Beteiligung der Bundeswehr an der Operation European Union Naval Force Somalia Operation Atalanta (EU NAVFOR Somalia)
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, Stefan Keuter, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Harald Weyel, Dr. Lothar Maier, Dr. Roland Hartwig, Gerold Otten, Martin Hess, Petr Bystron, Dietmar Friedhoff, René Springer, Christoph Neumann, Peter Felser, Martin Hohmann, Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit 2008 sind deutsche Soldaten an der Mission European Union Naval Force Somalia Operation Atalanta (EU NAVFOR Somalia) beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Gewährung von Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms (WFP) unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe, insbesondere, wenn sie die Hoheitsgewässer Somalias durchqueren,
- Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet,
- Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, einschließlich des Einsatzes von Gewalt, zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, die im Operationsgebiet begangen werden könnten,
- Aufgreifen, Ingewahrsamnahme und Überstellen von Personen, die im Sinne der Artikel 101 und 103 des Seerechtsübereinkommens der VN im Verdacht stehen, Piraterie oder seeräuberische Handlungen begehen zu wollen, diese zu begehen oder begangen zu haben, sowie Beschlagnahme der Schiffe der Piraten oder Seeräuber, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter und Schiffe,
- Herstellung einer Verbindung zu und Zusammenarbeit mit den Organisationen und Einrichtungen sowie den Staaten, die in der Region zur Bekämpfung von Piraterie oder seeräuberischen Handlungen vor der Küste Somalias tätig sind,
- Beitrag zur Überwachung der Fischereitätigkeiten vor der Küste Somalias im Rahmen der verfügbaren Mittel und Kapazitäten sowie Unterstützung des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) entwickelten Lizenz- und Registrierungssystems für die handwerkliche und industrielle Fischerei in den der somalischen Gerichtsbarkeit unterstehenden Gewässern – sobald dieses einsatzbereit ist – mit Ausnahme jeglicher Strafverfolgungstätigkeiten und
- Unterstützung der Tätigkeiten der Überwachungsgruppe für Somalia und Eritrea (SEMG) gemäß den Resolutionen 2060 (2012), 2093 (2013) und 2111 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und im Rahmen der verfügbaren Mittel und Kapazitäten, indem die SEMG-Schiffe, die im Verdacht stehen, Piratennetzwerke zu unterstützen, beobachtet und der Überwachungsgruppe gemeldet werden.
Die Bundesregierung stellte zehnmal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission. Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu.
Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von EU NAVFOR Somalia und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist nach Ansicht der Fragesteller wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats EU NAVFOR Somalia die Sicherheitslage im Einsatzgebiet verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage evaluiert)?
Bei wie vielen Schifffahrten wurden bewaffnete deutsche Soldaten an Bord von Schiffen im Einsatzgebiet eingesetzt (bitte seit 2015 nach Jahren auflisten)? Wie oft mussten die an Bord befindlichen deutschen Soldaten Gewaltanwendung ausüben, um den Schutz des Schiffes zu gewährleisten (bitte seit 2015 nach Jahren und Anlass des Einsatzes der Gewaltanwendung auflisten)?
Wie oft kam es seit 2015 bei Schifffahrten mit an Bord befindlichen deutschen Soldaten zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen (bitte Art des Vorfalls und Jahr nennen)?
Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 im gesamten Einsatzgebiet zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen auf und mit Schiffen (bitte nach Jahren unter Angabe der vom Zwischenfall betroffenen Nationen auflisten)?
Wie oft kam es durch deutsche Soldaten unter Anwendung von Gewalt zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen im Operationsgebiet (bitte nach Jahren seit 2015 auflisten)?
Wie viele mutmaßliche Piraten wurden seit 2015 durch deutsche Soldaten in Gewahrsam genommen, und an welche Behörden wurden die in Gewahrsam genommenen Personen übergeben (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)?
Wie viele Schiffe wurden im Operationsgebiet seit 2015 durch deutsche Soldaten aufgegriffen, in Gewahrsam genommen, und in wie vielen Fällen wurden die an Bord befindliche Ausrüstung und die erbeuteten Güter beschlagnahmt (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)?
Wie viele Schiffe wurden seit 2015 durch deutsche Kriegsschiffe im Operationsgebiet eskortiert (bitte nach Jahren auflisten)?
Mit welchen Organisationen und Einrichtungen, die in der Region zur Bekämpfung von Piraterie oder seeräuberischen Handlungen vor der Küste Somalias tätig sind, arbeiten deutsche Soldaten seit Einsatzbeginn zusammen?
a) Um welche Organisationen und Einrichtungen handelt es sich?
b) Seit wann besteht die Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen und Einrichtungen?
c) In welcher Form findet die Zusammenarbeit zwischen deutschen Soldaten und den Organisationen und Einrichtungen statt?
d) Welche Erfolge konnten bereits erzielt werden?
Mit welchen Maßnahmen unterstützen deutsche Soldaten die Tätigkeiten der Überwachungsgruppe für Somalia und Eritrea (SEMG)?
Wie viele Fischereifahrzeuge wurden seit 2015 durch deutsche Kriegsschiffe beobachtet und an nationale oder internationale Organisationen sowie die FAO gemeldet (bitte nach Jahren auflisten sowie die entsprechende Flagge des Schiffes angeben)?
Wann ist aus Sicht der Bundesregierung das Einsatzgebiet nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen?