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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arzneimittelsicherheit bei Medizin-Cannabis

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/925810.04.2019

Arzneimittelsicherheit bei Medizin-Cannabis

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Medizinalcannabis betragen im Bundesdurchschnitt 80 Euro pro 1 000 GKV-Versicherte. In Bayern liegen sie doppelt so hoch, in Baden-Württemberg fast ebenso. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Westfalen-Lippe betragen sie hingegen nur 30 bis 40 Euro pro 1 000 GKV-Versicherte (www.aerzteblatt.de/nachrichten/100851/Unterschiede-in-der-Verordnung-von-Medizinalcannabis).

Medienberichten zufolge lastet auf den verordnenden Ärzten häufig ein großer Druck, weil die Initiative für eine Cannabistherapie in den meisten Fällen von Patienten ausginge, die bereits Konsumerfahrung hätten (www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/02/05/gibt-es-einen-glaubenskrieg-in-der-cannabistherapie).

Die Bundesärztekammer stellt fest, Ärzte seien „mitunter falschen Erwartungen von Patienten gegenüber einer Cannabistherapie ausgesetzt“ (www.bundestag.de/rsource/blob/628834/7372051f505de39e5bd280878ff25ef0).

„Uns ist vollkommen klar, dass es Druck von Patienten gibt, denen von Lobbyisten eingeredet wird, dass Cannabis immer die beste Medizin ist“, stellte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler fest (www.welt.de/gesundheit/article190419109/Drogenbeauftragte-Mortler-Lobbyisten-reden-Patienten-ein-dass-Cannabis-die-beste-Medizin-ist.html).

Die Regeln zur Prüfung von Cannabisprodukten in der Apotheke sind nicht bundeseinheitlich. Zum Beispiel kann im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt in Hessen auf die Dünnschichtchromatografie zur Prüfung der Identität des Wirkstoffs verzichtet werden, wenn ein Analysenzertifikat vom Hersteller vorliegt.

In Schleswig-Holstein werden Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel eingestuft (www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/24/ministerium-pruefaufwand-beim-cannabis-ist-laendersache).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche Gründe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die starken regionalen Unterschiede in den GKV-Ausgaben für Medizinalcannabis?

2

Hält die Bundesregierung angesichts der auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung erkannten unrealistischen Erwartung vieler Patienten und deren Beeinflussung durch Lobbygruppen eine intensivere Aufklärung der Bevölkerung über die realistischen Möglichkeiten einer Medizinalcannabis-Therapie für sinnvoll, und falls ja, wie soll aufgeklärt werden?

3

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Notwendigkeit zur bundeseinheitlichen Prüfung und Einstufung der Produkte, und falls nicht, warum nicht?

Berlin, den 29. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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