Umsetzung des staatlichen Tierwohlkennzeichens
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 6. Februar 2019 die Kriterien für das staatliche Tierwohllabel für die Tierart „Schwein“ vorgestellt. Die Ansprüche des Labels liegen klar oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen. Bereits in der Eingangsstufe sollen 20 Prozent mehr Platz als beim gesetzlichen Standard vorgeschrieben werden. Die Teilnahme am Label soll auf Freiwilligkeit beruhen und das Label soll sich über den Markt finanzieren. Dafür benötige es laut der zuständigen Bundesministerin „eine höhere Wertschätzung“ der Verbraucher für Fleischprodukte.
Im Gegensatz zum Haltungskompass des Handels, erfasst das staatliche Tierwohllabel den Zeitraum von der Geburt bis zur Schlachtung der Tiere. Laut einer aktuellen Umfrage mit mehr als 800 Agrarbetrieben will fast ein Drittel aufgrund wirtschaftlicher Bedingungen und einer Vielzahl von Auflagen die Schweinehaltung einstellen. Zukünftige Nutzer des staatlichen Tierwohllabels sehen sich mit enormen Umbaukosten und baugenehmigungsrechtlichen Hürden konfrontiert.
Grundsätzlich ist die Initiative des Bundesministeriums zur Verbesserung des Tierwohls nach Ansicht der Fragesteller zu begrüßen. Angesichts zusätzlicher Kosten von 10 bis 12 Euro pro Schwein in der Eingangsstufe und der weiterhin bestehenden Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Initiativen des Handels sowie Fleischprodukten aus dem europäischen Ausland steht jedoch zu befürchten, dass eine alleinige Refinanzierung über den Markt nicht gelingen wird.
Zeitgleich sind große Finanzierungslücken im Bundeshaushalt zu schließen. Die notwendige Haushaltsdisziplin wird nach Einschätzung der Fragesteller zusätzliche Ausgaben für Zukunftsaufgaben kaum ermöglichen (www.wn.de/Muensterland/3660690-Schweinemast-Immer-mehr-Betriebe-denken-ans-Aufhoeren).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Können, vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesregierung vom 7. Juni 2018 „[…] Die genaue Höhe der Fördersätze [pro Tier bzw. Stallplatz] kann erst nach Festlegung der Ausgestaltung der drei Stufen des staatlichen Tierwohlkennzeichens festgelegt werden und bedarf einer Genehmigung der Europäischen Kommission“ (Bundestagsdrucksache 19/2652, S. 3) und bezugnehmend auf die Pressekonferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Februar 2019, die geplanten Fördersätze je Haltungsstufe und Tier (bzw. Mastschwein bzw. Ferkel) bekanntgegeben werden, und wurde vor dem Hintergrund des ambitionierten Zeitplanes der Bundesregierung bereits bei der EU-Kommission die Genehmigung beantragt?
Welcher Anteil der von der Bundesregierung für den ländlichen Raum mehrfach in Aussicht gestellten zusätzlichen 1,5 Mrd. Euro für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2022 ist auch vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesregierung vom 7. Juni 2018 „[…] Gleichwohl plant das BMEL gemeinsam mit den Ländern eine flankierende Förderung von teilnehmenden Landwirten [beim staatlichen Tierwohlkennzeichen] im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ (Bundestagsdrucksache 19/2652, S. 3) für tierwohlsteigernde Maßnahmen im Zusammenhang mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen jährlich vorgesehen?
a) Welcher Anteil der 1,5 Mrd. Euro ist für tierwohlsteigernde Maßnahmen im Zusammenhang mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen jährlich vorgesehen?
b) Wie hoch ist der tatsächliche Mittelaufwuchs im Haushalt 2019 bzw. der geplante Mittelaufwuchs in den kommenden Haushaltsjahren für tierwohlsteigernde Maßnahmen im Zusammenhang mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen im neuen Förderbereich „Besonders nachhaltige und tiergerechte Haltungsverfahren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2562, S. 3)?
c) Wie hoch ist der tatsächliche Mittelaufwuchs im Haushalt 2019 bzw. der geplante Mittelaufwuchs in den kommenden Haushaltsjahren für tierwohlsteigernde Maßnahmen im Zusammenhang mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen im Förderbereich „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2562, S. 3)?
d) Wie hoch sind die tatsächlichen Mittel im Haushalt 2019 bzw. die geplanten Mittel in den kommenden Haushaltsjahren im neuen Förderbereich zur Entschädigung höherer Arbeitsaufwendungen in Verbindung mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2562, S. 3)?
e) Mit welcher Anzahl an über das staatliche Tierwohlkennzeichen vermarkteten Tieren rechnet die Bundesregierung jährlich, und auf Basis welcher Berechnungen kommen die für die Umsetzung bereitgestellten Mittel zustande?
