäftigte, insbesondere bezüglich Ergonomie, Ruhezeiten und Zeiten der Nichterreichbarkeit?

24

Wie viele Beschäftigte mit mobiler Arbeit gaben nach Kenntnis der Bundesregierung bei Befragungen an, „abends schlecht abschalten zu können“, beziehungsweise auch am Feierabend noch an die Arbeit zu denken, und wie hoch ist der Anteil bei Beschäftigten ohne mobile Arbeit (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, bitte nach Alter, Geschlecht, Einkommen und Teilzeit und Vollzeit und Erwerbsstatus differenzieren)?

25

Auf welche Weise plant die Bundesregierung, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt? Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung hierzu?

26

Welche Initiativen und Projekte zur Erforschung mobilen Arbeitens werden derzeit und wurden bislang von der Bundesregierung initiiert, finanziert oder finanziell unterstützt (bitte das jeweilige Projekt, die ausführende Organisation, die Verbundpartner, sowie die Höhe und den Zeitraum der finanziellen Unterstützung auflisten)? Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für das kommende Haushaltsjahr?

27

Zu welchen Erkenntnissen ist das von der Bundesregierung unterstützte Projekt „prentimo“ hinsichtlich mobiler Arbeit und den daraus folgenden Chancen und Risiken für Work-Life-Balance und Gesundheit aus Sicht der Beschäftigten bisher gekommen?

Berlin, den 25. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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