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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
06.05.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/930711.04.2019
Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/9307
19. Wahlperiode 11.04.2019
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Marc Bernhard, Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg,
Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft, Tino Chrupalla, Enrico Komning, Steffen Kotré,
Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion
der AfD
Schaden für Wirtschaft und Industrie durch Lastabwürfe
Ein „Lastabwurf“ bedeutet, dass ein Stromverbraucher ungeplant abgeschaltet
wird – in der Regel als Folge von Engpässen im Stromnetz. Für den betroffenen
Stromverbraucher, häufig Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen, seltener
Privathaushalte, bedeutet dies einen Stromausfall mit geringer oder keiner
Vorwarnzeit.
Engpässe im Stromnetz traten früher nur sehr selten auf, wenn geplante
Unterbrechungen für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten und ungeplante Ausfälle
durch Starkwetterereignisse oder Materialermüdung ungünstig zusammenkamen.
Heute ist knapp die Hälfte der Stromerzeugungskapazität in Deutschland direkt
von Wind und Sonne abhängig (Bundesnetzagentur, 22. November 2018,
Kraftwerksliste, www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/
Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/
Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html). Bei Windkraft- und
Solarstromanlagen ist die in jedem Moment maximal erzeugbare Strommenge nicht steuerbar.
Somit ergibt sich das Problem, das Wetter möglichst exakt vorherzusagen, um
daraus dann die erzeugbaren Strommengen für die Planung des Netzbetriebs
abzuleiten. Verhält sich das Wetter nicht so wie vorhergesagt, kann die Strommenge
aus Wind und Sonne deutlich geringer ausfallen, als erwartet. Die fehlenden
Strommengen müssen durch konventionelle Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerke
im In- und Ausland ausgeglichen werden oder, wenn diese nicht schnell genug
zur Verfügung stehen, durch Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw.
Industrieunternehmen (Tichys Einblick, 21. Januar 2019, Deutschland (fast) ohne Strom, www.
tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/deutschland-fast-ohne-strom/,
Manager Magazin, 18. Januar 2019, Europas Stromnetz stand kurz vor dem
Blackout, www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/europas-stromnetz-am-
rand-von-blackout-a-1248733.html, FAZ, 12. Januar 2019, Der Tag an dem der
Strom knapp wurde, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/der-tag-an-dem-der-
stromknapp-wurde-probleme-bei-solar-und-windkraft-15984238.html, FAZ, 8. Juni
2017, Stromnetz kurz vor dem Zusammenbuch, www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
energiepolitik/deutsches-stromnetz-in-einem-kritischen-zustand-15052863.html).
Nach Ansicht der Fragesteller gilt: Je größer der Anteil von Windkraft- und
Solarstromanlagen ist, desto unkalkulierbarer wird das Vorhersage- und
Planungsrisiko und umso häufiger muss auf Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw.
Industrieunternehmen zurückgegriffen werden.
Im Oktober 2016 ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) in Kraft
getreten. Nach dieser Verordnung können Netzbetreiber und
Industrieunternehmen Vereinbarungen über Lastabwürfe und deren Entschädigung treffen
(Verordnung zu abschaltbaren Lasten – AbLaV – i. d. F. v. 22. Dezember 2016,
www.gesetze-im-internet.de/ablav_2016/AbLaV.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchen Regelungen bzw.
Vereinbarungen auf Verbundnetzebene Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw.
Industrieunternehmen und deren Entschädigung bis zum Inkrafttreten der
AbLaV erfolgten?
Wenn ja, welche Regelungen bzw. Vereinbarungen sind das im Einzelnen
(bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob nach Inkrafttreten der AbLaV
auf Verbundnetzebene Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw.
Industrieunternehmen erfolgen, die nicht durch Regelungen bzw. Vereinbarungen der
AbLaV abgedeckt sind?
Wenn ja, nach welchen Regelungen bzw. Vereinbarungen im Einzelnen
erfolgen die Lastabwürfe (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob auf Verteilnetzebene
Lastabwürfe von Wirtschafts- bzw. Industrieunternehmen erfolgen?
Wenn ja, nach welchen Regelungen bzw. Vereinbarungen im Einzelnen
erfolgen die Lastabwürfe (bitte mit genauer Quellenangabe beantworten)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung generell Lastabwürfe und speziell deren
Entwicklung in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Deutschland?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte
Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in
Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab 2005 und
insbesondere ab 2011 bis zum Inkrafttreten der AbLaV durch eine eigene oder
regierungsfremde Organisation?
Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte
Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in
Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab Inkrafttreten der
AbLaV durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation, wobei die
Lastabwürfe im Rahmen der Regelungen bzw. Vereinbarungen der AbLaV
erfolgen?
Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte
Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in
Wirtschaft und Industrie auf Verbundnetzebene pro Jahr ab Inkrafttreten der
AbLaV durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation, wobei die
Lastabwürfe nicht durch Regelungen bzw. Vereinbarungen der AbLaV
abgedeckt sind?
Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Anzahl und Dauer, nicht gelieferte
Strommengen sowie gezahlte Entschädigungen von Lastabwürfen in
Wirtschaft und Industrie auf Verteilnetzebene pro Jahr ab 2005 und insbesondere
ab 2011 durch eine eigene oder regierungsfremde Organisation?
Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die während Lastabwürfen in
Wirtschaft und Industrie auf dem Regelenergiemarkt noch zur Verfügung
stehende Energie?
a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
b) Weshalb wurden Lastabwürfe durchgeführt, wenn noch Energie auf dem
Regelenergiemarkt zur Verfügung stand?
10. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um die durch
Lastabwürfe in Wirtschaft und Industrie indirekt verursachten wirtschaftlichen
Schäden, entgangenen Aufträge, entgangenen Gewinne und das entgangene
Steueraufkommen abzuschätzen?
a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
b) Wie hoch waren diese Schäden für die deutsche Wirtschaft insgesamt und
im Mittel pro Lastabwurf?
c) Wie hoch waren die wirtschaftlichen Schäden, z. B. entgangene Aufträge
und entgangener Gewinn, für die betroffenen Betriebe im Einzelnen?
d) Wenn die Bundesregierung keine Studien diesbezüglich in Auftrag gab,
weshalb wurden solche Studien nicht in Auftrag gegeben (bitte
begründen)?
11. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um die Entwicklung
des Vorhersage- und Planungsrisikos für den Netzbetrieb ab 2005 und
insbesondere ab 2011 abzuschätzen?
a) Wenn ja, wo wurden diese Zahlen veröffentlicht (bitte mit genauer
Quellenangabe beantworten)?
b) Gibt es Hinweise für Zusammenhänge zwischen dem Vorhersage- und
Planungsrisiko und dem Anteil von Windkraft- und Solarstromanlagen an
der Stromerzeugungskapazität?
c) Gibt es Hinweise für Zusammenhänge zwischen dem Vorhersage- und
Planungsrisiko und der Anzahl von Lastabwürfen in Wirtschaft und
Industrie?
d) Wenn die Bundesregierung keine Studien diesbezüglich in Auftrag gab,
weshalb wurden solche Studien nicht in Auftrag gegeben (bitte
begründen)?
Berlin, den 28. März 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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