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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Asylanträge von Geflüchteten aus der Türkei

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/914908.04.2019

Asylanträge von Geflüchteten aus der Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der Asylanträge aus der Türkei ist im vergangen Jahr erneut angestiegen. 10 655 türkische Staatsbürger stellten nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) ein Schutzgesuch. Im Jahr 2017 waren es noch 8 483 Asylsuchende aus der Türkei, die mittlerweile den sechsten Platz der Liste der häufigsten Herkunftsstaaten belegt. Der Anstieg ist nach Angaben des BMI auf die politische Situation in der Türkei zurückzuführen (www.welt.de/politik/deutschland/article188371987/Interne-BAMF-Analyse-Asylbewerber-aus-der-Tuerkei-qualifizierter-als-Durchschnitt.html). Dort setzte nach dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 eine massive Verfolgung von tatsächlichen und vermeintlichen Angehörigen der Gülen-Bewegung insbesondere im öffentlichen Dienst ein, die zu Zehntausenden entlassen und vielfach auch inhaftiert wurden (Bundestagsdrucksache 19/3397).

Zudem erhöhte sich der Druck auf die Kurdinnen und Kurden im überwiegend kurdischen Südosten der Türkei. Fast 100 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kurdischer Kommunen wurden seit 2015 abgesetzt und durch von Präsident Recep Tayyip Erdoğan ernannte Zwangsverwalter ersetzt. Rund 5 000 Mitglieder der in der kurdischen Bevölkerung der Türkei stark verankerten Oppositionspartei HDP, darunter auch ein Dutzend ehemalige HDP-Abgeordnete, wurden inhaftiert (Bundestagsdrucksache 19/7729). Von Kündigungen ihrer Stellung an Hochschulen, Anklagen und Verurteilungen zu Haftstrafen betroffen sind zudem hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Türkei aufgrund der Unterzeichnung eines Appells der „Akademiker für den Frieden“, der sich gegen das martialische Vorgehen der türkischen Armee gegen die kurdische Zivilbevölkerung im Südosten der Türkei richtet (www.tagesspiegel.de/wissen/geflohenetuerkische-wissenschaftler-akademiker-fuer-den-frieden-bitten-um-hilfe/24119728.html).

Waren im Jahr 2016 noch mehr kurdischstämmige als türkischstämmige Asylantragsteller aus der Türkei zu verzeichnen, so hat sich das Verhältnis mittlerweile verschoben. Im Jahr 2018 beantragten mehr türkisch- als kurdischstämmige Menschen Asyl. Lag die Schutzquote 2016 für Asylantragsteller aus der Türkei noch bei sieben Prozent, so erhöhte sie sich 2018 auf insgesamt 40 Prozent. Bei türkischstämmigen Asylantragstellern mit türkischer Staatsbürgerschaft liegt sie dabei allerdings bei rund 71 Prozent, bei den kurdischstämmigen Asylantragstellern mit türkischer Staatsbürgerschaft dagegen bei lediglich 12 Prozent.

Die türkischen Schutzsuchenden gelten mit einer Akademikerquote von 48 Prozent im Vergleich zum Durchschnittswert aller Asylantragssteller mit 17 Prozent, als überdurchschnittlich qualifiziert (www.welt.de/politik/deutschland/article188 371987/Interne-BAMF-Analyse-Asylbewerber-aus-der-Tuerkei-qualifizierter-als- Durchschnitt.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche genauen Gründe für den Anstieg der Zahl von Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei in den letzten Jahren kann die Bundesregierung erkennen (www.welt.de/politik/deutschland/article188371 987/Interne-BAMF-Analyse-Asylbewerber-aus-der-Tuerkei-qualifizierter-als- Durchschnitt.html)?

2

Wie viele Asylantragsteller aus der Türkei wurden zwischen Januar 2016 und März 2019 registriert (bitte nach Jahren und Monaten aufgliedern, sowie nach Geschlecht und Minderjährige angeben)?

a) Wie viele Asylanträge stammten jeweils von türkischstämmigen und von kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern?

b) Wie wurden die Asylanträge von türkischstämmigen und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern jeweils beschieden (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Asylgesetzes – AsylG –, subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG, Abschiebungsverbote, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig)?

c) Wie hoch waren in diesem Zeitraum jeweils die bereinigte und die unbereinigte Schutzquote für Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei insgesamt sowie getrennt nach türkisch- und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern (bitte nach Monaten und Halbjahren aufschlüsseln)?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung die mögliche Diskrepanz der Schutzquoten von türkisch- und kurdischstämmigen Schutzsuchende aus der Türkei)?

4

Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Zugehörigkeit zur in der Türkei als terroristisch geltenden Gülen-Bewegung bzw. im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Juli 2016 Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Antragstellerinnen und Asylantragsteller gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Armee, der Polizei oder der Justiz an, waren Schul- oder Hochschulangestellte oder sonstige Angehörige des öffentlichen Dienstes (bitte aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig?

c) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte für die einzelnen Berufsgruppen angeben und wie bei Frage 2b aufschlüsseln)?

d) Wie hoch waren bzw. sind die bereinigte und die unbereinigte Schutzquote für vermeintliche Gülen-Anhängerinnen und Gülen-Anhänger in dem genannten Zeitraum (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung der in der Türkei als terroristisch geltenden Arbeiterpartei Kurdistans PKK (einschließlich KCK) Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten oder Halbjahren aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung den legalen Parteien HDP und DBP an?

b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter?

c) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Abgeordnete der türkischen Nationalversammlung oder Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (bitte aufschlüsseln)?

d) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig?

e) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells der „Akademiker für den Frieden“?

f) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln)?

g) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche PKK-Unterstützerinnen und PKK-Unterstützer in dem genannten Zeitraum?

6

Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung von in der Türkei als terroristisch geltenden marxistisch-leninistischen Gruppierungen Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln und unterstellte Gruppenzugehörigkeit angeben)?

a) Wie viele dieser Personen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung legalen Parteien wie HDP und ESP an?

b) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter?

c) Wie viele dieser Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung als Journalistinnen und Journalisten tätig?

d) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln)?

e) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche Unterstützerinnen und Unterstützer illegaler marxistisch-leninistischer Gruppierungen aus der Türkei in dem genannten Zeitraum?

7

Wie hoch war im Zeitraum zwischen Januar 2016 und März 2019 jeweils der Anteil von Personen unter den Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern aus der Türkei, die angaben, aufgrund einer ihnen unterstellten Unterstützung von islamistischen Gruppierungen (außer Gülen-Bewegung) Verfolgung erlitten zu haben (bitte jeweils nach Monaten oder Halbjahren aufschlüsseln und unterstellte Gruppenzugehörigkeit angeben)?

a) Wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte wie bei Frage 2b aufschlüsseln)?

b) Wie hoch waren bzw. sind die unbereinigte und die bereinigte Schutzquote für vermeintliche Unterstützerinnen und Unterstützer islamistischer Gruppierungen (außer Gülen-Bewegung) aus der Türkei?

8

Wie hoch lag in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils die Quote der Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus der Türkei, die nach Kenntnis der Bundesregierung eine Universität besucht haben (bitte nach Halbjahren aufgliedern und angeben, ob ein Hochschulabschluss erreicht wurde, bitte außerdem getrennt nach türkischstämmigen und kurdischstämmigen Antragstellerinnen und Antragstellern aufführen)?

Berlin, den 28. März 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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