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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Schutzsuchender

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/914608.04.2019

Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Schutzsuchender

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Juni 2018 waren Schiffe, die Flüchtlinge aus Seenot gerettet hatten, mehrfach gezwungen, tagelang auf dem Mittelmeer umherzuirren, weil europäische Regierungen ihnen das Einfahren in ihre Häfen untersagten. Das tagelange Ausharren auf See war wiederholt mit großen Gefahren für die geretteten Passagiere verbunden, etwa bei stürmischem Wetter oder weil die Verpflegung an Bord nicht ausreichte (www.tagesschau.de/ausland/sea-watch-115.html). Betroffen waren u. a. die NGO-Schiffe (NGO = Nichtregierungsorganisation) Aquarius, Lifeline, Sea-Watch und Sea Eye sowie das Schiff Diciotti, das zur italienischen Küstenwache gehört. Bedingung dafür, dass die Schiffe schlussendlich doch in europäische Häfen einfahren durften, war, dass jeweils eine Gruppe europäischer Staaten ihre Bereitschaft erklärt hatte, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Rechtliche Grundlage solcher Zusagen ist Artikel 17 Absatz 2 der Dublin-III-Verordnung. Beteiligt haben sich Frankreich, Spanien, Portugal, Malta, Italien, Deutschland, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Irland, Rumänien und Norwegen (https://resettlement.de/wp-content/uploads/Policy-Papers-06.pdf).

Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Stephan Mayer vom 11. Februar 2019 hat sich Deutschland zu unterschiedlichen Zeitpunkten verpflichtet, insgesamt 185 Asylsuchende aus Malta und Italien aufzunehmen und ihre Asylverfahren durchzuführen. Die Betroffenen müssen jedoch teilweise monatelang auf ihre Überstellung warten. So befinden sich 27 Schutzsuchende, die schon Mitte Juli 2018 durch zwei Militärschiffe aus Seenot gerettet und nach Pozallo in Sizilien gebracht wurden, nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller noch immer in Sizilien (Bundestagsdrucksache 19/7797, Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Ulla Jelpke).

Bevor es zu einer Überstellung kommt, findet eine Vorauswahl statt, an der Vertreter des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Sicherheitsbehörden beteiligt sind. Die deutschen Behörden bevorzugen dabei nach Auskunft der Bundesregierung Schutzsuchende aus Herkunftsstaaten mit hoher Schutzquote, mit familiären Bindungen in Deutschland sowie vulnerable Personen (Bundestagsdrucksache 19/7209, Antwort zu Frage 2). Der Parlamentarische Staatssekretär Mayer betonte in der 39. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat am 20. Februar 2019, dass es darum gehe Personen aufzunehmen, „die die Chance hätten, in Deutschland auch als Flüchtlinge oder zumindest als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt zu werden“ (S. 47 des Sitzungsprotokolls). Zu diesem Zweck werden sog. Pre-Screenings (Vorauswahlverfahren) durchgeführt. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt sich die Frage, wie die Schutzbedürftigkeit von Asylsuchenden festgestellt werden kann, bevor überhaupt ein Asylverfahren durchgeführt wird.

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller hat die Organisation Sea-Watch auf Malta Gespräche mit Schutzsuchenden geführt, die solche „Pre-Screenings“ durchlaufen haben. Dabei sollen auch womöglich sachfremde Fragen gestellt worden sein, beispielsweise zur Religionsausübung oder zu ihrer Einstellung zu weiblicher Genitalbeschneidung. Einige Geflüchtete, bei denen das „Pre-Screening“ negativ ausgegangen sein soll, geben an, darüber keinerlei schriftliche Dokumentation erhalten zu haben. Darüber hinaus werden aufgenommene Asylsuchende in Malta im Aufnahmelager in der Stadt Marsa de facto inhaftiert und haben keine Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Aus Seenot gerettete Schutzsuchende, die in Spanien anlanden konnten, konnten ebenfalls keinen Asylantrag stellen; sie konnten lediglich angeben, ob sie eine Überstellung nach Frankreich wünschen (https://resettlement.de/wp-content/uploads/Policy-Papers-06.pdf). Am Morgen des 5. März 2019 sind viele der 49 Geflüchteten, die im Dezember 2018 von den Schiffen Sea-Watch und Sea Eye gerettet wurden, im Januar 2019 in Malta an Land gehen konnten und sich seither im Aufnahmelager für Geflüchtete in Marsa befinden, in einen Hungerstreik getreten. Sie protestieren damit gegen ihre de facto-Inhaftierung (www.infomigrants.net/en/post/15616/migrants-on-hunger-strike-in-malta-after-stuck-for-2-months). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schränkt dieses sog. Pre-Screening, wie es momentan abläuft, die Rechte der Schutzsuchenden auf ein faires Asylverfahren auf unzulässige Weise ein.

