Neue Verfahren zur Massendatenauswertung bei Europol („Big Data“)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union will im Juni 2019 Schlussfolgerungen zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ („Novel Actionable Information“, NAI) verabschieden (Ratsdokument 5572/19, vgl. www.statewatch.org/news/2019/mar/eu-novel-info.htm). Gemeint sind Daten, die bereits bei Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind. Sie sollen mithilfe neuer Verfahren erschlossen werden, sodass zusätzliche Informationen oder neue Zusammenhänge erkennbar werden. Dieses Verfahren wird auch als Massendatenauswertung oder Big Data bezeichnet (Bundestagsdrucksache 18/571). Dabei sollen zunächst die relevanten Daten identifiziert und anschließend auf Muster untersucht werden. Dies kann sowohl strukturierte (also bereits analysierte) als auch unstrukturierte Daten (sogenannte Rohdaten) betreffen. Die Zusammenführung, Analyse und Interpretation der Informationen soll die Einleitung von operativen Maßnahmen ermöglichen.
Für die Analyse und Auswertung von Daten, insbesondere für die Erstellung sogenannter Kreuztreffer nutzt Europol bislang Software der Firmen „Palantir“ und „IBM i2“. Die Anwendungen ermöglichen die „automatische Extraktion von Zusammenhängen zwischen Erkenntnissen der Mitgliedstaaten und den bei Europol vorliegenden Informationen“ (Bundestagsdrucksache 18/13310, Antwort zu Frage 8).
Die Erschließung von Informationen mithilfe der NAI gehört zu den Prioritäten der rumänischen Präsidentschaft (Ratsdokument 5843/19). Die dabei genutzten Methoden und technischen Mittel sollen europaweit einheitlich sein. Hierzu hat die Regierung bereits auf dem „Salzburg Forum“ am 14. und 15. Juni 2018 einen Diskussionsprozess begonnen (http://gleft.de/2Mj), der zunächst auf einen Wissensaustausch zu NAI abzielt. Europol hat bereits zwei Seminare mit Analysten und Ermittlern aus den Mitgliedstaaten abgehalten und Anforderungen zur Verbesserung der kriminalpolizeilichen Forensik definiert (Ratsdokument 5572/19). Perspektivisch sollen auch entsprechende Standards definiert werden. Im Rahmen des Prozesses soll außerdem eine Plattform für den Wissens- und Erfahrungsaustausch eingerichtet werden. Dabei sollen bereits existierende Projekte (etwa SIRIUS oder das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei Europol) genutzt werden.
Ein Fragebogen soll die in den Mitgliedstaaten genutzten Verfahren und Techniken zusammentragen. Weitere Workshops sind geplant. Das Thema wurde schließlich auf dem Rat für Inneres und Justiz am 7. und 8. Februar 2019 in Bukarest behandelt. Die Minister bekräftigten die Notwendigkeit der Initiative und entsprechender Investitionen. Die bessere Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ wird jetzt im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) behandelt (Ratsdokument CM 1319/19).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Was ist der Bundesregierung über die Initiative zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ („Novel Actionable Information“, NAI) bekannt, und inwiefern hält sie diese für notwendig (Ratsdokument 5572/19)?
Wie definiert die Bundesregierung „actionable information“ und wie grenzt sie dies ab von „actionable criminal intelligence“ oder „criminal analysis“?
Mit welchen neuen Verfahren könnten die bereits bei Strafverfolgungsbehörden vorhandenen Informationen erschlossen werden, sodass zusätzliche Informationen oder neue Zusammenhänge erkennbar werden?
Handelt es sich dabei aus Sicht der Bundesregierung um eine Massendatenauswertung oder ein Verfahren von „Big Data“?
Welche Software nutzt Europol nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zur Erschließung von Massendaten?
An welchen Treffen, die sich mit der zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ befassten, haben Bundesbehörden teilgenommen?
Was hat die Bundesregierung auf einen Fragebogen des Rates bzw. von Europol zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ geantwortet, und welche bewährten Praktiken und Erfahrungen wurden mitgeteilt?
Welche Haltung wird die Bundesregierung in den Diskussionen über Ratsschlussfolgerungen zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ einnehmen?
Inwiefern könnte das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei Europol aus Sicht der Bundesregierung bei besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ unterstützen?
Wie könnten Initiativen zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ aus Sicht der Bundesregierung von der Europäischen Union finanziert werden?
Inwiefern sollten im Rahmen der besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ aus Sicht der Bundesregierung auch Datenformate harmonisiert werden?
Was ist der Bundesregierung über einen Fahrplan („Roadmap“) zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ bekannt?
Inwiefern haben sich in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen auch die Netzwerke ATLAS oder ENLETS zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ geäußert?
a) Welche wesentlichen Aussagen haben diese gemacht?
b) Welche eigenen Informationssysteme oder Analyseinstrumente könnten dabei zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ vernetzt werden?
Was ist der Bundesregierung über eine neue „future group“ bekannt, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller bei Europol zur besseren Informationsverarbeitung eingerichtet wird?
In welchem Zusammenhang steht die Initiative zur besseren Nutzung „neuartiger verwertbarer Informationen“ nach Kenntnis der Bundesregierung mit der europäischen „Forensic Science Area“ (Ratsdokument 7376/19)?
Was verbirgt sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinter dem Projekt „EU Policing 2030/2040“ der rumänischen Ratspräsidentschaft (Ratsdokument 5843/19)?
Mit welchen Maßnahmen sollte Europol aus Sicht der Bundesregierung seine Analysefähigkeiten auf EU-Ebene stärken, und wie hat sie sich diesbezüglich zum Ratsdokument 15200/18 positioniert?
Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch Geheimdienste (etwa das BVT aus Österreich oder die SÄPO aus Schweden) in diesen Ausbau einbezogen bzw. daraus ausgeschlossen werden?