Nigerianische Asylbewerber in Deutschland
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christian Wirth, Armin-Paulus Hampel, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2014 ist eine stetig anwachsende Flüchtlingswelle aus Subsahara-Afrika über das Mittelmeer zu beobachten. Nach Forschungsberichten haben in den vergangenen zehn Jahren rund 1 Million Menschen aus der Subsahara-Zone in Europa Asyl beantragt. Allein seit 2014 wurden 667 000 Asylanträge gestellt (www.pewglobal.org/2018/03/22/at-least-a-million-sub-saharan-africans-moved-toeurope-since-2010/). So leben jeweils zwischen 300 000 und 400 000 Menschen aus Nigeria und Südafrika, dazu 270 000 Menschen aus dem Senegal, 250 000 aus Ghana und 180 000 aus Kenia in Europa. Aufgrund von hoher Arbeitslosigkeit, niedrigen Löhnen, prekärem Lebensstandard und steigendem Bevölkerungswachstum ist die Wanderungsbereitschaft in der Region stark gewachsen. Laut einer Umfrage würden zwei Drittel der befragten Volljährigen in Ghana und Nigeria sowie etwa die Hälfte der Befragten in Kenia, Tansania, dem Senegal und Südafrika am liebsten auswandern. Ein bedeutender Teil der Befragten plant sogar konkret, in den kommenden fünf Jahren ihre Heimat zu verlassen, vor allem im Senegal (44 Prozent), in Ghana (42 Prozent) und in Nigeria (38 Prozent) (www.pewglobal.org/2018/03/22/at-least-a-million-sub-saharan-africans-movedto-europe-since-2010/). Diese hohe Migrationsbereitschaft ist nach Ansicht der Fragesteller für Europa insbesondere angesichts der explodierenden Bevölkerungszahlen bedenklich. In den Subsahara-Ländern leben insgesamt 1,1 Milliarden Menschen, und sollten sich auch nur 10 Prozent von ihnen tatsächlich auf den Weg nach Europa machen, wären das 110 Millionen Menschen.
Deutschland merkt aus Sicht der Fragesteller diese Migrationsbereitschaft insbesondere durch den zunehmenden Zustrom von nigerianischen Asylbewerbern. Die Anzahl an Asylanträgen von Nigerianern stieg von 2017 auf 2018 um 34 Prozent (2017: 8 216 Erst- und Folgeanträge, 2018: 11 073 Erst- und Folgeanträge) (BAMF Asylstatistik, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2018.pdf?__ blob=publicationFile). Im Januar 2019 gingen 1 248 Anträge von Nigerianern ein, dies lässt die Prognose auf eine weitere Zunahme der Gesamtzahl an Bewerbungen im Laufe des Jahres 2019 zu. Damit rangiert die Bewerberanzahl aus Nigeria auf einer Ebene mit den Bewerberzahlen aus dem Iran und Afghanistan und ist die viertstärkste Gruppe von Asylbewerbern in Deutschland. Die Anerkennungsraten sind allerdings sehr gering: Im Jahr 2018 erhielten nur insgesamt 1 809 Nigerianer ein Bleiberecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes und Familienasyl, § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes und § 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (ebd.). Die Schutzquote liegt also bei unter 10 Prozent. Doch nur ein sehr kleiner Teil der nicht schutzberechtigten Nigerianer konnte wieder außer Landes gebracht werden (www.welt.de/politik/deutschland/article189 127145/Asylsystem-Wie-es-bei-der-illegalen-Zuwanderung-aus-Nigeria-versagt.html).