Auf EU-Ebene laufen momentan Verhandlungen über einen „temporären Adhoc-Mechanismus“ zur Ausschiffung und Verteilung von aus Seenot geretteten Asylsuchenden. Der Europäische Flüchtlingsrat ECRE hat hierzu Vorschläge gemacht, die u. a. vorsehen, dass die geretteten Personen sofort Zugang zum Asylverfahren, zu Unterbringung und medizinischer Versorgung bekommen. Bei der Entscheidung über Umverteilung sollen keine Kriterien wie Staatsangehörigkeit, voraussichtliche Schutzbedürftigkeit, Geschlecht, Alter oder Religion eingeführt werden (https://resettlement.de/wp-content/uploads/Policy-Papers-06.pdf).

Die Bundesregierung unterstützt die Einrichtung eines temporären Ad-hoc-Mechanismus. Momentan ist jedoch keine Einigung in Sicht, weil bislang nur neun der 28 Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft erklärt haben, sich zu beteiligen. Die kritische Masse liege bei 15 Staaten, hieß es bei der Europäischen Kommission (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-eu-verteilung-1.4321726).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele Asylsuchende, die aus Seenot gerettet wurden und bei denen Deutschland nach Artikel 17 der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO) die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte nach aufnehmenden Bundesländern und abgebenden Erstaufnahmeländern differenziert darstellen und auch das genaue Datum der Überstellung sowie die Herkunftsländer der Asylsuchenden angeben)?

2

Soll die Aufnahme im Rahmen des temporären Ad-hoc-Verfahrens durch Deutschland auch zukünftig auf Grundlage von Artikel 17 Dublin-III-VO stattfinden?

Wenn nicht, nach welchem rechtlichen Rahmen soll die Aufnahme ausgestaltet werden?

3

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überstellung der zwei Asylsuchenden aus Pozallo Italien möglich sein, die wegen Reiseunfähigkeit bislang noch nicht überstellt werden konnten (Bundestagsdrucksache 19/7209, Antwort zu Frage 3)?

4

Soll eine Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland nur möglich sein, wenn das „Pre-Screening“ ergibt, dass sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben?

a) Wenn ja, wie wird diese Bleibeperspektive konkret ermittelt?

b) Werden dazu Statistiken über die Anerkennungsquoten bestimmter Nationalitäten herangezogen? Wenn ja, auf welchen Wert wird dort als Anerkennungsquote für die „Pre-Screenings“ Bezug genommen, vor dem Hintergrund, dass sich die Anerkennungsquoten für einzelne Herkunftsländer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten erheblich unterscheiden?

c) Werden diejenigen Personen, bei denen das „Pre-Screening“ ein negatives Ergebnis hatte, in irgendeiner Weise registriert bzw. ihre persönlichen Daten in irgendeiner Weise verarbeitet und gespeichert? Falls ja, durch welche Behörde?

5

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Durchführung von „Pre-Screenings“ auf europäischer Ebene verantwortlich, bei denen geprüft wird ob eine Aufnahme von den Menschen im Rahmen eines temporären Ad-hoc-Verteilungsmechanismus möglich ist?

6

Wie viele „Pre-Screenings“ haben Vertreter deutscher Behörden mit welchem Ergebnis durchgeführt, wie viele Asylsuchende hatten ein negatives Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung, und bei wie vielen Asylsuchenden wurde die Übernahme abgelehnt, weil sie als nicht schutzwürdig eingestuft wurden (bitte nach Ort, Datum, Herkunftsland der Asylsuchenden und der ergangenen Entscheidung differenzieren)?