Welcher Anteil der betrieblich verursachten Kosten – wie etwa Stallumbauten – ist jeweils im Rahmen der Förderung zum staatlichen Tierwohlkennzeichen gemäß Frage 2 förderfähig?
Welche Anforderungen müssen die Betriebe jeweils erfüllen, um in den Genuss der Fördermaßnahmen gemäß Frage 3 bzw. Frage 2 zu gelangen?
Welche Voraussetzungen plant die Bundesregierung gemäß § 7 Absatz 2 des Entwurfes für das Tierwohlkennzeichengesetzes, wodurch das BMEL ermächtigt, „Voraussetzungen für die Zulassung von Kontrollstellen“ ohne Zustimmung des Bundesrates zu treffen, zu erlassen?
Welche privaten Unternehmen oder Behörden sind nach Auffassung der Bundesregierung bzw. des zuständigen Bundesministeriums entsprechend zu Frage 5 geeignet, die Voraussetzungen zu erfüllen?
Welche privaten Unternehmen oder Behörden kommen nach den Fragen 5 bzw. 6 für die einzelnen Haltungsstufen näher in Betracht, und mit welchen privaten Unternehmen oder Behörden befindet sich die Bundesregierung bereits im Austausch?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den betrieblichen Aufwand der Kontrollen für die Kennzeichennutzer ein (bitte nach Produzenten und Verarbeitern differenzieren)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung eine angemessene Vergütung pro Kennzeichennutzer und pro vermarktetemTier (Mastschwein bzw. Ferkel) ein, wenn bereits den Kontrollstellen gemäß § 5 Absatz 3 des Entwurfs zum Tierwohlkennzeichengesetz eine „angemessene Vergütung“ zugestanden wird?
Plant die Bundesregierung die Umlage der „angemessenen Vergütung“ auf die Kennzeichennutzer?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich das staatliche Tierwohlkennzeichen trotz der vielfältigen Fördermöglichkeiten entsprechend der Aussagen des BMEL „über den Markt“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2562, S. 3) finanzieren soll?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Auffassung der Fragesteller künftig alle Steuerzahler über die eingeräumten Fördermöglichkeiten das staatliche Tierwohlkennzeichen als ein freiwilliges Premiumsegment mitfinanzieren werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die tierwohlfördernden Maßnahmen des staatlichen Tierwohlkennzeichens, insbesondere den Zugang zu Freiluft, die im Vergleich zur Haltung in geschlossenen Ställen zu gesteigerten, diffusen (Ammoniak-)Immissionen führen, im Zielkonflikt mit dem Umweltschutz, und insbesondere im Hinblick auf die noch ins deutsche Recht umzusetzende NEC-Richtlinie (NEC = National Emission Ceilings), die eine Reduktion der Ammoniak-Emissionen von rund 30 Prozent bis zum Jahr 2030 vorsieht?
Plant die Bundesregierung genehmigungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von tierwohlgerechten Ställen, die den Anforderungen des staatlichen Tierwohlkennzeichens, insbesondere dem Zugang zu Freiluft, entsprechen?
Wie soll sich die „Integration eines Systems zur Ermittlung eines Tiergesundheitsindex“ gemäß dem Eckpunktepapier des BMEL zur Verabschiedung einer Tierwohlkennzeichen-Verordnung vom 31. Mai 2018 nach den Vorstellungen der Bundesregierung vollziehen, und wie soll der genannte Index berechnet werden?
Welche Instanzen werden nach den Wünschen der Bundesregierung die zur Berechnung eines Tiergesundheitsindexes notwendigen Daten zuliefern?
Wird die Integration des Tiergesundheitsindexes nach den Vorstellungen der Bundesregierung einen Einfluss auf den Preis bzw. die Förderung pro Tier (Mastschwein bzw. Ferkel) haben?
Wie bewertet die Bundesregierung den Import von Ferkeln aus dem Ausland hinsichtlich der Einhaltung der Standards des staatlichen Tierwohlkennzeichens entlang der gesamten Wertschöpfungskette?
Plant die Bundesregierung, Initiativen für einheitliche Tierwohlstandards auf europäischer Ebene anzustoßen?
Weshalb verzichtet die Bundesregierung darauf, in der vorgesehenen Struktur des staatlichen Tierwohlkennzeichens Lebensmittel, die nach Öko-Basis-Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 erzeugt wurden, in einer separaten Haltungsstufe zu berücksichtigen und so ökologisch erzeugte Lebensmittel zu integrieren?
Inwieweit deckt nach Ansicht der Bundesregierung bereits die Öko-Basis-Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 die Haltungsstufe 3 des staatlichen Tierwohlkennzeichens für Schweine ab?
Rechnet die Bundesregierung mit Verdrängungseffekten von Lebensmitteln nach Öko-Basis-Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 durch Produkte aus der Haltungsstufe 3 des staatlichen Tierwohlkennzeichens?