Nigeria verfügt als die zweitgrößte Volkswirtschaft Afrikas mit stetigen Wirtschaftswachstumszahlen über politische und wirtschaftliche Stabilität. Die Terrormiliz Boko Haram gilt seit 2015 als technisch besiegt und hat sich weitestgehend zurückgezogen, die allgemeine Sicherheitslage hat sich konsolidiert. Doch die Ungleichverteilung von Ressourcen durch Korruption und Vetternwirtschaft, hohe Arbeitslosenraten und die Antizipation von Chancenlosigkeit schafft eine hohe Bereitschaft zur Wirtschaftsmigration in den unteren Bevölkerungsschichten (www.dw.com/de/warum-kehren-so-viele-nigerianer-ihrer-heimat-den-r%C3% BCcken/a-43448660). Der größte Anteil des Flüchtlingsstroms stammt aus Nigerias Süden, den Provinzen Edo und Delta. Dort ist auch die organisierte Bandenkriminalität, die sogenannte nigerianische Mafia, sehr verbreitet. Bruderschaften wie der „Black-Axe“-Clan kontrollieren große Teile der Region (www.welt.de/ politik/ausland/article189516909/Nigeria-BND-warnt-vor-brutalen-Mafia-Banden- in-Europa.html).
Durch die Migrationsbewegungen ist nach Ansicht der Fragesteller zu erwarten, dass auch Clan-Mitglieder, die sich zur lebenslangen Treue und Mitarbeit verpflichtet haben, nach Deutschland einreisen und so Kriminalitätsstrukturen importieren. In den Medien war am 25. Februar 2019 eine Warnung des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor Ausbreitung der nigerianischen Mafia durch Asylsuchende zu lesen (www.welt.de/politik/ausland/article189516909/Nigeria- BND-warnt-vor-brutalen-Mafia-Banden-in-Europa.html). Es sei zu befürchten, dass der Zuzug von Asylbewerbern aus Nigeria zu einer Ausbreitung der „äußerst brutal agierenden nigerianischen Strukturen der organisierten Kriminalität“ in Europa und Deutschland führen werde. Insbesondere warne der BND vor der Supreme Eiye Confraternity und Black-Axe-Bruderschaft als „kriminelle Netzwerke“, die sich in den vergangenen Jahren in Italien bereits fest etabliert hätten. Im Zentrum ihrer kriminellen Aktivitäten stehen Schleusung und Menschenhandel. Über physische und psychische Gewalt, oft verbunden mit Voodoo-Ritualen, werden Frauen in die Prostitution gezwungen. Nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration würden bis zu 80 Prozent der aus Nigeria nach Europa geschleusten Frauen sexuell ausgebeutet (www.spiegel.de/panorama/ justiz/bundesnachrichtendienst-warnt-vor-nigerianischer-mafia-a-1254963.html). Aus Italien wird berichtet, dass die nigerianischen Menschenhändler Abgaben an Mafiaorganisationen wie die Cosa Nostra, die ‘Ndrangheta oder die Camorra entrichten und der Staat dem Wachstum der organisierten Verbrechen hilflos gegenübersteht (www.sueddeutsche.de/panorama/italien-ciao-sumpf-1.3808654).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Asylanträge wurden in den Jahren 2010 bis 2019 in Deutschland von Personen mit nigerianischer Herkunft – aufschlüsselt nach Geschlecht und Altersgruppen der Antragsteller und Bundesländer der Antragstellung – gestellt?
Wie viele der Antragsteller nigerianischer Herkunft hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor bereits in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt bzw. bewilligt bekommen (bitte detaillierte nach EU-Ländern auflisten)?
Wie vielen nigerianischen Asylantragstellern wurde eine Duldung nach § 60a AufenthG zugesprochen, und welche Gründe liegen den Duldungen zugrunde (bitte nach den Gründen der Duldung – Passlosigkeit, Schwangerschaft etc. –, sowie nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesland exakt aufschlüsseln)?
Wie viele Personen nigerianischer Herkunft erhielten – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Wie viele Personen nigerianischer Herkunft waren – aufgeschlüsselt auf die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern – in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt?