7

Halten sich Vertreter deutscher Behörden, die die „Pre-Screenings“ durchführen, dauerhaft in Malta und Italien auf oder werden sie vorübergehend dorthin entsendet, wenn Bedarf besteht? Wie viele Mitarbeiter deutscher Behörden waren bislang an der Durchführung von „Pre-Screenings“ beteiligt (bitte nach Behörde aufschlüsseln und angeben, in welchem Land sie eingesetzt wurden)?

8

Sind neben Mitarbeitern des Bundeskriminalamts (Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, S. 46) Vertreter weiterer deutscher Sicherheitsbehörden an den „Pre-Screenings“ beteiligt, und wenn ja, um welche Behörden handelt es sich? Findet zuerst eine Sicherheitsüberprüfung statt und dann im Anschluss eine vorläufige Überprüfung der Schutzbedürftigkeit der Asylsuchenden, oder handelt es sich um eine Befragung bzw. ein Verfahren?

9

Gibt es einen Katalog von Fragen, an denen sich Vertreter deutscher Behörden bei der Durchführung der „Pre-Screenings“ orientieren, und wenn ja, wann, und von wem, und nach welchen Kriterien wurde dieser ausgearbeitet, und welche Fragen beinhaltet dieser Katalog? Wie lange dauern die Befragungen, und wie viele Fragen werden den Geflüchteten gestellt (bitte möglichst genaue Angaben machen)?

10

Wie wird sichergestellt, dass die Vertreter Deutscher Behörden im Rahmen der „Pre-Screenings“ auch nicht sichtbare Formen von besonderer Vulnerabilität erkennen, etwa Traumatisierungen, sexualisierte Gewalterfahrungen etc., und wie wirkt sich dies auf das Verfahren bzw. die Entscheidung über das „Pre-Screening“ aus? Stellen deutsche Behörden Expertinnen und Experten zur Verfügung, die diese Vulnerabilitäten feststellen, und wenn ja, wie werden diese auf ihren Einsatz vorbereitet?

11

Welche Verwandtschaftsbeziehungen werden bei der Entscheidung über die Aufnahme in Deutschland berücksichtigt (Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, S. 47)? Umfasst der zugrundeliegende Verwandtschaftsbegriff nur Mitglieder der Kernfamilie oder ist er weiter gefasst? Inwiefern müssen die Verwandtschaftsbeziehungen gegenüber den deutschen Behörden nachgewiesen werden?

12

Was sind die Folgen eines negativen „Pre-Screenings“ für Asylsuchende?

a) Welcher Mitgliedstaat ist zuständig für die Durchführung ihrer Asylverfahren?

b) Inwieweit erhalten die betroffenen Asylsuchenden ein Papier, das den negativen Ausgang des „Pre-Screenings“ dokumentiert, und inwiefern können sie Rechtsmittel gegen die ergangene Entscheidung einlegen? Wie genau ist das Rechtsmittelverfahren ggf. ausgestaltet?

13

Inwieweit haben Asylsuchende im Vorfeld des „Pre-Screenings“ Zugang zu Rechtsanwälten bzw. unabhängiger Rechtsberatung?

14

In welchen Sprachen werden die Befragungen im Rahmen des „Pre-Screenings“ durchgeführt? Inwieweit steht eine ausreichende Zahl qualifizierter Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung?

15

Inwieweit werden die Asylsuchenden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld über die Bedeutung und den Ablauf des „Pre-Screenings“ informiert?

16

Wie stellt Deutschland sicher, dass die im Zuge der Ad-hoc-Vereinbarungen zugesagte Zahl von Asylsuchenden tatsächlich nach Deutschland überstellt wird, wenn die „Pre-Screenings“ ergeben, dass die Anzahl der mutmaßlich schutzbedürftigen Geflüchteten die ursprünglich zugesagte Übernahmezahl unterschreitet? Sind die Zusagen der Bundesregierung im Rahmen der bislang erfolgten Adhoc-Vereinbarungen auf EU-Ebene lediglich als vorläufig und abhängig von darauffolgenden Interviews mit den Asylsuchenden zu verstehen (bitte ausführen)?

