Tierschutzbestimmungen und Exportrouten in Zielländer deutscher Schlacht- und Zuchtviehexporte
der Abgeordneten Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Franziska Gminder, Johannes Huber, Sebastian Münzenmaier, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Lebendtiertransporte in außereuropäische Zielländer sind mit langen Transportstrecken verbunden und können zu großen Belastungen für die transportierten Schlacht- und Zuchttiere führen. Es sei für die Behörden aber gemäß den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich nicht möglich, die Tiertransporte in Drittländer zu untersagen. Für den Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen in Drittländer seien die jeweiligen veterinär- beziehungsweise lebensmittelhygienischen Einfuhrbedingungen des Drittlands ausschlaggebend, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/Drittlaender/_texte/Tiertransport.html).
Gemäß der Tierschutztransportverordnung (EG) müssen die Tiere beispielsweise genügend Luft bekommen und jederzeit trinken können. Die maximale Transportdauer beträgt je nach Tierart 12 bis 24 Stunden. Außerdem ist der Transport sehr junger sowie trächtiger Tiere bei Strecken über 100 Kilometern untersagt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1/2005).
Das Bundesland Schleswig-Holstein hat derzeit den Transport von Nutztieren in 14 Nicht-EU-Staaten bis zum 24. März 2019 verboten. Dieses Tiertransportverbot wurde auch vom Bundesland Hessen aufgegriffen, wo es zunächst bis zum 14. April 2019 gilt. Der Freistaat Bayern hatte Ende Februar 2019 Rindertransporte in alle Nicht-EU-Staaten grundsätzlich ausgesetzt und nun eine Liste mit 17 Drittländern veröffentlicht, in die nur noch nach Vorlage entsprechender Nachweise Tiertransporte durchgeführt werden dürfen (vgl. www.eu-info.de/dpa-europaticker/293374.html).
Der Wunsch dieser Bundesländer geht dahin, dass bundeseinheitlich geklärt werden soll, ob Tiertransporte in Drittländer stattfinden sollen, wenn es Bedenken bezüglich der tierschutzrechtlichen Bestimmungen in diesen Drittländern gibt (vgl. www.topagrar.com/suedplus/news/bayern-fordert-nachweise-fuer-tierexporte-10562003.html?utm_content=start).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche nationalen Tierschutzbestimmungen zur Nutztierhaltung, zur Schlachtung bzw. Schächtung und zum Tiertransport gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den außereuropäischen Zielländern Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland für Tiertransporte von Schlacht- und Zuchtvieh (Rinder, Schafe und Ziegen) aus Deutschland (bitte nach Angabe je Land sowie darüber, in welchen Zielländern bis zur Ankunft am Zielort die Tierschutztransportbestimmungen der EU gelten, auflisten)?
In welcher Form ist in den Nicht-EU-Zielländern Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland nach Kenntnis der Bundesregierung der Tierschutz für deutsche Schlacht- und Zuchttiere (verfassungs-)rechtlich geregelt (bitte je Land angeben)?
Wie viele Stück Schlacht- und Zuchtvieh wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 jeweils aus Deutschland in die Drittländer Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland exportiert (Angaben bitte je Land und Jahr auflisten, getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Mortalität der Schlacht- und Zuchttiere auf den erfassten Tiertransporten in die Drittländer Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland (Angaben bitte je Land und getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen und Entwicklung der Daten seit 2015 auflisten)?
Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Transportstrecke und Transportdauer für Schlacht- und Zuchtviehtransporte in die Drittländer Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland (bitte je Land angeben)?
Wie oft und für wie lange je Aufenthalt müssen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Transport von Schlacht- und Zuchttieren, die aus Deutschland nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland exportiert werden, Ruhepausen eingehalten werden, in der die transportierten Tiere auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht, getränkt und gefüttert werden (bitte je Land angeben)?
Mit welchen Transportmitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schlacht- und Zuchtviehtransporte aus Deutschland in die Drittländer Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland durchgeführt, und wie groß ist die durchschnittliche Transportstrecke und -dauer bezogen auf das jeweilige Transportmittel (bitte je Land angeben)?
An wie vielen Tagen im Jahr wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den Drittländern Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland durchschnittlich eine Außentemperatur von 30 °C überschritten, denen das aus Deutschland stammende Schlachtvieh dort entsprechend ausgesetzt ist (bitte je Land angeben)?
Gibt bzw. gab es seitens der Bundesregierung für die Drittländer Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Jordanien, Jemen, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland Entwicklungshilfsgelder oder sonstige Fördermittel zum Aufbau einer Kühlkette und von Kühlkapazitäten für den Transport und die Lagerung von Schlachtkörpern, Teilstücken und Fleischerzeugnissen (bitte je Land angeben sowie die entsprechenden Förderprojekte und -gelder in Euro auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz einer von der Lebensmittelüberwachung kontrollierten und dokumentierbaren Kühlkette für Fleisch und Fleischwaren entlang der Wertschöpfungskette vom Erzeuger bis zum Verkauf an den Endverbraucher in den in Frage 9 genannten Ländern?