Überprüfung der datenschutzrechtlich relevanten Aspekte des Kfz-Kennzeichen-Scannings
der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Ulla Jelpke, Kersten Naumann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine anlassunabhängige Maßnahme zur Erfassung von Kraftfahrzeugen. Eine durch Laserscan ausgelöste Ablichtung des Wagens ermöglicht die Erfassung des Kennzeichens und Identifizierung der Fahrer sämtlicher passierender Fahrzeuge. Derzeit wird dieses Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland bereits umfassend im Rahmen der LKW-Maut genutzt.
In Pilot-Projekten in Bayern, Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz wird das Kennzeichen-Scanning auch für Personenkraftwagen eingesetzt. Hier werden die Daten jedes einzelnen Fahrzeuges vor Ort erhoben und abgeglichen, um im Falle einer Diebstahlsmeldung oder Involvierung in Strafhandlungen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hingegen sollen die Daten gelöscht werden, wenn keine Meldungen zum betreffenden PKW vorliegen.
In Schleswig-Holstein und im Saarland haben die Pläne zur Novellierung des Polizeirechts, die eine gesetzliche Grundlage für das Scannen von Kfz-Kennzeichen schaffen sollen, erhebliche Kritik ausgelöst. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bezeichnete die geplanten Änderungen im Bundesland als verfassungswidrig und wies diesbezüglich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung hin (1 BvR 518/02), der das Kennzeichen-Scanning in seinem Moment der verdachtsunabhängigen Totalerfassung ähnele (Pressemitteilung des ULD vom 26. April 2006 und Mitteilung zur Rasterfahndung). Auch der Schleswig-Holsteinische Richterverband, die Polizeigewerkschaft und der ADAC sprachen sich gegen das Kfz-Kennzeichen-Scanning aus.
Für die Fraktion DIE LINKE. stellt sich im Zusammenhang mit der möglichen bundesweiten Schaffung einer technischen und gesetzlichen Infrastruktur für derart weitgehende Überwachungsmaßnahmen die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht und der Verhinderung einer mit der Würde des Menschen unvereinbaren Registrierung und Katalogisierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer zukünftigen bundesweiten Nutzung der Autobahn-Maut-Daten zur flächendeckenden polizeilichen Straßenüberwachung?
a) Befürwortet die Bundesregierung eine Regelung zur bundesweiten Einführung des Kfz-Kennzeichen-Scannings?
b) Inwieweit bestehen zurzeit die gesetzlichen Grundlagen für eine derartige Regelung bzw. soll eine Schaffung derselben stattfinden?
c) Welche Einsatzmöglichkeiten des Kfz-Kennzeichen-Scannings sieht die Bundesregierung, und welche Erfahrung wurde mit diesem Verfahren bisher in der Bundesrepublik Deutschland gemacht?
Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein anlassunabhängiges Kennzeichen-Scanning mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht zu vereinbaren?
Werden im Verfahren des Kfz-Kennzeichen-Scannings Methoden zur Identifizierung der Fahrer und Fahrerinnen/Gesichtserkennung verwendet (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Art des Verfahrens)?
a) Wie effizient sind diese nach bisherigen Erfahrungen und wie hoch sind die Fehlerquoten?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die gleichzeitige Erfassung etwaiger unbeteiligter Beifahrer und Beifahrerinnen im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzrechtes?
c) Wie bewertet die Bundesregierung hier die Möglichkeit der Involvierung unbeteiligter Dritter und dadurch entstehende Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Anbetracht der Tatsache, dass die Fälschung von Kennzeichen oder der Diebstahl von Fahrzeugen insbesondere in Zusammenhängen der organisierten Kriminalität nur einen geringen Aufwand bedeuten, um der Erfassung der Fahrzeuge zu entgehen?
Wie lang sind die Löschfristen für die Datenspeicherung im Rahmen des Kfz-Kennzeichen-Scannings?
Wie werden diese Löschfristen gesichert und Missbrauch der Daten ausgeschlossen?
Inwiefern findet eine Benachrichtigung der betroffenen Personen über die Erhebung ihrer Daten bzw. deren Löschung statt, um die Transparenz der Erfassung individualisierter Daten zu sichern?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Strafprozessordnung (insbesondere § 111) eine geeignete Rechtsgrundlage für das Scannen von Kraftfahrzeugen bietet?
Inwiefern und in welchem Ausmaß werden derzeit verdachtsunabhängige Kontrollen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern und Art der Erfassung)?
Welche Auswirkungen hat die Entwicklung neuer polizeilicher Vorgangsbearbeitungssysteme auf das Ausmaß und die Art der erfassten Daten von Fahrzeugen und Personen sowie die Zugriffsmöglichkeiten von polizeidienstlichen und anderen Stellen zu individualisierten Daten?
Wie bewertet die Bundesregierung das Potential des Verfahrens bei der Bekämpfung terroristischer Zusammenhänge oder Aktionen vor dem Hintergrund, dass in organisierten illegalen Zusammenhängen das Ändern eines Kfz-Kennzeichens eine simple Möglichkeit ist, der Erfassung des Fahrzeuges zu entgehen?
Sieht die Bundesregierung im Verfahren des Kennzeichen-Scannings eine ausreichende Transparenz der Erhebung und Verwendung der Daten gewährleistet?
Wenn ja, welche Regelungen leisten dies?
Wie viele Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten konnten im Rahmen des Kennzeichen-Scannings bis jetzt erfolgreich geahndet werden (bitte aufschlüsseln nach Bundesland und Vergehen)?
Welchen Behörden oder Institutionen werden die Daten zur Verfügung gestellt, die durch das Kennzeichen-Scanning erhoben werden?