17

Aus welchem Grund wurden 25 Personen, die sich noch in Pozallo aufhalten und bei denen Deutschland die Durchführung ihrer Asylverfahren zugesagt hat, bislang nicht nach Deutschland überstellt (Bundestagsdrucksache 19/7797, Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Ulla Jelpke)? Lässt sich die bislang nicht erfolgte Überstellung der 25 Personen darauf zurückführen, dass bei ihnen das „Pre-Screening“ ein negatives Ergebnis hatte (bitte ausführen)? Falls ja, inwieweit haben diese Personen nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, in Italien einen Asylantrag zu stellen?

18

Gibt es eine generelle Vereinbarung zwischen Deutschland und Italien bzw. einzelnen Ministerien aus diesen Ländern, die eine Regelung bezüglich der Aufnahme und Verteilung durch Deutschland von in Italien ankommenden Schutzsuchenden trifft? Wenn ja, welche Punkte beinhaltet diese Regelung?

19

Auf welcher Grundlage werden aus Seenot gerettete Asylsuchende in Malta nach Kenntnis der Bundesregierung de facto inhaftiert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Haben die Asylsuchenden, die sich im Aufnahmelager in der Stadt Marsa befinden, nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung? Inwieweit haben sie Zugang zu medizinischer Versorgung und zu sozialen Leistungen?

20

Wie sind die aus Seenot geretteten Asylsuchenden, die sich momentan noch in Pozallo befinden, untergebracht? Inwieweit haben sie Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, medizinischer Versorgung und sozialen Leistungen?

21

Für welchen Mechanismus zur Ausschiffung und Verteilung von Geflüchteten setzt sich die Bundesregierung als gemeinsame Antwort der Europäischen Union ein?

a) Welche Generaldirektion der Europäischen Kommission bzw. welche Ratsarbeitsgruppen sollten diesbezüglich federführend sein?

b) Welche EU-Agentur sollte die Umsetzung des Mechanismus koordinieren bzw. über dessen Einhaltung wachen?

c) Welche finanzielle Unterstützung favorisiert die Bundesregierung für einen solchen Mechanismus?

d) Für welche Fälle sollte dieser Mechanismus angewandt werden?

e) Inwiefern hält die Bundesregierung an den Ratsschlussfolgerungen vom 28. Juni 2018 zur Abwicklung des Mechanismus über „kontrollierte Einrichtungen“ fest?

f) Wie soll die Anzahl der von jedem Mitgliedstaat jeweils aufzunehmenden Personen festgelegt bzw. ermittelt werden?

g) Wie soll sich dieser Mechanismus rechtlich betrachtet zur Dublin-III-Verordnung verhalten?

22

Soll eine Verteilung nur für Schutzsuchende mit mutmaßlich „guter Bleibeperspektive“ gelten, und wenn ja, wie ist „gute Bleibeperspektive“ definiert? Beträfe der Mechanismus also nur einen kleinen Teil der aus Seenot Geretteten (bitte ausführen)? Von welchem Umfang geht die Bundesregierung bzw. gehen die Beteiligten auf EU-Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung dabei aus?

23

Inwieweit sind Erstaufnahmeländer wie Malta und Italien nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, die Einrichtung eines Ad-hoc-Mechanismus zu akzeptieren, wenn dieser vorsieht, dass zum Beispiel Deutschland nur Asylsuchende mit „guter Bleibeperspektive“ aufnehmen muss?

24

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene Bestrebungen, bei Menschen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Antrag in einem möglicherweise stattfindenden „Prima-facie“-Verfahren rasch abgelehnt wird, eine Art Schnellrückkehrverfahren mit voller Unterstützung der EU-Agenturen durchzuführen (vgl. EU-Dok 68/2019; bitte ausführen und soweit bekannt die Auffassung der einzelnen Mitgliedstaaten hierzu darstellen)?

25

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene Bestrebungen, Menschen in bestimmten Situationen aus Erstaufnahmestaaten in andere Mitgliedstaaten zu überstellen, aber nicht mit dem Ziel, dass sie dort dauerhaft bleiben können, sondern damit sie von dort abgeschoben werden (vgl. EU-Dok 68/2019; bitte ausführen und soweit bekannt die Auffassung der einzelnen Mitgliedstaaten hierzu darstellen)?

Berlin, den 28. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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