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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wohnungsbau und Zuwanderung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/921509.04.2019

Wohnungsbau und Zuwanderung

der Abgeordneten Marc Bernhard, Udo Theodor Hemmelgarn, Frank Magnitz, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach den Zielsetzungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD sollen bis zum Jahr 2021 insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen, frei finanziert und öffentlich gefördert, gebaut werden.

Noch im Jahr 2014 wurde nach einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Deutschland (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2014/DL_Wohnungsleerstaende.pdf?__blob=publicationFile) mit zunehmendem Leerstand von Wohnungen, gerade im ländlichen Raum gerechnet. Es heißt dort: „Die Prognosen zeigen, dass sich eine Zunahme der Wohnungsüberhänge vor allem im Segment der Geschosswohnungen nicht vermeiden lässt.“

Der CBRE-empirica-Leerstandsindex für die Jahre 2009 bis 2014 (www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/CBRE-empirica-Leerstandsindex-Methode-2014-v.pdf) führte im Dezember 2015 zur Situation auf dem Wohnungsmarkt aus: „Der Abbau von Leerstandsreserven hat in der jüngsten Vergangenheit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes geleistet. In den prosperierenden Wachstumsregionen sind diese Reserven nun aber ausgeschöpft: Diese Märkte brauchen daher noch dringlicher als bisher den Neubau. Das gilt erst recht, falls sich die Flüchtlinge ebenfalls auf die beliebten Stadtregionen konzentrieren sollten.“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zuwanderung seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt:

Jahr Wanderungssaldo 2010 127 677 2011 279 330 2012 368 945 2013 428 607 2014 550 483 2015 1 139 402 2016 499 944 2017 416 080 3 810 468

Die Leerstandsquote bei Wohnungen betrug nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010 bundesweit 8,6 Prozent (3 481 217 Wohnungen) und im Jahr 2014 bundesweit 8 Prozent (3 297 697 Wohnungen). Für das Jahr 2017 wird von CBRE/empirica eine Leerstandsquote bei Wohnungen von bundesweit 2,9 Prozent (1 217 074 Wohnungen) angegeben (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/258755/umfrage/marktaktive-leerstandsquote-von-wohnungen-nachbundeslaendern/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Stimmen die genannten Zahlen mit den Zahlen der Bundesregierung überein?

2

Wenn nein, welche Zahlen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung für die genannten Jahre?

3

Welche Zahlen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der oben genannten Daten für die nicht genannten Jahre zwischen 2010 und 2017?

4

Warum werden die entsprechenden Zahlen für die nicht genannten Jahre zwischen 2010 und 2017 auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes nicht genannt (auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes werden nur die oben genannten Zahlen für die oben genannten Jahre genannt)?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die durchschnittliche Haushaltsgröße der Zuwanderer von der durchschnittlichen Haushaltsgröße von zwei Personen abweicht?

Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber?

6

Wird der Bedarf an neu zu bauenden Wohnungen turnusmäßig oder nur anlassbezogen ermittelt?

7

Auf welcher Grundlage ermittelt die Bundesregierung den Bedarf an neu zu bauenden Wohnungen?

8

Welchen Bedarf an neu zu bauenden Wohnungen hat die Bundesregierung für die Jahre seit 2010 jeweils ermittelt?

9

Wie und auf welchen Grundlagen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Bedarf von 1,5 Millionen Wohnungen bestimmt?

10

Welche Zuwanderungszahlen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung der Zielsetzung von 1,5 Millionen Wohnungen zugrunde gelegt?

11

Welcher Anteil an diesen 1,5 Millionen Wohnungen entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern?

12

Welcher Anteil an diesen 1,5 Millionen Wohnungen entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Zuzug von Asylbewerbern?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wohnungen, die derzeit von Personen mit ausländerrechtlichem Duldungsstatus genutzt werden?

14

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wohnungen, die derzeit von Personen genutzt werden, die als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 des Asylgesetzes eingestuft wurden?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wohnungen, die derzeit von Asylbewerbern genutzt werden, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Wohnungen, die derzeit von ausreisepflichtigen Personen genutzt werden?

Berlin, den 21. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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