Nachtzielgeräte bei der Jagd
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie sind „gerichtliche oder behördliche Aufträge“ im Sinne von § 40 Absatz 2 des Waffengesetzes (WaffG) nach Ansicht der Bundesregierung zu definieren, wenn es um die Verwendung von Nachtzielgeräten im Sinne der Anlage 2, Ziffer 1.2.4.2 des WaffG geht?
Sieht die Bundesregierung eine Rechtsunsicherheit für Jägerinnen und Jäger, die Nachtzielgeräte aufgrund einer mit dem Bundesrecht unvereinbaren landesrechtlichen Freigabe nach § 19 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) einsetzen (www.jawina.de/genehmigung-von-nachtzielgeraetenfuer-jaeger-rechtlich-aeusserst-zweifelhaft/)?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine generelle Freigabe von Nachtzielgeräten für Jägerinnen und Jäger zur Ausübung der Jagd?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem starken Interesse der Jägerinnen und Jäger bei, ihren jagdlichen Auftrag zur Schwarzwildbejagung bestmöglich zu erfüllen und dafür neueste technische Standards, wie beispielsweise Nachtzielgeräte, einzusetzen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Tatsache bei, dass durch die Verwendung von Nachtzielgeräten eine bessere Treffpunktlage möglich ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass durch die Verwendung von Nachtzielgeräten Schwarzwild besser angesprochen werden kann?
Hält die Bundesregierung eine Freigabe von Nachtzielgeräten zur intensiven Bejagung von Schwarzwild für sinnvoll, um präventiv gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch das jüngst geänderte Bundesjagdgesetz eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild zur Tierseuchenbekämpfung behördlich angeordnet werden kann?
Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in der uneinheitlichen Freigabe von Nachtzielgeräten und in der Selbstkoordination der Länder (vgl. Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages „Schwarzwildjagd mit Nachtsicht- und Nachtzielgeräten“ – Aktenzeichen: WD 5 – 3000 – 001/18)?
Welche wissenschaftlichen Studien und Versuchsergebnisse liegen der Bundesregierung zum Gebrauch von Nachtzielgeräten vor?