Wie viele Personen aus Nigeria waren in den Jahren 2010 bis 2019 vollziehbar ausreisepflichtig?
a) Wie viele von ihnen reisten freiwillig aus?
b) Wie viele von ihnen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in ihr Heimatland abgeschoben bzw. in andere EU-Länder überstellt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
c) Wie viele von ihnen sind danach wieder in die Bundesrepublik Deutschland eingereist?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für ausgesetzte Abschiebungsversuche (z. B. Nichtantreffen der Person, Widerstandshandlungen, Flucht oder Fluchtversuch, Nichtzuführung der betreffenden Person, Stornierung der Maßnahmen im Vorfeld)?
In wie vielen Fällen ist den zuständigen Behörden der momentan aktuelle Aufenthaltsort der abzuschiebenden Person unbekannt?
Wie viele Personen nigerianischer Herkunft, deren Asylantrag in den Jahren 2010 bis 2019 ablehnend beschieden wurde und die sich gegenwärtig mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
a) bei der Beschaffung von Passdokumenten oder Passersatzpapieren nicht kooperiert,
b) falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in Bezug auf die erfolgreiche Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern aus Ländern der Subsahara-Zone im Allgemeinen und Nigeria im Speziellen unternommen, und welche tatsächlichen Verbesserungen wurden erreicht (bitte nach vertraglichen Abkommen und den einzelnen Maßnahmen und nach Bundes- und Landeszuständigkeiten auflisten)?
Welche konkreten gemeinsamen Maßnahmen zur Rückführung abgelehnter nigerianischer Asylbewerber aus Deutschland – insbesondere für jene Fälle, die ohne Ausweisdokumente einreisten – konnten während des Besuchs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei Nigerias Staatspräsidenten Buhari im August 2018, neben der Zusage von Entwicklungshilfen, vereinbart werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/presse konferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-praesidenten-der-bundes republik-nigeria-muhammadu-buhari-1526768)?
Wie viele Asylbewerber nigerianischer Herkunft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 von der Polizei erkennungsdienstlich behandelt? Wie viele Asylbewerber nigerianischer Herkunft wurden zu einer Haftstrafe verurteilt (wenn möglich, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bundesnachrichtendienst, wie es z. B. in dem Artikel im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesnachrichtendienst-warnt-vor- nigerianischer-mafia-a-1254963.html) beschrieben wird, vor einer Expansion mafiöser Organisationen infolge des Zuzugs nigerianischer Asylbewerber warnt?
Wenn ja,
a) aufgrund welcher Tatbestände und Indizien kam der Bundesnachrichtendienst zum Schluss, eine Warnung vor der Ausbreitung der nigerianischen Mafia durch Asylbewerber auszusprechen?
b) Zu welchem Zeitpunkt erlangte die Bundesregierung Kenntnis über diese Untersuchungsergebnisse des BND?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Personenkreis nigerianischer Mafiaorganisationen derzeit ein, und wie hat sich dieser seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und Organisationen aufschlüsseln)?
Wie viele Straftaten konnten diesem Personenkreis seit 2010 zugeordnet werden (bitte nach Bundesländern, Straftatbestand und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle, in denen Migrantinnen aus Nigeria in Deutschland zur Prostitution gezwungen wurden, sind der Bundesregierung bekannt, und wie haben sich diese seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern oder anderen EU-Staaten, ergriffen, um die Einwanderung nigerianischer Mafiaorganisation und ihrer Mitglieder nach Deutschland zu verhindern und die bestehenden Strukturen in Deutschland zu bekämpfen?
Gibt es eine systematische Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden mit italienischen Sicherheitsbehörden bezüglich der organisierten Kriminalität nigerianischer bzw. westafrikanischer Herkunft, und wo ist diese ggf. organisatorisch angesiedelt?
Gibt es zur Bekämpfung dieser Art organisierter Kriminalität systematische Kooperationen mit weiteren Ländern innerhalb und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union, und wo ist diese ggf. organisatorisch angesiedelt?