Zwangs- und Kinderehen in Deutschland
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Nicole Höchst, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Frank Pasemann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Einführung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ (17. Juli 2017; BGBl. I S. 2429) wurde versucht, die Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ zu vermindern. Für die Fragesteller ist aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2532 jedoch nicht ersichtlich, wie viele dieser sogenannten Kinderehen oder besser „Ehen mit einem Kind“ vor bzw. nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden bzw. noch bestehen und wie der derzeitige Status der von der Aufhebung dieser Ehen Betroffenen derzeit ist.
Mit der „Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage der Sache an das Bundesverfassungsgericht“ (BVerfG; XII ZB 292/16), steht die Rechtskraft der für Nichtehen erklärten und rechtskräftig aufgehobenen Ehen der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ jedoch derzeit in Frage. Ferner ist nicht klar, wie zukünftig eine Unterwanderung deutschen Rechts durch Eheschließungen mit Minderjährigen verhindert werden soll, sollte das Gesetz als verfassungswidrig beschieden werden.
In einer Recherche der Nichtregierungsorganisation TERRE DES FEMMES forderte die Organisation auf Grund uneinheitlichen Vorgehens und Bekanntheitsgrad des Gesetzes, dass „[...] Handlungsleitfäden für die zuständigen Behörden entwickelt werden, um einheitliche Standards sicherzustellen, die den Betroffenen bestmögliche Unterstützung gewährleisten“ (www.frauenrechte.de/online/presse/aktuelle-pressemitteilungen/3376-ein-jahr-gesetz-zur-bekaempfungvon-kinderehen-terre-des-femmes-zaehlt-229-gemeldete-faelle-und-acht-urteile). Auch gäbe es keine einheitliche und zentrale Erfassung von Fällen, in den ein Eheaufhebungsverfahren eingeleitet sei.
In der erst kürzlich verabschiedeten Resolution „Forced marriage in Europe“ (Res 2233 (2018)) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) wurde abermals die „Zwangsverheiratung und Kinderehen“ verurteilt und forderte der PACE alle Mitgliedstaaten dazu auf, die bereits im Jahr 2005 dazu verfasste Resolution (1468 (2005)) umzusetzen. Insbesondere da jede Form von Zwangsehe gegen internationale Normen und Verträge verstoße – „Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence“ (Istanbul Convention, CETS No. 210, ratifiziert von Deutschland 2017); „Convention on Consent to Marriage, Minimum Age for Marriage and Registration of Marriages“, RES 1763 A (XVII), ratifiziert von Deutschland 1969; und „Amendment and Optional Protocol to the United Nations Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women“, OP-CEDAW, ratifiziert von Deutschland 2002; Entschließung des Europäischen Parlaments „Kinderehen ein Ende setzen“ (2017/2663(RSP), 4. Oktober 2017)).
Da für die Fragesteller sich die Themen Zwangs- und Kinderehen inhaltlich sehr nahestehen bzw. überschneiden, werden diese auch gemeinsam erfragt. Denn, so die Resolution „Forced marriage in Europe“: Zwangs- und Kinderehen „[…] involve […] a series of human rights violations, including violations of children’s rights and violent acts against women. [They] violate […] an entire series of other rights, including [people’s] rights to physical integrity, physical and mental health, sexual and reproductive health, education, private life, freedom and autonomy“ (Res 2233 (2018)).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch war die Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ unmittelbar vor (30. Juni 2017) und nach (31. Juli 2017) dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ (17. Juli 2017; BGBl. I S. 2429)? Wie entwickelte sich diese weiter (bitte monatlich seit 31. Juli 2017 aufschlüsseln)?
In Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung zum Verfahren der Feststellung des genauen Alters von Eheleuten in Zweifelsfällen (Bundestagsdrucksache 19/2532, Antwort zu Frage 6):
a) Wie oft wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, im Zeitraum zwischen 1. Januar 2013 und 28. Februar 2019 Zweifel bei der Identitätsprüfung (speziell bei dem Alter von Eheleuten) erfasst?
b) Bei wie vielen dieser Fälle wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, ein Adoleszenzgutachten in Auftrag gegeben?
c) Bei wie vielen Fällen hat sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, durch diese Adoleszenzgutachten der Verdacht auf eine Kinderehe bestätigt?
Gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, Zahlen über den Status der nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen“ von der Aufhebung betroffenen Ehen zwischen 31. Juli 2017 und 28. Februar 2019?
a) Wie viele der in Frage 1 erfragten betroffenen Ehen wurden rechtskräftig aufgehoben (bitte monatlich seit 31. Juli 2017 aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen der in Frage 1 erfragten betroffenen Ehen, in denen die Ehe aufhebbar war, ist eine sonstige Erledigung (z. B. durch den Tod eines Ehegatten, durch Erreichung der Volljährigkeit des minderjährigen Ehepartners vor der Rechtskraft der Aufhebungsentscheidung, durch Absehen von der Aufhebung der Ehe, oder durch nochmaliges Heiraten im Ausland) eingetreten (bitte monatlich seit 31. Juli 2017 und nach Art der Erledigung der Aufhebung aufschlüsseln)?
Welche Art von Schutz- (Inobhutnahme durch das Jugendamt, Rückführung zu den Eltern, Vermittlung an Pflegefamilien etc.) und Weiterentwicklungsmaßnahmen (Wiederaufnahme des Schulbesuches, Ausbildungsförderung etc.) wurden den Betroffenen der Auflösung von den in Frage 1 erfragten betroffenen Kinderehen zu Teil?
Gibt es eine statistische Erfassung der aus den in Frage 1 erfragten Kinderehen hervorgegangenen Kinder?
a) Wenn ja, wie ist der Status nach Aufhebung der Ehe (bitte nach Status gemäß Frage 3 – rechtskräftige Aufhebung, sonstige Erledigung – und Anzahl der betroffenen Kinder insgesamt aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum gibt es eine solche statistische Erfassung nicht (bitte begründen)?
Welche der in Resolution 2233 (2018) des PACE unter 7.5. aufgelisteten nationalen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verhinderung von Zwangsehen bereits umgesetzt, bzw. wie gedenkt sie diese in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen?
a) Welche Mechanismen, Instrumentarien, Normierungen oder Ähnliches bestehen bei Personen, „[…] die Erwachsene oder Kinder zwingen, eine Ehe einzugehen […]“ (Res 2233 (2018) 7.5.1.)? Wenn noch keine Mechanismen, Instrumentarien, Normierungen oder Ähnliches bestehen, warum nicht (bitte begründen), und wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese einzuführen?
b) Welche Mechanismen, Instrumentarien, Normierungen oder Ähnliches bestehen bei Personen, die „Erwachsene oder Kinder mit dem Ziel ins Ausland locken, [um] sie zu einer Ehe zu zwingen […]“ (Res 2233 (2018) 7.5.1.)? Wenn noch keine Mechanismen, Instrumentarien, Normierungen oder Ähnliches bestehen, warum nicht (bitte begründen), und wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese einzuführen?
c) Welche zivilrechtlichen Maßnahmen bestehen, „[…] um Zwangsehen [und Kinderehen] zu verhindern, wenn Fälle von gefährdeten Personen gemeldet werden“ (Res 2233 (2018) 7.5.4?
d) Wie oft wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2013 Gebrauch von diesen in Frage 6c erfragten Maßnahmen gemacht (bitte nach Maßnahme und Anzahl aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die in Deutschland lebenden Ausländer über Informations- und Hilfsmöglichkeiten für von Kinder- und/oder Zwangsehe betroffenen Personen zu informieren?
a) Welche Anlauf- und Meldestelle gibt es für gefährdete und betroffene Personen?
b) Wie viel Geld wendete die Bundesregierung, im Zeitraum zwischen 2013 und 2018, für die Information für die Betreibung dieser Anlauf- und Meldestellen auf (bitte nach Art der Meldestelle, Jahr, Gesamtbetrag und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
c) Wie oft, nach Kenntnis der Bundesregierung, wurde zwischen 2013 und 2018 von diesen Anlauf- und Meldestellen Gebrauch gemacht? Gibt es eine statistische Erfassung nach Geschlecht, Alter und Herkunft (wenn ja, bitte nach Art der Meldestelle, Jahr, Anzahl der gemeldeten Fälle, Geschlecht, Alter und Herkunft aufschlüsseln, und wenn nein, bitte begründen)?