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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zukünftiger Bestand der Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel und der Schritte zur Änderung des Honorarsystems der Apotheker gegen Einsprüche der EU-Kommission

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/914408.04.2019

Zukünftiger Bestand der Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel und der Schritte zur Änderung des Honorarsystems der Apotheker gegen Einsprüche der EU-Kommission

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß einem Eckpunktepapier zur Reform des Apothekenmarktes soll das Verbot von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auch für ausländische Versandhändler gelten und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert werden. Rund 150 Mio. Euro sollen die Apotheken zusätzlich erhalten: Die Notdienstvergütung soll angehoben werden und der Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen erfolgen (www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/spahn-mehr-botendienst-und-150-millionen-euro-neuer-plan-b/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass das Boniverbot für ausländische Versandapotheken auch nach der Verankerung im Sozialrecht keinen Bestand gegen Einsprüche der EU-Kommission und künftige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs haben wird, bzw. für wie groß hält die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, mit dem vorgesehenen Verfahren die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland langfristig sicherzustellen?

2

Wie wahrscheinlich ist es nach Ansicht der Bundesregierung, dass ausländische Versandapotheken die Erhöhung der Apothekenhonorierung in Deutschland als unerlaubte Beihilfe einstufen, und welche Erfolgsaussicht sähe die Bundesregierung ggf. für entsprechende Klagen dagegen?

3

Könnte der Ansatz, dass die Preisbildung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Frage des Sozialversicherungssystems statt ein Handelsthema ist, nach Ansicht der Bundesregierung nicht gestärkt werden, wenn die Vergütung des Apothekers offen vom Arzneimittelpreis abgekoppelt würde, wenn man also ein Honorar für die Abgabe statt einer Handelsspanne einführt und diese, bisher darin enthaltene aus dem Arzneimittelpreis herausnimmt?

4

Wäre der vorgesehene Einstieg in die Bezahlung zusätzlicher pharmazeutischer Leistungen nach Ansicht der Bundesregierung nicht ein geeigneter Zeitpunkt, eine Gebührenordnung für Apotheker zu schaffen, die dann auch eine entsprechende Position für die Arzneimittelabgabe enthält?

Berlin, den 28. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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