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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/930711.04.2019

Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/9307 19. Wahlperiode 11.04.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marc Bernhard, Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft, Tino Chrupalla, Enrico Komning, Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe Ein „Lastabwurf“ bedeutet, dass ein Stromverbraucher ungeplant abgeschaltet wird – in der Regel als Folge von Engpässen im Stromnetz. Für den betroffenen Stromverbraucher, häufig Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen, seltener Privathaushalte, bedeutet dies einen Stromausfall mit geringer oder keiner Vorwarnzeit. Engpässe im Stromnetz traten früher nur sehr selten auf, wenn geplante Unterbrechungen für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und ungeplante Ausfälle durch Starkwetterereignisse oder Materialermüdung ungünstig zusammenkamen. Heute ist knapp die Hälfte der Stromerzeugungskapazität in Deutschland direkt von Wind und Sonne abhängig (Bundesnetzagentur, 22. November 2018, Kraftwerksliste, www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/ Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/ Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html). Bei Windkraft- und Solarstromanlagen ist die in jedem Moment maximal erzeugbare Strommenge nicht steuerbar. Somit ergibt sich das Problem, das Wetter möglichst exakt vorherzusagen, um daraus dann die erzeugbaren Strommengen für die Planung des Netzbetriebs abzuleiten. Verhält sich das Wetter nicht so wie vorhergesagt, kann die Strommenge aus Wind und Sonne deutlich geringer ausfallen, als erwartet. Die fehlenden Strommengen müssen durch konventionelle Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerke im In- und Ausland ausgeglichen werden oder, wenn diese nicht schnell genug zur Verfügung stehen, durch Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen (Tichys Einblick, 21. Januar 2019, Deutschland (fast) ohne Strom, www. tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/deutschland-fast-ohne-strom/, Manager Magazin, 18. Januar 2019, Europas Stromnetz stand kurz vor dem Blackout, www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/europas-stromnetz-am- rand-von-blackout-a-1248733.html, FAZ, 12. Januar 2019, Der Tag an dem der Strom knapp wurde, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-tag-an-dem-der- stromknapp-wurde-probleme-bei-solar-und-windkraft-15984238.html, FAZ, 8. Juni 2017, Stromnetz kurz vor dem Zusammenbuch, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ energiepolitik/deutsches-stromnetz-in-einem-kritischen-zustand-15052863.html). Nach Ansicht der Fragesteller gilt: Je größer der Anteil von Windkraft- und Solarstromanlagen ist, desto unkalkulierbarer wird das Vorhersage- und Planungsrisiko und umso häufiger muss auf Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen zurückgegriffen werden. Im Oktober 2016 ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung können Netzbetreiber und Industrieunternehmen Vereinbarungen über Lastabwürfe und deren Entschädigung treffen (Verordnung zu abschaltbaren Lasten – AbLaV – i. d. F. v. 22. Dezember 2016, www.gesetze-im-internet.de/ablav_2016/AbLaV.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchen Regelungen bzw. Vereinbarungen auf Verbundnetzebene Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen und deren Entschädigung bis zum Inkrafttreten der AbLaV erfolgten? Wenn ja, welche Regelungen bzw. Vereinbarungen sind das im Einzelnen (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob nach Inkrafttreten der AbLaV auf Verbundnetzebene Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen erfolgen, die nicht durch Regelungen bzw. Vereinbarungen der AbLaV abgedeckt sind? Wenn ja, nach welchen Regelungen bzw. Vereinbarungen im Einzelnen erfolgen die Lastabwürfe (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob auf Verteilnetzebene Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen erfolgen? Wenn ja, nach welchen Regelungen bzw. Vereinbarungen im Einzelnen erfolgen die Lastabwürfe (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 4. Wie bewertet die Bundesregierung generell Lastabwürfe und speziell deren Entwicklung in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Deutschland? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab 2005 und insbesondere ab 2011 bis zum Inkrafttreten der AbLaV durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation? Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab Inkrafttreten der AbLaV durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation, wobei die Lastabwürfe im Rahmen der Regelungen bzw. Vereinbarungen der AbLaV erfolgen? Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab Inkrafttreten der AbLaV durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation, wobei die Lastabwürfe nicht durch Regelungen bzw. Vereinbarungen der AbLaV abgedeckt sind? Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie auf Verteilnetzebene pro Jahr ab 2005 und insbesondere ab 2011 durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation? Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die während Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie auf dem Regelenergiemarkt noch zur Verfügung stehende Energie? a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? b) Weshalb wurden Lastabwürfe durchgeführt, wenn noch Energie auf dem Regelenergiemarkt zur Verfügung stand? 10. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um die durch Lastabwürfe in Wirtschaft und Industrie indirekt verursachten wirtschaftlichen Schäden, entgangenen Aufträge, entgangenen Gewinne und das entgangene Steueraufkommen abzuschätzen? a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? b) Wie hoch waren diese Schäden für die deutsche Wirtschaft insgesamt und im Mittel pro Lastabwurf? c) Wie hoch waren die wirtschaftlichen Schäden, z. B. entgangene Aufträge und entgangener Gewinn, für die betroffenen Betriebe im Einzelnen? d) Wenn die Bundesregierung keine Studien diesbezüglich in Auftrag gab, weshalb wurden solche Studien nicht in Auftrag gegeben (bitte begründen)? 11. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um die Entwicklung des Vorhersage- und Planungsrisikos für den Netzbetrieb ab 2005 und insbesondere ab 2011 abzuschätzen? a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)? b) Gibt es Hinweise für Zusammenhänge zwischen dem Vorhersage- und Planungsrisiko und dem Anteil von Windkraft- und Solarstromanlagen an der Stromerzeugungskapazität? c) Gibt es Hinweise für Zusammenhänge zwischen dem Vorhersage- und Planungsrisiko und der Anzahl von Lastabwürfen in Wirtschaft und Industrie? d) Wenn die Bundesregierung keine Studien diesbezüglich in Auftrag gab, weshalb wurden solche Studien nicht in Auftrag gegeben (bitte begründen)? Berlin, den 28. März 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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